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Veröffentlicht am: 08.03.2024
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Heßdorf Bebauungsplan Gewerbegebiet Ost - Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches
Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans o. M., (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2022)

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat am 20.02.2024 gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen, den o. g. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortüblich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den östlichen Teil des Gewerbegebietes Ost und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Wesentliche Ziele der Planung sind die Ermöglichung der Errichtung einer Verkehrsanlage mit Bushaltestellen im Bereich der Staatsstraße, die Ermöglichung von baulichen Änderungen an den bestehenden Gebäuden sowie eine Änderung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild.

Heßdorf, den 22.02.2024

gez.

Horst Rehder
Erster Bürgermeister