Von: Marc Brehme
Protokoll der Bürgerversammlung vom 25.09.2025
Themen: Gemeinde-Statistiken, Kita, Schule, Hort und Kanalsanierung

Am 25. September 2025 um 19 Uhr fand in der Aula der Grundschule Hannberg in Heßdorf die diesjährige Bürgerversammlung statt. Nach der Begrüßung der Bürgerinnen und Bürger, referierenden Gäste, anwesenden weiteren Bürgermeister und Gemeinderäten sowie den Mitarbeitern der Verwaltung präsentierte der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt einige Gemeindestatistiken wie etwa Einwohnerzahlen, Geburten, Todesfälle und Bauanträge. Anschließend erläuterte er die wichtigsten Zahlen des Haushaltsplanes 2025 und berichtet vom Sachstand zur Erweiterung und Sanierung des Kindergartens St. Marien in Hannberg. Bei diesem Bauprojekt sei es bei der Ausschreibung der ersten vier Gewerke gelungen, gegenüber der Kostenberechnung bereits ca. 80.000 Euro einzusparen, so der Erste Bürgermeister. Angesichts der noch immer angespannten Haushaltslage der Gemeinde ein toller Erfolg - gerade angesichts der sonst allgegenwärtigen Kostensteigerungen.
Ein weiterer wichtiger Meilenstein in diesem Jahr in der Gemeinde war auch die Erweiterung des Hortes in der Schule Hannberg. Dort wurde es durch die Umnutzung von Räumlichkeiten durch Umbauten wie etwa der Hortküche die zum Gruppenraum möglich, allen beantragenden Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind anbieten zu können. Die Umsetzung dieses Projektes erfolgte in nur vier Monaten, so dass dort nun 124 Kinder von zehn Fachkräften betreut werden können.

Das wichtigste Projekt für die Zukunft ist neben der Kita in Hannberg allerdings die Sanierung der Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde. Aufgrund hoher Fremdwassereinträge der angeschlossenen Kommunen des Abwasserzweckverbandes und den damit verbundenen drohenden hohen Abwasserabgaben ist es notwendig, das Kanalnetz mit seinen Einrichtungen zu sanieren. Die Zustandserfassung (u. a. durch Kamera-Befahrungen) des Kanalnetzes der Gemeinde Heßdorf sind abgeschlossen und ausgewertet; die Kostenberechnung für die notwendigen Sanierungsarbeiten lieg vor.
Dem Gemeinderat wurden die Kosten und Förderungen vorgestellt und er hat nun in seinen Sitzungen über die Kostenverteilung beschlossen. Diese werden die Experten nun im Detail in der Bürgerversammlung vorstellen. Bevor er das Wort an diese übergab, betonte Bürgermeister Gotthardt, dass man aus den „Fehlern“ der Vergangenheit lerne und zukünftig über die Abwassergebühr für solche Maßnahmen Rücklagen kalkuliert und aufgebaut werden sollen.

Nun ergriff Bernd Ernst vom Ingenieurbüro GBI das Wort und klärte die Zuhörer kurz über maßgebliche Gesetze und Verordnungen im Wasser- und Abwasserbereich auf. Besonders wichtig sei, dass es eine gesetzliche Pflicht gebe, Abwasseranlagen so nachzurüsten, dass die Abwassereinleitung dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Heute müsse daher in der Regel Oberflächenwasser/Regenwasser und Schmutzwasser getrennt eingeleitet werden, während früher Mischwasserkanäle üblich waren. Zudem müsse das Betreiben der Kanalisation als komplettes Netz mit allen Außenstationen kostendeckend erfolgen - die Kosten werden daher über Beiträge und Gebühren der Nutzer finanziert, so Ernst.
Die 2024 und 2025 erfolgte Kanaluntersuchung in allen Ortsteilen wurde umfassend ausgewertet und Schadenkarten für jeden erstellt, auf denen die Schwere der Schäden auf den Übersichtskarten der Leitungssystem eingezeichnet wurden. Grundsätzlich hat der mehr als fünfzig Jahre alte Kanal Schäden in allen Ortsteilen.
Schäden am Kanalnetz

