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Veröffentlicht am: 17.03.2025
Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Heßdorf
Peter Bock für weitere sechs Jahre als 1. Kommandant im Amt bestätigt
Kommandantenwahl FFW Heßdorf am 16.03.2025
Nach der Wahl: Kreisbrandmeister Erich Biermann, 1. Kommandant Peter Bock, Zweiter Bürgermeister Axel Gotthardt, 2. Kommandant Sebastian Loeser, 1. Vorstand der FFW Heßdorf Matthias Lößlein (v.l.n.r.)

Am Sonntag, 16. März 2025 fand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Heßdorf die Kommandatenwahl statt.

Die Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr ist ein wichtiger Prozess, der in regelmäßigen Abständen durchgeführt wird, um die Führung der Feuerwehr zu bestimmen. 

Die Wahl wurde von den aktiven Mitgliedern der Feuerwehr sowie von weiteren Ehren- und Fördermitgliedern der Feuerwehrgemeinde durchgeführt.

Die vom Zweiten Bürgermeister als oberster Brandherr durchgeführte Wahl erbrachte folgendes Ergebnis: 

Neuer 1. Kommandant: Peter Bock

Neuer 2. Kommandant: Sebastian Loeser

Der Zweite Bürgermeister Axel Gotthardt sowie Kreisbrandmeister Erich Biermann und 1. Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Heßdorf Matthias Lößlein gratulierten den beiden neuen Kommandanten zu ihrer neuen Aufgabe. Beide neu gewählte Kommandanten blicken optimistisch in die Zukunft und sind bereit, die Verantwortung für die Leitung der Feuerwehr zu übernehmen.

Schon gewusst ...?

Der Feuerwehrkommandant hat für die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr zu sorgen. Er leitet ihre Einsätze und die Ausbildung, ernennt Mannschafts- und Führungsdienstgrade und berät die Gemeinde in Fragen des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes. Ausbildungsveranstaltungen setzt er im Einvernehmen mit der Gemeinde fest, soweit Erstattungs- oder Entschädigungsansprüche entstehen können.

Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. 

 Zum Feuerwehrkommandanten kann nur gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. 

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