Zur Startseite springenZum Inhalt springenZum Fußbereich springen
Lesezeit:
Veröffentlicht am: 02.10.2024
BEKANNTMACHUNG
der Genehmigung der Gesamtfortschreibung des Landschafts- und Flächennutzungsplans der Gemeinde Heßdorf
Bekanntmachung der Gemeinde Heßdorf

Mit Bescheid vom 09.09.2024 hat das Landratsamt Erlangen Höchstadt die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Heßdorf genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans der Gemeinde Heßdorf wirksam.

Jedermann kann die den Flächennutzungs- und Landschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeindeverwaltung in Zimmer 13 der

Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf
Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf

während folgender Zeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 12 Uhr und
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

Eine nach § 214 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

Eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

Nach § 214 Abs. 3 s. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Heßdorf, 13.09.2024

Horst Rehder
Erster Bürgermeister

Ebenfalls interessant
  • 10.07.2025

Neues Wartehäuschen an der Bushaltestelle Röhrach

Die Gemeinde hat in Röhrach ein neues, modernes Buswartehäuschen mit Glaseinfriedung errichtet. Es hat die alte hölzerne Wartehalle an der St2259 ersetzt.

  • 07.07.2025

BRK-Aktion: Fördermitgliederwerbung mittels Haustürwerbung ab 14. Juli in H...

Vom 14. Juli bis 8. August 2025 führt der BRK Kreisverband in Heßdorf eine Fördermitgliedswerbung in Form einer Haustürwerbung durch.

  • 02.07.2025

Stellenausschreibung: Gerätewart (m/w/d) Feuerwehren der Gemeinde Heßdorf

Die Gemeinde Heßdorf sucht einen Gerätewart (m/w/d) für ihre Feuerwehren. Die Stelle ist unbefristet und in Vollzeit. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung.

  • 30.06.2025

Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 25.06.2025

In der Gemeinderatssitzung in Heßdorf am 25. Juni 2025 wurden die neuen Zweiten bzw. Dritten Bürgermeister sowie Nachrücker im Rat vereidigt. Themen waren außerdem Bauanträge und Zuschüsse für Vereine.

  • 26.06.2025

Neue öffentliche Defibrillatoren im Gemeindegebiet installiert

Ende Juni hat die Gemeinde weitere öffentliche Defibrillatoren (AED) im Gemeindegebiet installiert. So wurden die Sporthalle Seebachgrund, die Feuerwehr Untermembach sowie das Sportheim Niederlindach mit je einem Gerät ausgestattet.

  • 24.06.2025

STADTRADELN 2025 - Das sind die Ergebnisse aus Heßdorf

Beim STADTRADELN 2025 radelten Heßdorfer Teams ca. 12.100 km und vermieden 2 Tonnen CO2. Ein neues Team sicherte sich gleich den Sieg. Hier sind alle Ergebnisse.

Ältere Artikel finden Sie in unserem