Von: Silke Lang und Marc Brehme
Aus dem Gemeinderat Heßdorf
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 24.02.2026

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.01.2026 wurde in öffentlicher Sitzung am 24. Februar 2026 auf Grund des Wegfalls der Geheimhaltungsgründe folgende Beschlüsse bekannt gegeben:
Die folgenden vier Beschlüsse beziehen sich auf Auftragsvergaben für die Sanierung und Erweiterung der Kita St. Marien in Hannberg:
- Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 20 – Fassade - an den Mindestbieter, die Firma Pickel (Friesendorf) zum Preis von 285.250,56 € brutto zu vergeben.
- Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 21 - Schlosserarbeiten Leichtmetalltüren - an den Mindestbieter, die Firma Grötzner (Lehrberg) zum Preis von 75.792,11 € brutto zu vergeben.
- Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 23 - Trockenbau - an den Mindestbieter, die Firma Merkel (Baiersdorf) zum Preis von 169.619,18 € brutto zu vergeben.
- Der Gemeinderat beschließt, der Auftragsvergabe für den Titel „Hebeanlage“ (Kiga Hannberg) an die Fa. Lutz (Thurnau) zu den Konditionen aus dem Angebot vom 12.01.2026 zuzustimmen (brutto 27.433,33 €).
Der Gemeinderat stimmt dem Anliegen des Eigentümers des Anwesens Sonnenring 38 zu und beschließt, ihm einen einjährigen Aufschub für die Erfüllung der vertraglich fixierten Bebauungsverpflichtung einzuräumen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung erfolgt automatisch der Rückerwerb.
Der Gemeinderat stimmt dem Anliegen des Eigentümers des Anwesens Sonnenring 4 zu und beschließt, ihm einen einjährigen Aufschub für die Erfüllung der vertraglich fixierten Bebauungsverpflichtung einzuräumen. Bei Nichterfüllung der Verpflichtung erfolgt automatisch der Rückerwerb.
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für die Herstellung eines ca. 80 Meter langen Oberflächenwasserkanals auf den Fl.Nrn. 116 und 121/2 je Gemarkung Hesselberg zur Entlastung des bestehenden Mischwasserkanals vor Ort im Rahmen des Jahresvertrages an die Fa. Schickert zu vergeben. Der Auftragswert liegt bei 41.868,75 € brutto.
TOP 3: Obdachlosenprojekt des AWO-Kreisverbandes
Die Gemeinde Heßdorf prüft, ab dem Jahr 2026 die gesetzliche Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. zu übertragen. Betroffen wären Personen, die zuletzt ihren Hauptwohnsitz in Heßdorf hatten. Die Gemeinde überlegt, diese Aufgabe vertraglich an die AWO delegieren. Sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen der ordnungs- und sicherheitsrelevanten Unterbringung gingen an den AWO-Kreisverband Erlangen.
Damit entfiele für Heßdorf die Notwendigkeit, selbst Wohnungen, Container oder andere Unterkünfte (Hotelzimmer etc.) bereitzustellen und zu verwalten. Auch der damit verbundene Verwaltungs- und Personalaufwand würde künftig wegfallen.
Ein besonderer Vorteil des Konzepts liegt darin, dass die AWO nicht nur die Unterbringung übernimmt, sondern die betroffenen Menschen (mit Unterstützung des Bezirks Mittelfranken) auch fachlich betreut. Ziel ist es, durch soziale, berufliche und gesellschaftliche Unterstützung die Obdachlosigkeit dauerhaft zu überwinden. Diese Kombination aus Unterbringung und Betreuung stellt einen deutlichen Mehrwert gegenüber der bisherigen Praxis dar.
Der AWO-Kreisverband hält für die Umsetzung des Konzeptes eine Anzahl von Wohnräumen an Standorten im Landkreis Erlangen-Höchstadt vor, die auch eine Differenzierung von Betreuungsplätzen je nach Betreuungsumfang und vorausgegangenen Lebensumständen (z.B. Personen mit massiven Suchtproblemen, Personen mit sexualisierten Gewalterfahrungen, Mütter mit Kindern, demotivierte und hilfsangebotsverweigernde Menschen etc.) zulässt.
Die Bedarfsermittlung, basierend auf einer Befragung der Landkreis-Gemeinden zwischen Juli und Oktober 2025, deckt sich mit den Zahlen der Obdachlosen in Bayern und dem Bundesgebiet. Demnach entfallen auf 10.000 Einwohner 3,25 betroffene Personen.

