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Veröffentlicht am: 25. März 2026
25. März 2026
| Lesezeit: ca. 13,5 Minuten
Veröffentlicht am: 25. März 2026
25. März 2026
Lesezeit: ca. 13,5 Minuten

Aus dem Gemeinderat Heßdorf – Öffentliche Sitzung vom 24.03.2026

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 24.02.2026 wurden in öffentlicher Sitzung am 24.03.2026 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht.

Die folgenden Beschlüsse beziehen sich auf Auftragsvergaben für die Sanierung und Erweiterung der Kita St. Marien in Hannberg:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 32 - Baureinigung - an den Mindestbieter, die Firma Milo zum Preis von 6.711,01 € brutto zu vergeben

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 25 – Estrich - an den Mindestbieter, die Firma Ludwig (Weißenburg) zum Preis von 68.476,17 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 29 - mobile Trennwand - an den Mindestbieter, die Firma Dorma (Hüppe) zum Preis von 37.881,27 € brutto zu vergeben.

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 24 - Innenputz - an den Mindestbieter, die Firma Stark aus Treuchtlingen zum Preis von 132.207,69 € brutto zu vergeben.

Der Bürgermeister ergänzte, dass das Bauvorhaben "Sanierung und Erweiterung des Kindergarten St. Marien Hannberg" nach aktuellem Sachstand etwa 300.000 Euro unter dem ursprünglich geplanten Kostenrahmen liege.


Beschlüsse

TOP 3: Neuerlass der Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Heßdorf

Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Heßdorf (EWS) (In-Kraft-Treten zum 01.07.2023) bedurfte einer inhaltlichen Ergänzung. Neu hinzugekommen ist der Absatz 5 des §4 (Anschluss- und Benutzungsrecht). Gestrichen wurde im Gegenzug der § 5 Absatz 6.

So wird eine verbindliche Regelung für Grundstücke getroffen, die ihre gesamte Oberflächenentwässerung außerhalb der gemeindlichen Kanäle realisieren und nachweisen können. Die Nachweispflicht liegt hierbei beim jeweiligen Grundstückseigentümer. Falls bei einzelnen Sachverhalten Zweifel bestehen, wird das Technische Bauamt entsprechend kontrollieren.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat genehmigt die durchgeführten Ergänzungen am Satzungstext der EWS und beschließt den Entwurf der EWS (Stand 17.03.2026) als Satzung.

TOP 4: Rechnung der Firma KTT Kress Trocknungstechnik GmbH & Co. KG

Um größere Folgeschäden nach dem Wasserschaden in der Grundschule Hannberg zu verhindern, war im vergangenen Jahr schnelles Handeln gefragt. Die Verwaltung beauftragte daher umgehend ein spezialisiertes Fachunternehmen aus Adelsdorf mit der Trocknung des Gebäudes. Da die Kosten für diese Sofortmaßnahme mit 21.384,98 € über dem eigenständigen Verfügungsrahmen des Ersten Bürgermeisters lagen, musste der Gemeinderat die Zahlung nun nachträglich formal genehmigen. Die Versicherungskammer Bayern hat nach eingehender Prüfung mitgeteilt, dass die Rechnung der Trocknungsfirma vollumfänglich erstattet wird.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat genehmigt die Zahlung der Rechnung der Firma KTT Kreß Trocknungsgeräte GmbH & Co. KG (Adelsdorf) in Höhe von 21.384,98 €.


💡 Schon gewusst...?

Verfügungsrahmen & Eilentscheidungen

Vielleicht fragen Sie sich an dieser Stelle: "Warum wird eine Rechnung erst bezahlt und dann im Gemeinderat genehmigt?"

Hinter den Kulissen der Verwaltung gibt es dafür klare Regeln:

Der Verfügungsrahmen: Der Erste Bürgermeister hat einen festgesetzten finanziellen Rahmen (den „Verfügungsrahmen“), innerhalb dessen er Ausgaben für das tägliche Geschäft der Gemeinde eigenständig tätigen kann. Das macht die Verwaltung effizient und handlungsfähig.

Die Eilentscheidung: Bei Notfällen – wie dem Wasserschaden in der Grundschule – zählt jede Stunde. Um Folgeschäden und damit höhere Kosten zu vermeiden, darf (und muss) der Bürgermeister sofort handeln, auch wenn die Kosten den üblichen Rahmen sprengen. Man spricht hier von einer unaufschiebbaren Aufgabe.

Die nachträgliche Genehmigung: Damit die demokratische Kontrolle gewahrt bleibt, müssen solche Eilentscheidungen dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Der Rat prüft den Vorgang und erteilt die formale Genehmigung.


