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Veröffentlicht am: 27.11.2024

Aus dem Gemeinderat Heßdorf

Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 19.11.2024
Meetingraum
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die nun öffentlich bekannt gegeben werden:

„Der Gemeinderat genehmigt die Auftragsvergabe zur Realisierung einer PV-Anlage mit Batteriespeicher (100 kWp Leistung und 40 kWh Speicherkapazität) auf dem Dach des Schulhauses Hannberg an die Firma Sonnen PV, Großenseebach, zu einem Preis von 166.600 € brutto. Der BGM wird bevollmächtigt und beauftragt, den entsprechenden Auftrag zu den genannten Konditionen rechtswirksam zu erteilen.“

Erweiterung und Sanierung der Kita Hannberg
Bericht und Planungsvorstellung der KFB Baumanagement GmbH und dem Architektenbüro Paptistella

Herr Ott von der KFB berichtete über die verschiedenen Treffen mit den Planern, dem Kindergartenpersonal und der Kindergartenverwaltung. Alle Wünsche das Kindergarten-Personal betreffend wurden durchgesprochen; mit der jetzigen Planung sind alle Beteiligten einverstanden. Nach einer Diskussion im Gemeinderat wurde der vorgestellte Planungsentwurf vom Rat akzeptiert. In der nächsten Gemeinderatssitzung soll die Planung genehmigt werden. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag des Planers den Kalksteinboden im Flur beizubehalten. Des Weiteren entschied sich der Gemeinderat nach Empfehlung der Planer für eine Holzfassade. Die Kostensituation (Kostenberechnung) stellt sich wie dar.

KG 300 Bauwerkca. 2.520.000 € netto
KG 400 Haustechnikca. 840.000 € netto
KG 500 Freianlagenca. 113.000 € netto
KG 600 Ausstattungca. 108.000 € netto
KG 700 Nebenkostenca. 666.000 € netto


Gesamtsumme: ca. 4,24 Mio € netto / 5,05 Mio € brutto

 

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung - Vorstellung des Bebauungsplan-Vorentwurfs

 Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“ der Gemeinde Heßdorf ist im Jahr 2005 in Kraft getreten und 2008 geändert worden (1. Änderung rechtsverbindlich seit dem 10.08.2008).

Bei der Baugebietsentwicklung waren zwar erste Standortvorschläge für Bushaltestellen vorgesehen, die heutigen ÖPNV-Bedarfe jedoch noch nicht absehbar. Zwischenzeitlich liegt eine Bushaltestellenplanung vor, deren Realisierung eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich macht.

Weiterhin beabsichtigt die GRR Group, als Eigentümerin der beiden Lebensmittelmärkte Aldi und REWE, den Gebäudebestand zu erweitern bzw. zu verändern. Um den für Heßdorf, aber für den Erlanger Stadtteil Dechsendorf wichtigen Nahversorgungsstandort zu sichern und eine Modernisierung zu ermöglichen, wird auch hier eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, da teilweise Baugrenzen überschritten werden. Änderungsbedarf besteht auch für die bereits erfolgte Erweiterung der Baukörper in einen Teilbereich des Bebauungsplans der als Kompensationsmaßnahme festgesetzt ist. Hierfür sind im Zuge einer Bebauungsplanänderung neue Ausgleichsmaßnahmen zuzuordnen.

Der vorgeschlagene räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung umfasst den östlichen Teil des „Gewerbegebiets Ost“ und ergibt sich aus dem Lageplan der Anlage zum TOP. Im Lageplan dargestellt ist weiterhin die grundsätzliche Konzeption der vorgesehenen zeichnerischen Festsetzungen, insbesondere die geplante Lage der Verkehrsflächen.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 4,66 ha. Anzumerken ist, dass nach weiterhin ein Gewerbegebiet im Sinne der § 8 BauNVO festgesetzt werden soll. Im weiteren Verfahrensverlauf werden planexterne Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet werden müssen.

In der Sitzung am 20.02.2024 hat der Gemeinderat die Aufstellung der Bebauungsplanänderung beschlossen. Zwischenzeitlich liegt ein ausgearbeiteter Vorentwurf des Bebauungsplans vor, so dass nun die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden kann. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung und das Planungsbüro, die vorgenannten Beteiligungsschritte vorzubereiten und durchzuführen.

 
Sanierungs- und Erneuerungsbedarf an der Abwasseranlage

Beim Thema Sanierungs- und Erneuerungsbedarf an der Abwasseranlage besteht im Hinblick auf die Mischwasserentlastungsanlage (RÜB 3) ohne Frage ein größerer Handlungsbedarf. Dazu besteht die Möglichkeit einer Förderung. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister und die Verwaltung einen entsprechenden Antrag auf Förderung der baulichen Maßnahmen zu stellen.

 

Bauanträge

Bei den Bauanträgen lagen folgende Bauvorhaben vor: Neubau eines Wohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 559/7 der Gemarkung Heßdorf im Genehmigungsfreistellungsverfahren. Der Gemeinderat nahm den Bauantrag zur Kenntnis.

Dem Um- und Neubau eines bestehenden Wohn- und Nebengebäudes zum Einfamilienhaus mit Carport und Garage auf der Fl.Nr. 694/1 der Gemarkung Hannberg stimmte der Gemeinderat zu.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Errichtung einer Fertiggarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 390 der Gemarkung Heßdorf. Die Befreiung wurde gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Errichtung außerhalb des Baufensters erteilt.

Dem Austausch eines Wintergartens gegen einen massiven Anbau, sowie Anbau- und Umbauarbeiten am Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 812/2 der Gemarkung Heßdorf wurde stattgegeben.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der formlosen Bauanfrage für ein Mehrgenerationenhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 274/10 der Gemarkung Heßdorf und stellte sein gemeindliches Einvernehmen in Aussicht.

 

Antrag der SPD-Fraktion auf Verbesserung der Verkehrssituation in Untermembach

 Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der SPD-Fraktion das im Bereich des Gasthauses Noppenberger in Untermembach die Verkehrssituation dort vor Ort verbessert sollte, insbesondere soll dort ein Verkehrsspiegel errichtet und – sofern möglich – "Tempo 30" angeordnet werden. Da die Auracher Straße als Kreisstraße eingestuft ist und somit der Landkreis Straßenlastträger ist, hier kann also die Verwaltung der VG Heßdorf nichts anordnen. Es wurde die Verwaltung beauftragt, einen Antrag den Landkreis zu stellen. Hier soll auch ein früherer Antrag für eine Querungshilfe nochmals vorgebracht werden.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates Heßdorf finden voraussichtlich am Dienstag, 17. Dezember 2024 und Dienstag, 21. Januar 2025 um 19 Uhr im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)

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