Natürlich tritt nicht in jeder Gemeinde zur gleichen Zeit der errechnete Bedarf ein. Es wird Zeiten geben, in denen die jeweiligen Gemeinden einen höheren Bedarf haben - und umgekehrt wird es Zeiten geben, in denen der Bedarf niedriger ist. Diesen unvorhersehbaren Schwankungen wird der AWO-Kreisverband zusammen mit den beteiligten Gemeinden mit einem Solidaritätsprinzip begegnen. Danach orientieren sich die Kosten für die teilnehmenden Gemeinde am durchschnittlichen Bedarf.
Für Heßdorf ergibt sich rechnerisch (bei der aktuellen Einwohnerzahl von 3.800) ein Bedarf von 1,14 Plätzen. Daraus ergäbe sich für 2026 eine jährliche Pauschale von rund 14.250 Euro. Bei tatsächlicher Belegung reduzieren sich die Kosten durch Wohngeldzahlungen weiter. Der Vertrag soll aus Gründen der Planungssicherheit für die AWO eine Laufzeit von zehn Jahren haben; der Preis wird jährlich an die Inflation angepasst.
Bei der ausführlichen Vorstellung des Konzeptes betonten Christian Pech (Geschäftsführer der AWO) und Michael Thiem (Projektleiter Obdachlosenhilfe der AWO), dass der Vorteil dieses Konzeptes in der Entlastung der Verwaltung und in der Betreuung liegt. Es wurde erläutert, dass Obdachlosigkeit nicht nur z.B. durch Suchtprobleme oder Gewalt begründet liegen kann, sondern dass auch ein Brand vorübergehend in die Obdachlosigkeit führen kann. Aus diesem Grund sei man bemüht, in der Unterbringung entsprechend zu differenzieren. Die Unterbringung und Betreuung soll die Grundlage sein, eine Wiedereingliederung und ein Leben in der Gesellschaft wieder zu ermöglichen.
Unterkünfte könnten erst angemietet werden, wenn die Zusage von der Gemeinde vorliegt. Es wird auch damit gerechnet, dass einige potentielle Unterkünfte möglicherweise erstmal saniert werden müssten, was natürlich auch finanziert werden müsse.
Die Rückmeldungen aus dem Gemeinderat waren größtenteils positiv. Die Unterbringung der Obdachlosen mit dem Konzept der Betreuung scheint sehr sinnvoll, um diese wieder in ein Alltags- und Arbeitsleben zu integrieren.
Beschluss (vertragt):
Die Entscheidung, ob man sich am Konzept der AWO beteiligen möchte, soll in der nächsten Sitzung im März erfolgen.
TOP 4: Abschlagsrechnung der Kommunalberatung Bitterwolf GmbH
Der Gemeinderat hat im Mai 2024 das Büro Bitterwolf Kommunalberatung GmbH mit der Berechnung der Verbesserungsbeiträge für den Abwasserkanal und weiteren Arbeiten beauftragt. Im Verlauf stellte sich heraus, dass deutlich mehr Aufwand entstanden ist als ursprünglich geplant. Gründe dafür waren unter anderem zusätzliche Erfassungen, viele Widersprüche sowie rund 220 Beratungsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern. Auch mehrere Ortstermine waren nötig.
Dadurch sind höhere Kosten entstanden. Das Büro hat diese Mehrkosten nachvollziehbar erklärt. Der Gemeinderat muss der Kostensteigerung zustimmen, da sie über der Zuständigkeitsgrenze des Bürgermeisters liegt.
Positiv ist, dass die Beratungen von vielen Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wurden. Für den zweiten Teil des Auftrags werden voraussichtlich nicht alle veranschlagten Mittel, sondern vermutlich nur etwa 70% des Auftragsvolumens benötigt.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat genehmigt die Bezahlung der vorgelegten zweiten Abschlagszahlung des Büros Bitterwolf über einen Betrag in Höhe von 26.160,01 € als überplanmäßige Ausgabe. Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.
TOP 5: Fahrzeugbeschaffungen für die FFW Heßdorf und Hesselberg
hier: Gemeinsamer Beschaffungsantrag