Beschlüsse (Fortsetzung)

TOP 5: Zuschussantrag der Kirchenverwaltung Hannberg zur Errichtung einer neuen Urnengrabanlage

Die Kirchenverwaltung hat einen gemeindlichen Zuschuss für die Investitionsmaßnahme „Errichtung einer neuen Urnengrabanlage“ auf dem Hannberger Friedhof beantragt. Da nur noch zwei solcher Grabstellen verfügbar sind und der Bedarf stetig steigt, war die Errichtung alternativlos. Die Gesamtkosten betrugen 11.940,51 €.

Gemäß den Richtlinien zur Vereinsförderung kann die Gemeinde Investitionsmaßnahmen von Vereinen mit bis zu 20 % der nachgewiesenen Kosten bezuschussen. Die Richtlinien werden regelmäßig analog zu den Vereinen auch auf die Kirchen angewendet. Es ergäbe sich folglich ein Zuschuss in Höhe von 2.388,10 €. Die Verwaltung schlägt vor, der Kirchenverwaltung diesen Zuschuss zu gewähren.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, der Kirchenverwaltung Hannberg für die Errichtung einer neuen Urnengrabanlage einen Zuschuss in Höhe von 2.388,10 € zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.

TOP 6: Zuschussantrag der Jugendfeuerwehr Heßdorf

Zuschuss Jugendfeuerwehr Heßdorf Übungsfunkgeräte Einsatzübung – Der Gemeinderat Heßdorf hat in seiner Sitzung am 24.03.26 beschlossen, die Jugendfeuerwehr der Gemeinde mit 2.500 Euro zu bezuschussen, damit Übungsfunkgeräte gekauft werden können und auch die Finanzierung einer 24-Stunden-Übung gesichert ist.

hier: Anschaffung von Übungsfunkgeräten und Durchführung einer 24-Stunden-Übung

Die Jugendfeuerwehr Heßdorf beantragt eine finanzielle Unterstützung für zwei Ausbildungsschwerpunkte im Mai 2026:

24-Stunden-Übung: Durchführung realitätsnaher Einsatzszenarien für 16 Jugendliche (betreut durch 10 Fachkräfte als Betreuende), um feuerwehrtechnische Kenntnisse und Teamfähigkeit zu vertiefen.

Beschaffung von Funktechnik: Ankauf von 10 Übungsfunkgeräten zur praxisgerechten Vermittlung der Funkdisziplin und Sicherstellung einer nachhaltigen Ausbildung.

Die Gesamtkosten für beides belaufen sich auf ca. 1.500 Euro. Ein erheblicher Teil wird durch Eigenleistungen, den Förderverein sowie Elternbeiträge gedeckt. Da die Maßnahmen essenziell für die Nachwuchssicherung im freiwilligen Feuerwehrwesen sind, empfahl die Verwaltung die Unterstützung.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, der Jugendfeuerwehr Heßdorf den beantragten Zuschuss von 500 € für die Durchführung einer 24-Stunden-Übung im Mai sowie die Beschaffung von 10 Übungsfunkgeräten zu gewähren. Die Verwaltung wird beauftragt, das hierfür Notwendige zu veranlassen.


TOP 7: Obdachlosenprojekt des AWO-Kreisverbandes

In der vorherigen Sitzung des Gemeinderates am 24. Februar 2026 wurde das Projekt durch den AWO-Kreisverband ausführlich präsentiert. Mit dem Angebot kann die Gemeinde Heßdorf in Zukunft die gesetzliche Pflichtaufgabe zur Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt e. V. übertragen. Sämtliche damit verbundenen Verpflichtungen der ordnungs- und sicherheitsrelevanten Unterbringung gingen damit an den AWO-Kreisverband Erlangen und für die Gemeinde entfiele die Notwendigkeit, selbst Wohnungen, Container oder andere Unterkünfte (Hotelzimmer etc.) bereitzustellen und zu verwalten. Auch der damit verbundene Verwaltungs- und Personalaufwand würde künftig wegfallen. Außerdem würden die betroffenen Menschen auch fachlich betreut, um durch soziale, berufliche und gesellschaftliche Unterstützung die Obdachlosigkeit dauerhaft zu überwinden, was einen deutlichen Mehrwert gegenüber der bisherigen Praxis darstellt, diesen Personen „nur“ eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Die über die Unterbringung hinausgehende Betreuung soll die Grundlage sein, eine Wiedereingliederung und ein Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Zwar waren die in den vergangenen Jahren angefallenen Kosten für Unterbringung eher überschaubar, aber es erscheint nicht unwahrscheinlich, dass sich im Hinblick auf die wirtschaftlichen Veränderungen dies künftig ändern könnte

Die Resonanz aus dem Gremium war – trotz nicht unerheblicher jährlicher pauschaler Kosten von 14.250 € - überwiegend positiv. Im Falle der Inanspruchnahme würde das für die Person(en) anfallende Wohngeld an die Gemeinde zurück überwiesen werden.

