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Veröffentlicht am: 22.03.2024

Von: Horst Rehder

Aus dem Gemeinderat Heßdorf - Sitzung vom 19. März 2024
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19. März 2024 wurde folgender Beschluss gefasst, der in der Sitzung vom 20. Februar 2024 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe bekannt gegeben wurde:

Der Gemeinderat genehmigte die Verlängerung des zum Jahreswechsel ausgelaufenen “Jahresvertrag“ für Tiefbauarbeiten mit der Firma Schickert bis Ende 2025.

Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, eine 100 kwP PV- Anlage auf dem Gebäude der Grundschule Hannberg mit einer Speicherkapazität von 40 kw über ein Mietkaufmodell mit der KFB Leasfinanz GmbH in Reuth zu realisieren.

Sachstand Kindergarten St. Marien Hannberg
Kath. Kita St. Marien HannbergVG Heßdorf/Brehme
Die Kath. Kita St. Marien befindet sich in Hannberg neben der Grundschule. Neben dem Bestandsgebäude (Foto) gibt es derzeit eine Containerlösung als Ausweichquartier.

Ende Februar wurde die Verwaltung der Gemeinde vom Träger in Kenntnis gesetzt, dass der Kindergarten St. Marien für das Kindergartenjahr 2024/25 aus personellen Gründen leider weniger Kinder aufnehmen kann als geplant. Das heißt, dass für ca. 25 Kinder unserer Gemeinde vorerst leider kein Kindergartenplatz angeboten werden kann. Wir bitten die Bevölkerung den Träger dahingehend zu unterstützen, dass drei nicht besetzte Stellen wieder besetzt werden können.

Der Kindergarten hat nach wie vor eine Betriebserlaubnis für 6 Gruppen (150 Kinder). Im September wird - Stand Ende März 2024 - wegen des Personalmangels zunächst einmal mit 4 größeren Gruppen gestartet. Sobald passendes Personal gefunden ist, können auch weitere Gruppen geöffnet und die Kapazität wieder voll ausgeschöpft werden werden.

Selbstverständlich versucht auch die Verwaltung der VG Heßdorf, die Eltern in ihrem Bestreben, einen Kindergartenplatz in einer der umliegenden Einrichtungen zu bekommen, zu unterstützen. Der Einfluss auf die Vergabe von Kindergartenplätzen - hier speziell für Gastkinder - ist aus Gründen der Gleichbehandlung aber natürlich eher begrenzt.

Unerlässlich in diesem Zusammenhang ist aus Sicht der Verwaltung die Anmeldung bei mehreren Einrichtungen in einem Umkreis von ca. 30 Minuten, was auch eine Grundvoraussetzung wäre, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt zu erheben.

Der Bauplan für die zweite Containeranlage liegt zur Genehmigung im Bauamt des Landratsamtes. Ein zusätzlicher Stromanschluss wurde bereits bei den Bayernwerken beantragt. Die Arbeiten zur Verlegung des Kanals und der Wasserleitung für die zweite Containeranlage werden zurzeit in Absprache mit dem Kindergarten vorbereitet. Die Versetzung des Mutterbodens bis an den Gehsteigrand der Schulstraße ist unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in den nächsten Wochen geplant. Ebenfalls geplant ist bis Mitte April die Vorlage der ersten Entwürfe der Planung des Bestandskindergartens.

Antrag der Feuerwehr Ober-, Mittel- und Untermembach
FFW Membach

Die räumliche Situation im Feuerwehrgerätehaus Ober-, Mittel- und Untermembach spitzt sich immer mehr zu. Laut ihrer Führung bekommt die Untermembacher Wehr immer mehr Probleme, die aktive Mannschaft im FWGH „unterzubringen“, da jedes Jahr aus der Jugend Kameradinnen und Kameraden in den aktiven Dienst treten und Umkleideräumlichkeiten brauchen.

Der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses musste bekanntermaßen aus finanziellen Gründen verschoben werden, so dass die Feuerwehr eine Lösung des Problems in Form eines provisorischen Anbaus am Bestandsgebäude anstrebt.

Wechsel im Gemeinderat
Wechsel im Gemeinderat Heßdorf - Bayer folgt auf DittrichFotos (2): Gerd Ankermann, Montage: VG Heßdorf/Brehme
In der Gemeinderatssitzung vom 19. März 2024 dankte Bürgermeister Horst Rehder dem Gemeinderat Bernd Dittrich (l.) für seine geleistete Arbeit. Er schied auf eigenen Wunsch zum 31. März 2024 aus dem Gremium aus. Seine Nachfolge trat der Hesselberger Bernd Bayer an, den der Bürgermeister als Nachfolger begrüßte.

Mit Schreiben vom 04.02.2024 bat Gemeinderat Bernd Dittrich das Gremium um Genehmigung zur vorzeitigen Beendigung seiner Gemeinderatstätigkeit aus persönlichen Gründen (gem. Art. 19 Abs. 1 GO). Da ein wichtiger Grund gemäß der Bestimmungen der Geschäftsordnung (GO) vorliegt, hat das Gremium einstimmig beschlossen, dem Anliegen von Herrn Dittrich zu entsprechen. Die Gemeinderatstätigkeit endete folglich zum 31.03.2024.

Herr Dittrich war vom 01.05.2002 bis 31.03.2024 insgesamt 22 Jahre lang Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf und hat durch sein konstruktives Mitdenken, Mithandeln und Mitentscheiden die Entwicklung unserer Gemeinde mit gestaltet. Der Bürgermeister und der Gemeinderat bedankten sich bei Herrn Dittrich, wohlwissend, dass sein Rat und seine politische Kompetenz sicherlich an mancher Stelle vermisst werden. Seine langjährige Tätigkeit im Gemeinderat wurde bereits vor zwei Jahren durch die bayerische Staatsregierung für sein 20-jähriges ehrenamtliches Engagement in der kommunalen Selbstverwaltung honoriert.

In der Sitzung am 19.03.2024 wurde nach der Verabschiedung von Herrn Dittrich dessen Nachfolger Herr Bernd Bayer in sein Amt als zukünftiger Gemeinderat eingeführt. Herr Bayer legte gemäß Art. 31 Abs. 4 GO den Amtseid ab und freut sich auf seine zukünftigen neuen Aufgaben.

Weitere Beschlüsse

Der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Hannberg auf Gewährung eines gemeindlichen Zuschusses für die Anschaffung neuer Zelte in Höhe von 500,00 € wurde genehmigt.

Bauanträge

Genehmigt wurden:

  • die Errichtung eines Gartenhauses auf Fl.-Nr. 605/7 Gem. Heßdorf
  • der Neubau einer Garage auf Fl.-Nr. 240/8 Gem. Heßdorf
  • die Errichtung eines Carports und einer Terrassenüberdachung an ein EFH auf der Fl.-Nr. 100/7 Gem. Hesselberg
  • Antrag auf Verlängerung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage auf der Fl.-Nr. 19 der Gemarkung Hesselberg
  • Anbau an ein bestehendes Wohnhaus zur Wohnhauserweiterung auf der Fl.-Nr. 234/1 Gem. Heßdorf
  • den Neubau einer Terrassenüberdachung auf Fl.-Nr. 758/1 Gem. Heßdorf
  • Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhaus mit Garage und Carport auf Fl.-Nr. 62/2 Gem. Heßdorf

Im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden behandelt:

  • Neubau eines Einfamilienhaus/Bungalows mit Doppelgarage auf Fl.-Nr. 1128 Gem. Heßdorf
  • Neubau eines EFH mit Garage auf Fl.-Nr. 559/4 Gem. Heßdorf
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