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Veröffentlicht am: 23. Juni 2025
23. Juni 2025
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23. Juni 2025
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Registrierung für Interessenten an den EOF-geförderten Wohnungen ab sofort möglich

Wohnungen der BayernHeim am Sonnenring in Heßdorf

Wohnungen der BayernHeim am Sonnenring in Heßdorf

Im Baugebiet Heßdorf Süd entstehen seit August 2024 insgesamt 92 barrierefreie Wohnungen zwischen 55 und 117 qm. Die neuen Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen verteilen sich auf insgesamt vier Mehrfamilienhäuser mit 7.200 m² Wohnfläche. Rund ein Fünftel der Wohnungen ist für Mieter über 60 Jahre reserviert. Auch eine Tagespflege in einem der Gebäude ist geplant, um dem steigenden Bedarf nach diesen Angeboten gerecht zu werden.

Die 92 geförderte Wohneinheiten am Sonnenring in Heßdorf unterliegen der sogenannten "einkommensorientierten Förderung" (EOF) in den Einkommensgruppen I, II und III - sind also für geringe bis mittlere Einkommen gedacht. Die künftigen Mieter erhalten einen staatlichen Mietzuschuss, dessen Höhe sich am Haushaltseinkommen bemisst. (siehe Kasten unten)

Die Bauarbeiten für die Wohnungen liegen gut im Zeitplan; am 6. Mai 2025 wurde am Sonnenring in Heßdorf Richtfest gefeiert. Durch die einkommensorientierte Förderung (EOF) werden diese zu günstigen Kaltmieten zwischen 5,50€ bis 7,50€/qm an förderberechtigte Interessenten vermietet. Der Erstbezug soll voraussichtlich zum 01. März 2026 erfolgen können.

Wie der zukünftige Vermieter "BayernHeim" der Verwaltung mitgeteilt hat, können sich Interessenten für die neuen Wohnungen am Sonnenring im Baugebiet Heßdorf Süd nun direkt bei der Firma registrieren. Das Unternehmen, das als zukünftiger Vermieter auftritt, hat dazu auf seiner Homepage ein entsprechendes Formular eingerichtet:

Laut BayernHeim werden die Mietinteressenten dann ca. vier Monate vor dem Bezugstermin informiert, dass sie sich auf deren Website auf die Wohnungen bewerben können. Wichtig! Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegen!


Die Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Die einkommensorientierte Förderung bei der Anmietung von Wohnungen ist ein Unterstützungsprogramm, das Menschen mit geringem Einkommen hilft, eine bezahlbare Wohnung zu finden und zu mieten. Dabei wird die Höhe der Mietzuschüsse, die man erhalten kann, anhand des individuellen Einkommens berechnet. Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch Bürger mit weniger Einkommen in der Lage sind, in angemessenen und sicheren Wohnverhältnissen zu leben. Die Förderung kann sowohl für neue Mietverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse beantragt werden.

Wichtig: Voraussetzung zum Anmieten einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die bestehenden Einkommensobergrenzen einhalten, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde beantragen - für unser Verwaltungsgebiet beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und den Einkommensgrenzen.


EOF - "Fallen wir da überhaupt drunter...?"

Diese Frage stellen Sie sich jetzt sicherlich als erstes. Grundsätzlich gilt, dass die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz im September 2023 um 25% angehoben worden. D. h., es sind tatsächlich sehr viele bayerische Mieter förderberechtigt - und viele wissen es möglicherweise gar nicht.

Als grobe Orientierung führt der Bauträger, die Schultheiß Projektentwicklung AG, ein Beispiel mit einem „Durchschnitts“-Ehepaar mit 2 Kindern und 102.000 EUR jährlichem Bruttoeinkommen an. Dieses würde nach den aktuellen Richtlinien und Grenzwerten (für die für 4 Personen max. zulässige 90 qm-Wohnung eine Kaltmiete in Höhe von 675 EUR (7,50 €* 90qm) zahlen.  Das ist natürlich nur ein Beispiel; die individuellen Voraussetzungen sind bei jedem Bewerber anders. Wie es genau bei Ihnen aussieht, können Sie allerdings recht unkompliziert und schnell erfahren.

EOF-Mietrechner

Die Firma Schultheiß hat dafür einen Mietrechner für geförderte Wohnungen entwickelt. Sie müssen dort lediglich Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und ihrem Einkommen machen, um zu erfahren, ob grundsätzlich Anspruch auf geförderten Wohnraum besteht. Ist das der Fall, können Sie in einem nächsten Schritt direkt über das Tool den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Den Mietrechner und weitere Informationen dazu finden Sie unter www.mietrechner.com.


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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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