Außerdem sei man durch die Teilnahme an diesem Projekt für die Zukunft gewappnet, da der allgemeine Trend nicht dafür spricht, dass künftig weniger Bedarf an Unterbringungs- und Betreuungsplätzen bestehen wird. Am kürzlichen Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Heßdorf sieht man, wie schnell es auch gehen kann, dass Räumlichkeiten plötzlich wegfallen können, aber schnell auch neue benötigt werden. Unisono bestand im Gremium auch die Meinung, dass die Betreuungsangebote, die die AWO über die reine Unterbringung hinaus zur Verfügung stellt, sehr viel wert seien.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, die Pflichtaufgabe der Gemeinde Heßdorf, die sicherheits- und ordnungspolitischen Versorgung von obdachlosen Menschen an den AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. zu delegieren. Bürgermeister und Verwaltung werden beauftragt, nach Maßgabe der im Sachvortrag genannten Fakten einen Vertrag mit dem AWO Kreisverband Erlangen-Höchstadt e.V. zu schließen.

TOP 8: Beleuchtung Radweg Klebheim - Niederlindach

Es ist geplant, den etwa 650m langen Fuß- und Radweg zwischen Niederlindach und Klebheim zu beleuchten. Dafür wurden mehrere Beleuchtungsvarianten mit der Firma Bayernwerk Netz diskutiert. Eine kabelgebundene Variante wurde aufgrund hoher Tiefbaukosten (ca. 140.000 € zzgl. Technik) als unwirtschaftlich verworfen.

Alternativ wurden zwei Solarleuchten-Modelle der Bayernwerk Netz GmbH geprüft. Die Verwaltung empfahl das Modell „Vertikalis 150“ (18 Stück, brutto 82.333,13 €). Trotz der höheren Anschaffungskosten gegenüber dem Modell „Protos 150“ (ca. 74.000 €) bietet diese Variante entscheidende Vorteile: eine größere Durchfahrtshöhe für die Landwirtschaft, eine deutlich einfachere Wartung der Akkus sowie eine höhere Lebensdauer (bis zu 15 Jahre). Die Leuchten arbeiten bedarfsgerecht mit intelligenter Bewegungsmelder-Steuerung.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, für die Ausleuchtung des Radweges zwischen Klebheim und Niederlindach dem Angebot der Bayernwerk Netz GmbH für die Variante „Vertikalis 150“ den Zuschlag zu erteilen.  Dieses umfasst die Errichtung von 18 Solarleuchten mit „intelligenter Steuerung“ (Bewegungsmelder) zu einem Preis von brutto 82.333,13 €. Der BGM wird bevollmächtigt und beauftragt, den Auftrag rechtsverbindlich zu erteilen.

TOP 9: Antrag auf Defizitausgleich der Kinderkrippe Kleine Wichtel gGmbH

Die Kinderkrippe „Kleine Wichtel“ hat mit Antrag vom 09.03.2026 um den Ausgleich eines prognostizierten finanziellen Defizits für das kommende Kitajahr gebeten. Aufgrund von aktuell sechs nicht belegten Betreuungsplätzen klafft eine Lücke zwischen den laufenden Betriebskosten und den tatsächlichen Einnahmen. Dieser Fehlbedarf summiert sich für den Zeitraum 2026 / 2027 auf insgesamt 28.149,84 € und kann durch den Träger nicht aus Eigenmitteln gedeckt werden.

Trotz der Unterbelegung empfiehlt die Verwaltung, die derzeitige Struktur mit drei Gruppen bewusst aufrechterhalten. Dies sichert der Gemeinde die notwendige Flexibilität, um auch unterjährig auf kurzfristige Bedarfsänderungen von Familien reagieren zu können. Ein Verzicht auf den Defizitausgleich könnte mittelfristig zur Schließung der dritten Gruppe führen. Dies hätte den dauerhaften Verlust von Betreuungsplätzen sowie den Abbau gewachsener pädagogischer Strukturen zur Folge, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Heßdorf erheblich schwächen würde.

Das Gremium äußerte absolutes Einverständnis mit der Vorgehensweise, um sich die Möglichkeiten für zusätzliche Betreuungsplätze offen zu halten. Sollten im Laufe des Schuljahres doch noch Plätze in Anspruch genommen werden, reduziert sich die Defizitsumme natürlich anteilig.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, das im Kitajahr 2026/2027 entstehende Defizit der Kinderkrippe „Kleine Wichtel“ in Höhe von 28.149,84 € auszugleichen. Die Auszahlung erfolgt in vier Raten bis zum Sommer 2027.


Wussten Sie ...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


Bauanträge

Dem Bauantrag zum Einbau eines Aufzugs ins Rathaus erteilte der Gemeinderat einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.

Der zweite Bauantrag dieser Sitzung (Errichtung eines Mehrfamilienhauses) erteilte der Gemeinderat mehrheitlich (10:2 Stimmen) sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB.


