Von: Jörg Hausam und Marc Brehme
Aus dem Gemeinderat Heßdorf
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 27.01.2026

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.12.2025 wurde in öffentlicher Sitzung am 27. Januar 2026 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) an die ENERPIPE Engineering GmbH / heatbeat engineering GmbH zu einem Preis von 29.778,56 € zu erteilen.
Der Gemeinderat genehmigt den Erweiterungsauftrag der Fa. Schickert vom 28.11.2025 inkl. 12.976,95 € Mehrkosten für das Gewerk Abbrucharbeiten an der Kita Hannberg.
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2023 der Gemeinde Heßdorf
Stellungnahme zum Bericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 03.12.2025
Den Gemeinderäten liegen ein Auszug aus dem Bericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 03.12.2025 (Einzelbeanstandungen) sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu vor. Zusammengefasst handelt es sich bei den Beanstandungen nicht um gravierende Problemstellungen. Die monierten Punkte wurden größtenteils schon in den Jahren 2024 und 2025 abgearbeitet und es werden zwischenzeitlich die nach den Vorschriften und der Gemeindeordnung erforderlichen Anlagen zur Jahresrechnung beigefügt (Schuldenübersicht, Rücklagenübersicht, Rechenschaftsbericht, etc.). Auch z. T. fehlende Beschlüsse zu einzelnen Jahresrechnungen aus der Vergangenheit wurden nachgeholt.
Das Gremium signalisierte Zustimmung. Allerdings erging auch der Appell an die Verwaltung, ein noch größeres Augenmerk darauf zu legen, dass künftig Situationen wie eine dauerhafte Unterfinanzierung z. B. bei der Abwasserentsorgung nicht mehr eintritt. Dies wurde zugesichert.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nimmt den Bericht der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 03.12.2025 betreffend die Jahresrechnungen 2017 bis 2023 sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu zustimmend zur Kenntnis.
Vorgaben zur Informationssicherheit und Datenschutz

Entsprechend des Prüfungsberichts der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vom 03.12.2025 muss die Gemeinde Heßdorf noch eine Beauftragte bzw. ein Beauftragter für Informationssicherheit und Datenschutz benennen. Aus Sicht der Verwaltung kann den Regelungen der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf gefolgt werden. In der VG ist für Informationssicherheit und Datenschutz die KommunalBit zuständig. Bei Fragen in diesem Bereich nehmen alle Fachbereiche der Verwaltung direkter Kontakt dorthin auf. Es handelt sich um eine reine Formalie, ein Beschluss hierüber ist allerdings verpflichtend.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, dass die bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf gültigen Regelungen bzw. Vorgaben für Informationssicherheit und Datenschutz (Zuständigkeit bei der KommunalBit) für die Gemeinde Heßdorf übernommen werden.
Zuschussantrag des offenen Jugendtreffs Wehrkirche Hannberg

