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Veröffentlicht am: 27.10.2025
Aus dem Gemeinderat Heßdorf
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 21.10.2025
 
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
Meetingraum

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.09.2025 wurden in öffentlicher Sitzung am 21.10.2025 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 12 - Abbrucharbeiten an die Firma Schickert aus Erlangen-Dechsendorf zum Preis von 89.343,69 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 13 - Erd- und Rohbau an die Firma Raab aus Ebensfeld zum Preis von 684.249,13 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 14 - Gerüstbau an die Firma Ewald Dausch aus Röttenbach zum Preis von 40.010,66 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 15 - Zimmerer an die Firma Thorsten Einbecker (Knetzgau) zum Preis von 190.806,98 € brutto zu vergeben.

(Hinweis: Diese vier Beschlüsse für die Gewerke betreffen Auftragsvergaben für die Sanierung und Erweiterung des Kiga St. Marien in Hannberg.)

 

Der Gemeinderat beschließt, die Refinanzierung der anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Abwasserbereich zu 100 % über Verbesserungsbeiträge zu gestalten.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, eine neue Gebührenkalkulation zu erstellen mit dem Ziel, eine Rücklage für künftige Abwasserbaumaßnahmen zu bilden.

Beschlüsse

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Heßdorf (BGS - EWS); hier: Satzungsbeschluss

Abwasserkanalsanierung & Gebührensatzung - Symbolbild

Im Nachgang zur entsprechenden Bürgerversammlung in Heßdorf am 25.09.25, bei der Bürgermeister, Verwaltung und die Fachbüros die Bürgerschaft über das Thema an sich und die nächsten Schritte ausführlich informierte, hat das Büro Kommunalberatung Bitterwolf GmbH das bestehende gemeindliche Satzungsrecht überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Unter anderem wurde auch ein Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Heßdorf (BGS - EWS) erstellt, der dem Gremium vorliegt. Diese Satzung ist die Grundlage für die Erstellung der Beitragsbescheide. 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit 12-Ja und einer Nein-Stimme den vorliegenden Entwurf einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Heßdorf vom 10.10.2025 als Satzung.

 

Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Heßdorf (VES – EWS); hier: Satzungsbeschluss

Gleichzeitig mit der Erstellung der Beitrags- und Gebührensatzung (vorhergehender Beschluss) hat die Kommunalberatung Bitterwolf auch einen Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Heßdorf (VES – EWS) erstellt, der dem Gremium vorliegt

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt mit 12-Ja und einer Nein-Stimme den vorliegenden Entwurf einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Heßdorf vom 10.10.2025 als Satzung.

Bauanträge

Der Gemeinderat nahm Kenntnis von den eingereichten Bauanträgen (Neubau eines 3-Familienhauses mit 2 Carport- und 2 Stellplätzen bzw. Erweiterung einer Terrassenüberdachung und Einbau einer beweglichen Wind- und Wetterschutzverglasung) und erteilte beiden sein gemeindliches Einvernehmen an § 36 BauGB. Die beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB wurden jeweils erteilt.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

Verschiedenes
Axel Gotthardt

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte:

  • … dass die Brückensanierungsarbeiten in Hesselberg in dieser Woche ihren Abschluss finden werden.
  • … dass die Brückensanierungsarbeiten in Niederlindach abgeschlossen wurden und der Radweg wieder freigegeben ist.
  • … dass er aus dem Gremium darauf hingewiesen wurde, dass bei den Brückensanierungsarbeiten in Hesselberg-Dannberg die jeweiligen Ränder nicht begradigt wurden und sich selbst vor Ort ein Bild davon machen werde.
Beiträge der Zuhörerschaft

Ein Bürger kritisierte in seinem Redebeitrag bei den Zuschauerfragen die Vorgehensweise von Bürgermeister und Verwaltung hinsichtlich des Beschlusses zur Refinanzierung der Kanalsanierung ausschließlich über Beiträge. Er monierte, dass dieser Beschluss in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst wurde. Aus seiner Sicht hätte die Beratung gemäß der Gemeindeordnung (GO) öffentlich stattfinden müssen, weshalb er den Beschluss für nichtig hielt.

Bürgermeister, Verwaltung und mehrere Gemeinderatsmitglieder stellten klar, dass die nicht-öffentliche Behandlung bewusst gewählt wurde, um zunächst offen über die finanzielle Lage und Handlungsfähigkeit der Gemeinde diskutieren zu können – ohne spätere Einflussnahme oder Missverständnisse.

Zudem wurde betont, dass aus dieser Entscheidung selbst noch keine unmittelbaren rechtlichen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen. Erst mit dem Erlass konkreter Beitragsbescheide erhält das Thema Außenwirkung. Der Bürgermeister zeigte sich überrascht über die wiederholte Kritik des Bürgers, da ihm die Hintergründe bereits in einem persönlichen Gespräch erläutert worden waren. Abschließend stellte sich der Gemeinderat geschlossen hinter Bürgermeister und Verwaltung und bekräftigte, dass das Vorgehen ordnungsgemäß und sachgerecht war. 

Eine Bürgerin erkundigte sich, was es mit der beabsichtigten Rücklagenbildung auf sich habe. Der Bürgermeister erläuterte, dass zeitnah wieder eine Gebührenkalkulation beauftragt werden müsse, um hier dann bei der Vorausplanung der Folgejahre die zu erwartenden Mehrkosten (Stichwort "Verbandssammler des AVS") mit einzubeziehen und ein Polster dafür zu schaffen - soweit rechtlich möglich. So soll verhindert werden, dass nochmals ein derartiger Sanierungsrückstau entsteht.

Bei einem weiteren Beitrag aus der Zuhörerschaft wurde gefragt, inwieweit die Einführung einer Niederschlagwassergebühr geplant sei. Der Bürgermeister antwortete, dass im Rahmen der zu beauftragenden Kalkulation das dann beauftragte Büro sicherlich auch dieses Thema beleuchten wird.

Im Hinblick auf die zum Teil fehlerhaften versandten Aufmaßblätter berichtete der Bürgermeister über einen technischen Fehler beim Beratungsbüro, das fälschlicherweise die Eigentümerangaben zum Stand von 2019 zugrunde legte. Als dies bekannt wurde, seien umgehend die notwendigen Korrekturen angelaufen. Alle betroffenen Bürger werden rechtzeitig vor den avisierten Erörterungsterminen das entsprechend korrigierte Blatt erhalten. Voraussichtlich würden auch über die Termine am 30. bzw. 31.10.25 noch zusätzliche Termine angeboten, so dass alle Betroffenen ihre Fragen definitiv vor der Bescheid-Erstellung klären können.

Nächste Sitzungstermine

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag, 18. November 2025 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS). (Der Termin für die Dezember-Sitzung steht aktuell noch nicht fest.)

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