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Lesezeit:
Veröffentlicht am: 13.05.2026
Meetingraum
Aus dem Gemeinderat Heßdorf
Beschlüsse und Ergebnisse der öffentlichen konstituierenden Sitzung vom 12.05.2026
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Keine Bekanntgaben

Beschlüsse
 
TOP 2: Vereidigung der neu gewählten Gemeinderatsmitglieder 

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle neu gewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Der Erste Bürgermeister nahm den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern Katja Purucker (GiM), Peter Falk (GiM), Matthias Scholz (GiM), Dominik Rehder (BB), Karolin Katona (CSU), Marina Leipold (CSU) und Benedikt Hofmann (CSU) den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.
 

Gemeinderat Heßdorf Wahlperiode 2026-2032
Gruppenbild des neuen Heßdorfer Gemeinderates nach der konstituierenden Sitzung am 12. Mai 2026. von links: Dominik Rehder, Alexandra Batz, Stefan Reif, Benedikt Hofmann, Markus Windisch, Marina Leipold, Peter Hofmann, Zweite BGMin Anja Willert, Thomas Ackermann, