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Veröffentlicht am: 22.01.2025
Update vom 27.01.2025

Wir haben eine Fehlerkorrektur bei den Verwaltungsvorschriften vorgenommen und einen weiteren Absatz "Amtsperiode" hinzugefügt, in dem der Original-Artikel um Informationen zur Amtsperiode der/des neu zu wählenden Bürgermeisterin/Bürgermeisters ergänzt wurde.

Original-Artikel vom 22.01.2025

Bürgermeister Horst Rehder tritt zurück
Wahltermin für Bürgermeisterwahl auf den 04. Mai 2025 festgelegt
Horst Rehder

Der Heßdorfer Bürgermeister Horst Rehder hatte aus gesundheitlichen Gründen Ende vergangenen Jahres seinen Rücktritt vor Ablauf der Amtsperiode beantragt. Entsprechend der kommunalrechtlichen Vorschriften hat der Bürgermeister seinen Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gemeinderat erklärt und das Gremium hat diesen in seiner (nichtöffentlichen) Sitzung am 17. Dezember 2024 angenommen.

Der Rücktritt von Horst Rehder als Bürgermeister von Heßdorf tritt mit Ablauf des 31. Januar 2025 in Kraft. Bis zur Wahl eines neuen Bürgermeisters übernimmt nach Artikel 39 der Bayerischen Geschäftsordnung (GO) und § 12 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heßdorf der Zweite Bürgermeister Axel Gotthardt die Amtsgeschäfte der Gemeinde Heßdorf.

Bürgermeisterwahl 04.05.2025 - Wahltermin festgelegt

Als Folge des Rücktritts ist nun eine Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Heßdorf durchzuführen. Der genaue Wahltermin wird (nach Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) durch die Rechtsaufsichtbehörde festgelegt. Im Fall der Gemeinde Heßdorf ist das das Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dieses hat nun als Wahltermin dieser Bürgermeisterwahl Sonntag, 4. Mai 2025 bestimmt und auch einen Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl festgelegt. Diese wird - sollte sie erforderlich werden - am Sonntag, 18. Mai 2025 stattfinden.

 

Amtsperiode

Die Amtsperiode der neu gewählten Ersten Bürgermeisterin bzw. des neu gewählten Ersten Bürgermeisters wird bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode dauern - also bis zur planmäßigen Kommunalwahl im Jahr 2032. Durch diese Entscheidung der Verlängerung der kommenden Amtszeit des Heßdorfer Bürgermeisters im Rahmen von Art. 43 Abs. 2 GLKrWG, werden in der Gemeinde Heßdorf bei den nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 8. März 2026 dann "nur" drei statt vier Wahlen stattfinden

  • die Mitglieder des Gemeinderates
  • die Mitglieder des Kreistages
  • die Landrätin bzw. der Landrat
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