Wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen am 8. März 2026
Versand der Wahlbenachrichtigungsbriefe ab Ende Januar 2026
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden von der Post in der Zeit vom
26. Januar bis spätestens 15. Februar
an alle Wahlberechtigten in unseren Gemeinden zugestellt.
Mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie auch einen Wahlschein zur Briefwahl beantragen. Hierzu füllen Sie einfach die Rückseite des Schreibens aus und werfen dieses in unseren Briefkasten der VG Heßdorf bzw. in den Briefkasten am Rathaus Großenseebach.
Alternativ können Sie Briefwahl über unser Bürgerservice-Portal auf www.vg-hessdorf.de/bsp oder über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code beantragen. Dieser Onlinedienst ist verfügbar vom 26.01. bis 02.03.26 (14 Uhr).
Nach Bearbeitung werden Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zugesandt. Eine persönliche Beantragung direkt bei uns im Bürgerbüro ist bis Freitag, 6. März 2026, 15.00 Uhr, möglich. Bitte bringen Sie dazu Ihr Anschreiben und Ihren Personalausweis mit.
Bei großem Andrang sollte hier aber unbedingt etwas Wartezeit eingeplant werden.
Sämtliche offiziellen Wahlbekanntmachungen werden rechtswirksam in den Aushangkästen an den Rathäusern in Heßdorf und Großenseebach veröffentlicht.
Wir werden sie aber wie gewohnt auf unserer Homepage unter www.vg-hessdorf.de/wahlen als zusätzliche Information einstellen. Hier erhalten Sie auch weitere Auskünfte zu dieser Wahl.