Der Verwaltung liegt ein Zuschussantrag des Offenen Jugendtreffs der Wehrkirche Hannberg in Höhe von 500 Euro vor. Der Treff findet seit 2020 regelmäßig statt und bietet in der Regel monatlich rund 20 bis 40 Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren einen sicheren Raum zur Begegnung, zum Austausch und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung. Das Angebot ist offen für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von Kirchenzugehörigkeit oder Konfession. Etwa zwei Drittel der regelmäßig anwesenden Jugendlichen stammen aus der Gemeinde Heßdorf.
Für das Jahr 2026 planen die Verantwortlichen ein besonderes Projekt, das den Treff nachhaltig stärken und die Medienbildung junger Menschen fördern soll: den Aufbau eines kleinen Tonstudios. Dort sollen Jugendliche unter fachlicher Anleitung grundlegende Medienkompetenzen erwerben und lernen können, Podcasts und Audioaufnahmen selbstständig zu produzieren. Darüber hinaus trifft sich im Jugendtreff regelmäßig eine Jugend-Musikband, die Lieder für Jugendgottesdienste und Kulturveranstaltungen einübt. Diese gemeinsamen Aktivitäten fördern musikalische Fähigkeiten ebenso wie Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und soziale Kompetenz.
Zum Aufbau des Studios benötigen die Verantwortlichen finanzielle Mittel für Material, technische Ausstattung sowie pädagogische Unterstützung. Die Richtlinien für Vereinsförderung, die hier Anwendung finden können, sehen für Investitionsmaßnahmen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro vor.
Im Hinblick auf das ansonsten eher überschaubare Freizeitangebot für Jugendliche in der Gemeinde und das aus Sicht der Verwaltung und des Bürgermeisters absolut begrüßenswerte Projekt wird vorgeschlagen, den beantragten Zuschuss zu gewähren.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag des Offenen Jugendtreffs Wehrkirche Hannberg zu entsprechen und den beantragten Zuschuss von 500 Euro für die Schaffung eines Tonstudios zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür Notwendige zu veranlassen.
Bürgerbus Heßdorf - Kooperation mit der Stadt Erlangen bzgl. Dechsendorf
Nachdem das Dechsendorfer Bürgerbus-Modell mit Car-Sharing nicht (mehr) wirklich funktioniert, da die Fahrer mittlerweile erst nach Uttenreuth fahren, um den Bus zu holen und ihn dann nach der Tour dort wieder abstellen oder oftmals kurzfristig auch gar keinen Zugriff mehr darauf haben, möchte die Stadt Erlangen für den Ortsteil Dechsendorf den Heßdorfer Bürgerbus mit verwenden. Es würden dafür auch eigene Fahrer von der Stadt Erlangen „gestellt“ werden. Für eine Fahrt pro Woche würde sie einen Betrag von 3.500 Euro pro Jahr zahlen.
Es ist nicht festgelegt, ob der „alte“ oder der „neue“ Bürgerbus dafür verwendet werden sollen; hier ist die Verfügbarkeit noch zu prüfen. Die Verwaltung soll intern die versicherungsrechtlichen Fragen klären und auch, inwieweit - analog zu den Heßdorfer Fahrern - auch den Erlanger Fahrern eine Anweisung zur Bürgerbeförderung ausgesprochen werden muss.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, der angedachten Kooperation mit der Stadt Erlangen zur Nutzung eines Heßdorfer Bürgerbusses einmal wöchentlich für den Ortsteil Dechsendorf zuzustimmen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
Zu allen Bauanträge in dieser Sitzung (Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und zwei Teilnutzungsänderungen (Umwandlung ehemaliger Bäckerei-Räume in eine Wohneinheit & Umwandlung einer Teilfläche von ehemaligen Bäckereiräumen in eine Küche für einen Gastronomiebetrieb)) erteilte der Gemeinderat einstimmig sein einstimmiges gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Stellungnahme zum Bebauungsplan "EDEKA Großenseebach" sowie 2. Änderung Flächennutzungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat in seiner Sitzung am 16.10.2025 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „EDEKA Großenseebach“ aufzustellen, und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (2. Änderung). Wesentliches Ziel der Planung ist es, durch die Ansiedlung eines EDEKA-Verbrauchermarktes die defizitäre Nahversorgung im Gemeindegebiet auszubauen, zu verbessern, und langfristig zu sichern, da die nächsten Vollversorger per ÖPNV und fußläufig nicht gut erreichbar sind. Das Plangebiet befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Hauptortes Großenseebach und umfasst eine Fläche von ca. 16.260 m² die größtenteils als Intensivacker ausgebildet ist.
Bei dieser Planung werden negative Auswirkungen der Besucherzahlen auf den Einzelhandel in der Gemeinde Heßdorf befürchtet, insbesondere bzgl. des Netto-Marktes in der Erlanger Straße und des REWE-Marktes im Gewerbepark. Der Bürgermeister hatte zu dem Thema Kontakt mit Geschäftsinhabern im Gewerbepark, die die geplante Ansiedlung durchaus mit Sorge betrachten, insbesondere bzgl. der Dimensionierung. Die geplante Handelsfläche ist ca. 3 x so groß wie die des Netto-Marktes. Dies gelte es bei der Abstimmung zu bedenken, ohne hier grundsätzlich Großenseebach die Ansiedlung nicht ermöglichen zu wollen.
Beschluss:
Mit 8 Nein-Stimmen zu 5 Ja-Stimmen wurde der Beschlussvorschlag
„Die Gemeinde Heßdorf erhebt gegen die o. g. Bauleitplanung der Gemeinde Großenseebach keine Einwendungen bzw. Bedenken.“
mehrheitlich abgelehnt.
Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., dass ...

- aktuell bereits zwei Bürgerbusfahrer erfolgreich ein Fahrsicherheitstraining absolviert haben.
- in der Februar-Sitzung der gemeinsame Fahrzeug-Beschaffungsantrag der Feuerwehren Heßdorf und Hesselberg auf der Tagesordnung stehen wird.
- es aktuell sehr positive Gespräche zur Vorbereitung des Senioren-Cafés gebe und man sich bei Interesse an der Teilnahme im Sekretariat anmelden solle.
Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates Heßdorf finden voraussichtlich am Dienstag, 24. Februar 2026 und am Dienstag, 24. März 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)
EDEKA in Großenseebach: Gemeinderat Heßdorf sagt "Nein" im Zusammenhang mit Bebauungsplan
(NN+ (Bezahlschranke) vom 29.01.26)