Die Zustandsaufnahmen und Kamera-Befahrungen haben Mängel ans Licht gebracht: Risse, undichte Stellen, Wurzeleinwuchs und teilweise einsturzgefährdete Kanalabschnitte. Ohne rechtzeitige Sanierung drohen Umweltschäden sowie teure Notmaßnahmen bei Schadenseintritt. Außerdem muss die Gemeinde im Wasserrecht alle zwanzig Jahre ihre Abwasseranlagen auf die Dimensionierung überprüfen und hier wurde festgestellt, dass z. B. das Regenüberlaufbecken RÜB 3 am Simon-Rabl-Weg in der Größe fast verdreifacht werden muss, um den neuen Anforderungen Genüge zu leisten. Auch soll der Fremdwasseranteil auf der gesetzlich festgelegten Quote gehalten werden.
Bürgermeister Gotthardt warb für die Reparaturmaßnahmen - auch mit dem Blick in die Zukunft für künftige Generationen: "Mit der Sanierung schaffen wir eine moderne, dichte und leistungsfähige Abwasserinfrastruktur – ein nachhaltiger Beitrag für Umwelt, Sicherheit und Lebensqualität in unserer Gemeinde."
Laut Herrn Ernst seien im Gemeindegebiet keine Schwerpunkte mit erhöhter Schadensdichte auszumachen. Ebenfalls positiv: Die meisten Schäden ließen sich in sogenannter "geschlossener Bauweise" beheben. Das heißt, es müssen keine kompletten Straßenzüge aufgerissen und neue Rohre in die Straßen verlegt werden. Neben dem eigentlichen Kanal sind auch Ertüchtigungsarbeiten an einigen Anlagen durchzuführen. So muss etwa das Regenüberlaufbecken RÜB 3 am Simon-Rabl-Weg deutlich größer als bisher neu gebaut werden; das in Untermembach muss "nur" im Zulaufbereich hydraulisch ertüchtigt werden.
Die Kosten für die erforderlichen baulichen Sanierungsarbeiten des Kanalsystems in Heßdorf betragen vorbehaltlich der Fachplanung ca. 10.993.000 Euro inklusive Nebenkosten und werden über das Förderprogramm "RZWas" gefördert.

Zum Punkt "Finanzierung der Sanierung" referierte in der Bürgerversammlung Herr Arno Bitterwolf vom gleichnamigen Büro (Kommunalberatung Bitterwolf GmbH). Auch er betonte, dass nach mehr als 50 Jahren nunmehr dringender Handlungsbedarf für die Sanierung des Kanalnetzes vorliege. Die Verwaltung hat bereits einen Fördermittelantrag für die gesamten Maßnahmen gestellt; die Bescheide liegen bereits vor. Durch die Fördermittel und die Kosten für die Straßenentwässerung, die die Gemeinde schultern muss, verringert sich der Betrag, der auf die Bürger umgelegt wird, auf knapp 5,9 Millionen Euro. Dieser sogenannte "ungedeckte Herstellungsaufwand" sei dann entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen über Beitrage oder Gebühren - oder eine Mischform - von den Bürgern zu finanzieren.

Die Grundlage für die Verteilung sind die amtlichen Daten des Vermessungsamtes. Dafür wurden Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Kanal- und Wasserleitungen sowie Orthophotos eingelesen und georeferenziert. Grundlage aller Aufmaße ist ein Lageplanausschnitt des Anwesens aus der digitalen Flurkarte des Vermessungsamtes. Auf diesem Plan sind sowohl die Seitenlängen in Meter als auch die Gesamtgrundflächen der Gebäude in m² zu erkennen. Danach erfolgt die Flächenermittlung des vorhandenen Bestandes, die alle Geschosse und Keller mit einschließt. Für die Feststellung, ob es sich um einen Dachstock oder ein Dachgeschoss handelt, werden Berechnungen herangezogen (2/3 der darunter liegenden Fläche). Beitragspflichtig sind auch Wintergärten sowie innerhalb der Gebäudeflucht liegende Balkone. Selbstständige Gebäudeteile wie Garagen sind beitragsfrei, es sei denn, sie haben einen tatsächlichen Anschluss oder einen Zugang zum Hauptgebäude. Andere Nebengebäude wie etwa Gartenhütten sind beitragsfrei, außer sie haben einen tatsächlichen Anschluss oder sie lösen einen Bedarf aus oder sie werden gewerblich genutzt. Auch der Umgang mit unbebauten Grundstücken/Ruinen/Neubauten ist geregelt.
Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme erfolgt schrittweise in Bauabschnitten über einen Zeitraum von vier Jahren, beginnend im Jahr 2026 und endend voraussichtlich im Jahr 2029. Die Arbeiten werden nach Dringlichkeit und technischer Umsetzbarkeit geplant, um die Beeinträchtigungen für Anlieger so gering wie möglich zu halten.
Die Gesamtkosten der Kanalsanierung belaufen sich auf:
Herstellungskosten gesamt: | 10.992.891,87 € |
abzüglich Förderung: | 2.971.532,50 € |
abzüglich Straßenentwässerungsanteil (25 %): (wird vollständig von der Gemeinde getragen) | 2.043.289,84 € |
Ungedeckter Haushaltsaufwand: | 5.978.069,53 € |

