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Veröffentlicht am: 29.07.2025
Aus dem Gemeinderat Heßdorf
Sitzung vom 22.07.2025 - Beschlüsse und Informationen
 
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
Meetingraum

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 25.06.2025 wurde in öffentlicher Sitzung am 22.07.2025 wegen Wegfall der Geheimhaltungsgründe folgende nicht-öffentlichen Beschlüsse bekannt gemacht:

Der Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe für 26 Garderobenschränke für den Hort Hannberg an die Schreinerei Moreth (Eschlkam) zu einem Preis von 12.506,90 €.

Der Gemeinderat genehmigt die Anschaffung der Zaunanlage für den Spielplatz Hesselberg für 10.436,30 € von der Firma Daigfuss.

Ehrung von zwei Gemeindebürgerinnen für außergewöhnliche Leistungen im Tanzsport
Ehrung Tänzerinnen Besenbindergarde Gemeinderat Heßdorf 22.07.2025

Fiona Dittrich aus Untermembach und Isabell Ritter aus Hannberg sind Teil der Besenbindergarde des KC Röttenbach. Beiden Sportlerinnen wurde in Anerkennung Ihrer Leistungen im Tanzsport eine Ehrenurkunde sowie eine Anerkennung der Gemeinde überreicht.

(Siehe auch unseren Artikel vom 24.07.2025)

Beschlüsse

Stellplatzsatzung der Gemeinde Heßdorf; Neuerlass

Stellplatzsatzung - Illustration
Damit es in einer Gemeinde genügend Garagen und Stellplätze gibt, regelt i. d. R. eine Stellplatzsatzung, wie viele Stellplätze bei der Schaffung von Wohnraum ebenfalls geschaffen werden müssen.

Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit der neuen Rechtslage zur Stellplatzpflicht befasst. Ab dem 1. Oktober 2025 fällt die bisher staatlich geregelte Verpflichtung zur Schaffung von Stellplätzen weg. Künftig können die Gemeinden selbst regeln, ob und wie viele Stellplätze bei Neubauten oder Nutzungsänderungen nachgewiesen werden müssen.

Um dies weiterhin verbindlich zu regeln, wird unsere Gemeinde eine eigene Stellplatzsatzung erlassen. Diese wurde vom Bauamt vorbereitet und orientiert sich am Muster des Bayerischen Gemeindetags. Der Gemeinderat legte fest, dass pro Wohnung bis 60 m² Wohnfläche ein Stellplatz nachzuweisen ist, ab 60 m² sind zwei Stellplätze notwendig. Für geförderten Wohnraum gilt eine Obergrenze von 0,5 Stellplätzen pro Wohnung.

Kann ein Stellplatz ausnahmsweise nicht geschaffen werden, ist eine Ablösezahlung an die Gemeinde möglich. Diese beträgt künftig einheitlich 12.500 Euro pro Stellplatz. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht, um dem allgemeinen Parkplatzmangel entgegenzuwirken.

Der Gemeinderat diskutierte außerdem über die Zweckentfremdung von Garagen. Etwa, wenn eine Garage komplett anderweitig genutzt wird, der PKW dann aber auf der öffentlichen Straße steht. Die Gemeinde hat hier keine direkte Eingriffsmöglichkeit, kann aber bei Verdacht Meldung an das Landratsamt geben.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Einführung einer Pflicht von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) nebst Anlagen und besprochenen Änderungen, als Satzung. Diese wird voraussichtlich zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten. Ziel ist es, auch künftig eine ausreichende Versorgung mit Parkplätzen im Gemeindegebiet sicherzustellen.


Spielplatzsatzung der Gemeinde Heßdorf; Neuerlass

Ab dem 1. Oktober 2025 entfällt die bisherige gesetzliche Pflicht zum Bau von Spielplätzen bei größeren Wohnanlagen. Die Gemeinde könnte diese Pflicht durch eine eigene Spielplatzsatzung erhalten, etwa für Neubauten mit mehr als fünf Wohnungen. Im diskutierten Satzungsvorschlag der Verwaltung wären je 25 m² Wohnfläche rund 1,5 m² Spielfläche vorzusehen. Es gäbe Ausnahmen für Senioren- und Studentenwohnungen und die Möglichkeit zur Ablösezahlung.