TOP 11: Feuerwehr Hesselberg

Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen nach § 3 Abs 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss

Da das bestehende Feuerwehrhaus in Hesselberg nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht (insbesondere für neue, größere Einsatzfahrzeuge), ist ein Erweiterungsbau notwendig. Das hierfür erforderliche Bebauungsplanverfahren wurde im Juli 2025 mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes eingeleitet.

Nach der frühzeitigen Beteiligung (September/Oktober 2025) der Öffentlichkeit erfolgte vom 12.01.2026 bis 11.02.2026 die formale Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes im Internet und auch zur Einsichtnahme im Rathaus gemäß BauGB. Während dieser Frist gingen seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die Hinweise der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und, soweit erforderlich, als redaktionelle Anpassungen in die finale Planfassung vom 17.03.2026 eingearbeitet. Da keine grundlegenden Planänderungen mehr vorliegen, kann nun der Satzungsbeschluss erfolgen.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der zusammengestellten Beschlussvorschläge in der Anlage 1. An der Würdigung der in den Stellungnahmen nicht erneut vorgebrachten Sachverhalte aus den Beteiligungen gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird festgehalten.

Satzungsbeschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ in der Fassung vom 17.03.2026 als Satzung. Die Endfassung der Planunterlagen erhält das Fassungsdatum 24.03.2026.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.


Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a. ...

  • … über die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zu den anhängigen Aufsichtsbeschwerden eines Bürgers gegen die Gemeinde wegen Nicht-Öffentlichkeit eines Beschlusses. Diese ergab, dass keine Verstöße der Gemeinde vorliegen und die Aufsichtsbeschwerde als erledigt erachtet werden.
  • … dass voraussichtlich am 7. April 2026 der Haushalts- und Finanzausschuss tagen wird.
  • ... dass er aufgrund eines Presseartikels über die Gefährdung des Standorts Heßdorf in regem Austausch mit dem Unternehmen ANDRITZ Schuler Pressen stehe.
  • … über den schweren Brand in einem Hotel in Heßdorf am 19.03.26, das auch als Asylbewerberunterkunft dient und bis auf Weiteres unbewohnbar sein wird. Er dankte ausdrücklich allen Einsatzkräften für den vorbildlich abgelaufenen Einsatz und der Bevölkerung für ihre spontane Hilfsbereitschaft gegenüber Einsatzkräften und Betroffenen des Brandes.
  • … dass die Erstellung der Bescheide für die Verbesserungsbeiträge zur Kanalsanierung voraussichtlich im 3.Quartal 2026 erfolgen wird, da eine letzte Genehmigung des Wasserwirtschaftsamtes noch aussteht.
  • … dass er sich gerade in Abstimmung mit Vermieter BayernHeim befinde, um die zeitliche Planung der nächsten Schritte in Sachen Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd zu eruieren. Die ursprünglich für April angekündigte Online-Anmeldung wurde von Seiten BayernHeim noch mal verschoben.
  • … dass es noch keinen fixen Termin für die Abnahme der durch den Ausbau der Autobahn beschädigten gemeindlichen Wege gebe. Es wird wohl erst nach der Bauende der Fahrbahnen möglich sein; das Technische Bauamt ist in regelmäßigem Austausch mit der Bau ARGE/Autobahn GmbH.

Nächste Sitzungstermine

Die nächste (und letzte Sitzung der Legislaturperiode und damit des "alten") Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag21. April 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)

Am 1. Mai beginnt die Legislaturperiode des am 8. März 2026 neu gewählten Gemeinderates. Voraussichtlich im Mai wird dann auch die erste und konstituierende Sitzung des Gremiums stattfinden.


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Die Anmeldung zu den Kursen und Tagesfahrten findet online über die Website www.unser-ferienprogramm.de/erlangen-hoechstadt statt. Das komplette Ferienprogramm steht dort ab Anfang Juni 2026 zur Verfügung. Am 1. Juli 2026 startet dann die Anmeldung für die Angebote mit einer zweiwöchigen Verlosungsphase. Ausgelost wird dann am 16. Juli 2026. Danach können alle Restplätze direkt gebucht werden. Die Verlosung will Wünsche wie die Teilnahme nur mit einem Geschwisterkind, einem Freund oder einer Freundin berücksichtigen und besonders Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Teilnahme an den Angeboten ermöglichen. Hier ist es wichtig, sich bitte möglichst frühzeitig mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Erlangen-Höchstadt in Verbindung zu setzten.

Die Verantwortlichen der Kommunalen Jugendarbeit wünschen schon jetzt schöne Sommerferien und viel Freude bei der Teilnahme an den Aktionen. Weitere Auskunft gibt gerne die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises telefonisch unter 09131 803-1525 oder per E-Mail.

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