Mit dem vorliegenden gemeinsamen Schreiben beantragen die FFW Heßdorf und die FFW Hesselberg die – gemeinsame - Beschaffung zweier Feuerwehrfahrzeuge, nämlich eines LF 10 für die FFW Hesselberg und eines Versorgungslastkraftwagens für die FFW Heßdorf. Dies entspricht jeweils den Ergebnissen des Feuerwehr-Bedarfsplanes und wird auch vom Kreisbrandrat so befürwortet.
Zu beschaffen sind:
- für die FFW Hesselberg ein LF-10 als Ersatz für das 20 Jahre alte und nicht mehr zeitgemäße TSF-W.
- für die FFW Heßdorf ein „Gerätewagen-Logistik“ als Ersatz für den vorhandenen „Gerätewagen-Sonstiges“ als notwendiges Absicherungs- und Nachrückfahrzeug.
Die ermittelten voraussichtlichen Kosten liegen – Stand heute - bei rund 908.000 €. Auszugehen ist von staatl. Förderungen von insgesamt 182.910 Euro. Der Verkauf der Altfahrzeuge könnte aus Sicht der Kommandanten rund 30.000 € einbringen.
Die FFW Heßdorf erklärte sich bereit, einen Betrag von 200.000 € aus ihrem positiven Budgetübertrag der letzten Jahre mit einzubringen. Unterm Strich würde der Kostenanteil der Gemeinde also bei knapp unter 500.000 Euro liegen. Haushaltsrelevant würde dieser Betrag dann erst in den Folgejahren.
Durch die Anschaffungen wären die beiden Wehren auf Jahre hinaus auf der sicheren Seite bezüglich der Fahrzeugausstattung.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag der FFW Hesselberg und Heßdorf zuzustimmen und die Fahrzeugbeschaffungen zu unterstützen. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, das hierfür Notwendige zu veranlassen.

TOP 6: Fahrzeugbeschaffungen für die FFW Heßdorf und Hesselberg
hier: Angebot für die fachliche Beratung bei der Beschaffung
Bei der unter TOP 05 geschilderten Fahrzeugbeschaffung wird in jedem Fall fachkundige Beratung benötigt. Es liegen der Verwaltung Angebote des Ingenieurbüros für Brandschutz und Gefahrenabwehr – IBG – aus Heilsbronn vor für beide Fahrzeuge vor. Die Angebote beinhalten jeweils die fachliche Begleitung von der Erstellung der Leistungsbeschreibung bis zur Abnahme der Fahrzeuge. Diese Leistungen können von der Verwaltung nicht erbracht werden. Die Angebote belaufen sich auf folgende Beträge:
- Beschaffung LF 10: ca. 3.600 – 4.300 € netto + ggf. anfallende Fahrtkosten
- Beschaffung eines Versorgungslastkraftwagens VS-L: ca. 3.600 – 4.600 € netto + ggf. anfallende Fahrtkosten
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro IBG (Heilsbronn) mit der vergabe- und feuerwehrtechnischen Begleitung bei der Beschaffung eines LF10 und eines Versorgungslastkraftwagens VS-L gemäß den Konditionen des Angebots vom 04.02.2026 zu beauftragen. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, die Aufträge rechtsverbindlich zu erteilen.
Beiden Anträgen auf isolierter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in dieser Sitzung (Errichtung eines Swimmingpools, Errichtung einer Mauer) erteilte der Gemeinderat einstimmig die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.
TOP 8: Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ zur Erweiterung des Hotels Aurora
Beschluss zur Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

Der Eigentümer des Hotels Aurora im Gewerbepark beabsichtigt, das sanierungsbedürftige Gebäude im Zuge der Arbeiten bei Beibehaltung der Grundfläche um ein weiteres Vollgeschoss (dann EG + 3 Obergeschosse) aufzustocken. Da die zugrundeliegende 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ im Bereich des Plangebiets nur drei Vollgeschosse zulässt und die vom Eigentümer beabsichtigte Erweiterung das vierte Vollgeschoss darstellt, hat dieser den Wunsch an die Gemeinde Heßdorf herangetragen, den baurechtlichen Rahmen an das Bauvorhaben anzupassen, und einen Antrag auf Einleitung eines entsprechenden vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahrens gestellt (§ 12 BauGB).
Diesem Antrag hat der Gemeinderat Heßdorf mit Aufstellungsbeschluss vom 18.02.2025 für das Verfahren „Gewerbegebiet Ost, 3. Änderung – Erweiterung Hotel Aurora“ entsprochen. Das Planungsbüro TB MARKERT PartG mbB, Nürnberg, wurde durch den Eigentümer dann mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 17.03.2025 bis 17.04.2025, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.03.2025 bis 17.04.2025. Infolge der Stellungnahmen wurden u.a. eine Anwesenheitskontrolle auf gebäudebewohnende Fledermäuse und eine Untersuchung zum Schallimmissionsschutz erarbeitet bzw. in den Bebauungsplan eingearbeitet und Anpassungen an der Grundstücksplanung (insbesondere Integration von Grünflächen für Entsiegelung und Versickerung) vorgenommen.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen entsprechend den zusammengestellten Beschlussempfehlungen (Anlage der Sitzungsunterlagen). Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein, eine Behandlung erübrigt sich damit.
Beschluss über die Billigung des Entwurfs und die Durchführung der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost, 4. Änderung – Erweiterung Hotel Aurora“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 10.02.2026.
Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost, 4. Änderung – Erweiterung Hotel Aurora“ in der Fassung vom 10.02.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und zum selben Entwurf die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorgenannten Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.
TOP 09: Pumpwerk Hannberg;
hier: nachträglicher Beschluss - Austausch / Umbau Steuerluftanlage
Im Pumpwerk Hannberg ist ein Steuerluftkompressor ausgefallen, der umgehend ersetzt werden muss, da bei Ausfall des verbleibenden zweiten Steuerluftkompressors das Abwasser aus dem Einzugsgebiet Hannberg nicht mehr abtransportiert werden kann, sodass Gefahr in Verzug ist.
Infolgedessen wurde ein Angebot bei der Firma Kober über den Austausch / Umbau der Steuerluftanlage eingeholt, welche seit Inbetriebnahme des Pumpwerkes die Anlagen der Pumpstation wartet. Die Angebotssumme beläuft sich auf insgesamt 13.056,68 Euro brutto. Die Kosten für den Austausch der Kompressoren fallen laut Zweckvereinbarung bei der Gemeinde Heßdorf an.
Der Bürgermeister wies in der Sitzung darauf hin, dass die Zahlung bereits veranlasst wurde, da Gefahr in Verzug war.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt und genehmigt nachträglich die Beauftragung der Firma Kober mit dem Austausch bzw. Umbau der Steuerluftanlage im Pumpwerk Hannberg in Höhe von 13.056,68 Euro brutto.
TOP 10: Kapelle Hesselberg
hier: Sanierungsarbeiten