Für die betroffenen Grundstücke ergeben sich folgende Beitragssätze:
- 1,48 € pro m² Grundstücksfläche
- 6,77 € pro m² Geschosswohnfläche
Diese Beiträge fallen einmalig an (keine laufenden Gebühren) und decken ausschließlich den verbleibenden ungedeckten Anteil der Maßnahme.
Um die Kalkulation verständlich zu machen, werden Kostenmassen beim Abwasser erhoben:
Das auf den Grundstücksflächen anfallende Regenwasser wird im Verhältnis zum Schmutzwasser aus den Geschoßflächen gesetzt und ergibt hierbei eine Quote von
34,18 % Regenwasser zu 65,82 % Schmutzwasser.
Beispielrechnung
für ein Wohnhaus mit 900 m² Grundstücksfläche und 380 m² Geschossfläche (dies ist das errechnete Durchschnittsgrundstück mit Wohnhaus der Gemeinde)
Berechnung | Betrag |
900 m² × 1,48 € (Grundstück) | 1.332,00 € |
380 m² × 6,77 € (Geschossfläche) | 2.572,60 € |
Gesamtbeitrag | 3.904,60 € |
Um die finanzielle Belastung für die Eigentümer zu verteilen, wird der Betrag in fünf Teilbeträgen erhoben:
- 40 % im ersten Jahr (nach Bescheid-Erlass): 1.561,84 €
- jeweils 15 % in den vier Folgejahren: 585,69 € jährlich
Diese Staffelung ermöglicht eine bessere Planbarkeit und Verteilung der Kosten über mehrere Jahre.
Vor dem Versand der Beitragsbescheide wird Ihnen die Gemeinde bis voraussichtlich Mitte Oktober ein Aufmaßblatt Ihrer Geschossflächenzahl und der Grundstücksgröße zusenden. Wichtig: Die Bürger sollen die eingetragenen Daten (Flurstück-Nr., Maße, Flächengrößen etc.)) auf den zugesandten Aufmaßblättern genau prüfen und etwaige Unstimmigkeiten in der Verwaltung klären, da diese dann die Grundlage für die Bescheide bilden.
Für individuelle Fragen zur Berechnung oder zu den Raten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung selbstverständlich zur Verfügung. Es wird hierzu am 30. und am 31. Oktober 2025 zwei Tage geben, an denen auch die Mitarbeiter der Ingenieurbüros in der Gemeinde anwesend sein werden, um Fragen zu beantworten. An diesen Tagen können auch etwaige Unstimmigkeiten in den Aufmaßblättern geklärt werden.
Danach wird die Verwaltung die Beitragsbescheide vorbereiten. Der erste Bescheid (für die 1. Teilzahlung von 40% der Gebühren) wird im 1. Quartal 2026 verschickt. Die zu Grunde liegende Satzung soll in der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober verabschiedet werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung bei dieser notwendigen Maßnahme. Mit der Sanierung sichern wir eine verlässliche und moderne Entwässerungsinfrastruktur – für heute, morgen und kommende Generationen.

"Der Gemeinderat hat gleichzeitig erkannt, dass wir frühzeitig Vorsorge für die Zukunft treffen müssen. Denn auch im Abwasserzweckverband, also bei den gemeinsamen Anlagen mit den Nachbargemeinden, stehen in den kommenden Jahren voraussichtlich größere Investitionen an. Auch dort sind die Anlagen mittlerweile mehrere Jahrzehnte alt, und auch dort wird es Reparaturen, Sanierungen oder Verbesserungen geben müssen.
Damit wir in Zukunft handlungsfähig bleiben, wird es notwendig sein, über eine neu zu kalkulierende Abwassergebühr Rücklagen zu bilden – also Geld anzusparen, damit nicht bei jedem neuen Schaden sofort wieder Einzelmaßnahmen mit hohen Belastungen notwendig werden.
Diese Rücklagen sollen dann über die Abwassergebühr finanziert werden – und damit gerecht auf alle Nutzer verteilt werden: Eigentümer, Mieter, Gewerbe – alle, die das System nutzen. Das ist aus unserer Sicht der fairste Weg für die Zukunft."
Mit freundlichen Grüßen
Axel Gotthardt
Erster Bürgermeister