Nach intensiver Diskussion war der Gemeinderat mehrheitlich (6-Ja zu 9 Nein-Stimmen) der Meinung, dass eine solche Satzung in unserer Gemeinde derzeit nicht sinnvoll ist. 

Der vorgeschlagene Satzungsentwurf zur Stellplatzsatzung wurde daher abgelehnt.
 

Feuerwehrgerätehaus in Hesselberg
Feuerwehrgerätehaus in Hesselberg

Feuerwehrhaus Hesselberg; Auftragsvergabe Bauleitplanung

 Die Feuerwehr Hesselberg möchte ihr Feuerwehrhaus erweitern. Da die Erweiterung in den Außenbereich des Bebauungsplanes erfolgen soll, ist ein Bauleitplanverfahren nötig. Das Landratsamt genehmigt hier keine Ausnahme.

 Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Beauftragung des Büro TB Markert mit den notwendigen Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Feuerwehrhaus Hesselberg gemäß dem vorliegenden Angebot.

 Feuerwehrhaus Hesselberg; Aufstellungsbeschluss

Das Feuerwehrhaus im Ortsteil Hesselberg entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, u. a. ist es zu klein für ein größeres Einsatzfahrzeug und soll deshalb erweitert werden. Für den geplanten Anbau in südlicher Richtung muss aber ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Im Zuge dessen verlangt das Landratsamt einen Bebauungsplan mit bestimmten Vorgaben. Dieser könnte sich nur auf das Feuerwehrgrundstück beziehen. Da das Gelände im Flächennutzungsplan bereits als Feuerwehrfläche ausgewiesen ist, wird empfohlen, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Erweiterung zu ermöglichen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg aufzustellen“. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flst.-Nr. 477/2 der Gemarkung Hesselberg. Der Aufstellungsbeschluss wird in diesem Mitteilungsblatt ortsüblich bekanntgemacht.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

Bauanträge

Den beiden vorliegenden Bauanträge (Dachgeschosserweiterung mit Einbau einer Einliegerwohnung, Terrasse mit Baugrenzenüberschreitung) wurde vom Gremium jeweils einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Informationen

Bestellung eines Behindertenbeauftragten für die Gemeinde Heßdorf

Behindertenbeauftragter Gemeinde Heßdorf - Roland Sekatzek

Herr Roland Sekatzek wird als neuer Behindertenbeauftragter der Gemeinde vorgestellt. Er ist ein immer engagierter Bürger und bringt viel Fachwissen mit. Insbesondere möchte er sich für Barrierefreiheit, konkrete Unterstützung von Betroffenen und ein besseres öffentliches Bild von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzen. Bürgermeister Gotthardt dankte Herrn Sekatzek persönlich für seine Bereitschaft für das Ehrenamt und sicherte ihm die volle Unterstützung der Gemeinde zu. Erste Maßnahmen wie ein barrierefreier Bürgerbus und Verbesserungen im Rathaus sind bereits geplant. Bürgermeister Gotthardt freut sich auf einen offenen Dialog und regelmäßigen Austausch.

Lesen Sie zu diesem Thema auch unser Interview mit Herrn Sekatzek im Artikel vom 27.07.2025.

Verschiedenes

Erster Bürgermeister Axel Gotthardt berichtete…

  • … dass in Untermembach auf Höhe der Gaststätte ein Verkehrsspiegel montiert wurde, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen
    … dass die gemeindlichen Bushäuschen mit Hinweis-Aufklebern ausgestattet wurden, dass das Plakatieren dort verboten ist.
Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates finden voraussichtlich am Dienstag, 19. August 2025 und Dienstag, 23. September 2025 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)

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