Für die dringend notwendige Sanierung / Restaurierung des Kriegerdenkmals Kapelle St. Ottilia in Hesselberg liegen der Verwaltung Angebote vor.
Das Angebot der Fa. Dörfler Maler und Kirchenmalerwerkstätte beläuft sich auf einen Betrag von 2.546,60 € und beinhaltet die in jedem Falle notwendige Erneuerung der Beschriftung der Gefallenen-Tafeln.
Für die Sanierung des Mosaiks lagen in der Sitzung zwei Angebote vor. Im Lauf der Diskussion wurde der zweite Teil des Beschlusses vertagt. Bis dahin sollen neue Angebote von weiteren Firmen eingeholt werden, eine vollständige Sanierung anbieten können und vergleichbar mit der Fa. Bauwerkserhalter seien.
Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die denkmalschutzkonform ausgeführt werden müssen und ihm die Fa. Bauwerkserhalter explizit von der unteren Denkmalschutzbehörde empfohlen worden war.
Dieser Beschluss soll für – ggf. unter Vorlage weiterer geeigneter Angebote – nochmals vorbereitet werden.
Beschluss (einstimmig):
Die Fa. Dörfler – Maler und Kirchenmalerwerkstätte GmbH – (Bamberg) wird mit der Erneuerung der Beschriftungen auf den Gefallenen-Tafeln zu einem Preis von 2.546,60 € beauftragt. Der Bürgermeister wird bevollmächtigt und beauftragt, den Auftrag rechtsverbindlich zu erteilen.
Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., ..

- … auf Nachfrage aus dem Gremium, dass bei der Zuweisung von Flüchtlingen ins Hotel Aurora ein Wandel spürbar sei. Es kämen vermehrt Mütter mit Kindern, was auf weitere Klassenbildungen in der Grundschule Hannberg Einfluss haben könnte.
- ... dass im Mitteilungsblatt (und natürlich auch auf den digitalen Kanälen der Verwaltung) veröffentlicht wird, das in Kürze Bewerbungen für die neuen Wohnungen beim Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd möglich sein sollen. Da die Bewerbung bei Vermieter BayernHeim ausschließlich online möglich ist, wird es für entsprechende (in Sachen Technik/Online) bedürftige, ältere Bürger ein Hilfsangebot der Verwaltung geben. Heßdorfer Bürger sollen bei der Vergabe bevorzugt behandelt werden.
Nach dem Ende der öffentlichen Sitzung gab es auch Wortmeldungen aus dem Publikum:
Die Kommandanten der Wehren Heßdorf und Hesselberg bedankten sich für die Beschlussfassung zur Genehmigung für die Beschaffung der Fahrzeuge.
Außerdem wurde von Besuchern der Sitzung nachgefragt, was mit dem Holz der zersägten Platane (Erweiterung RÜB 3 am Simon-Rabl-Weg) geschieht. Das Holz wird keinesfalls verkauft, aber auch nicht der Verrottung überlassen. Stattdessen sollen Sitzgelegenheiten daraus geschaffen werden.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag, 24. März 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)
Gemeinderat vertagt Beschlussfassung: Das ist der Plan mit AWO für Obdachlose in Heßdorf
(NN+ (Bezahlschranke) vom 27.02.26)

