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Update vom: 24. März 2026
| Autor: Marc Brehme
| Lesezeit: ca. 4,5 Minuten

Anmeldung für die neuen EOF-geförderten Wohnungen ab April möglich

Update 24.03.26, 14.45 Uhr

Vermieter BayernHeim hat der Verwaltung mitgeteilt, dass sich ursprünglich für April geplante Start der Online-Anmeldung für die Wohnungen verschiebtVoraussichtlich wird es im Mai 2026 so weit sein. Sobald wir einen neuen Termin mitgeteilt bekommen, werden wir diesen Artikel erneut updaten.

Original-Artikel vom 24. März 2026

Wohnungen der BayernHeim am Sonnenring in Heßdorf

Original-Artikel vom 10.03.2026

Nachdem bereits seit Juni vergangen Jahres die Voranmeldung/Interessensbekundung für eine Wohnung dort per Online-Formular beim zukünftigen Vermieter Bayernheim möglich war, können Sie ab April eine verbindliche Anmeldung für eine Wohnung dort abgeben.

Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der BayernHeim unter https://bayernheim.de/vermietungEine Anmeldung in Papierform oder per E-Mail ist nicht möglich.

Wählen Sie unter der genannten Webadresse als Vermietungsobjekt „Heßdorf, Sonnenring“ aus und folgen Sie dem Anmeldeprozess. Im Portal sind nach der Angabe Ihrer persönlichen Daten auch mehrere Unterlagen hochzuladen:

  • Ausweis- und Identitätsnachweise aller volljährigen Personen, die in der Selbstauskunft angegeben werden (bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel)
  • Mieterselbstauskunft (Vorlage BayernHeim; während des Registrierungsprozesses abrufbar). Im Abschnitt „Hinweis zur Schufa-Auskunft“ sind die Unterschriften aller volljährigen (Mit-)Mieter erforderlich.
  • Berufstätige oder Rentner: Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Kindergeld- oder Elterngeldbescheid). Kontoauszüge sind nicht ausreichend!
  • Arbeitssuchende oder Personen mit Grundsicherung: Es ist eine Miet- und Kautionsübernahmebestätigung des zuständigen Jobcenters vorzulegen. Die üblichen Leistungsbescheide werden nicht als Einkommensnachweis anerkannt.
  • Wohnberechtigungsschein (WBS)
    Diesen können Sie beim Landratsamt beantragen; auf der Gemeinde ist das nicht möglich.
    Landratsamt Erlangen-Höchstadt
    Nägelsbachstraße 1
    91052 Erlangen
    Telefon: 09131 / 803 – 1000
    E-Mail: wohnberechtigungsschein@erlangen-hoechstadt.de
    (Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in unserem Landkreis ERH haben, stellen Sie den Antrag auf einen WBS bei der Kreisverwaltungsbehörde Ihres Wohnortes.)

Wichtig: Die vollständige Registrierung einschließlich Upload aller erforderlichen Unterlagen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

So soll die Wohnanlage einmal aussehen, wenn Sie von Untermembach kommend den Ortseingang Heßdorf erreichen.

Unterstützung in Ausnahmefällen

Die Online-Anmeldung ist grundsätzlich eigenständig durchzuführen. Uns ist bewusst, dass insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger unter Umständen nicht über die technischen Möglichkeiten (z. B. PC, Smartphone, Scanner, E-Mail) verfügen.

Für solche Ausnahmefälle bietet das Sekretariat im Rathaus Heßdorf Unterstützung bei der Registrierung an. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin – entweder telefonisch (09135 73739-38) oder per E-Mail an sekretariat@vg-hessdorf.de. Sie bringen die benötigten Dokumente mit, die die Kolleginnen dann für Sie einscannen, ins PDF-Format umwandeln und mit Ihnen zusammen die Online-Anmeldung durchführen.

Wir bitten ausdrücklich darum, diese Dienstleistung der Verwaltung ausschließlich dann anzufragen, wenn eine eigenständige Anmeldung auch durch Hilfe von Familie, Freunden und Bekannten für Sie tatsächlich nicht möglich ist. Eine umfassende Bearbeitung sämtlicher Bewerbungen durch die Verwaltung ist aus Kapazitätsgründen nicht realisierbar. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.


Die Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Die einkommensorientierte Förderung bei der Anmietung von Wohnungen ist ein Unterstützungsprogramm, das Menschen mit geringem Einkommen hilft, eine bezahlbare Wohnung zu finden und zu mieten. Dabei wird die Höhe der Mietzuschüsse, die man erhalten kann, anhand des individuellen Einkommens berechnet. Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch Bürger mit weniger Einkommen in der Lage sind, in angemessenen und sicheren Wohnverhältnissen zu leben. Die Förderung kann sowohl für neue Mietverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse beantragt werden.

Wichtig: Voraussetzung zum Anmieten einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die bestehenden Einkommensobergrenzen einhalten, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde beantragen - für unser Verwaltungsgebiet beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und den Einkommensgrenzen.


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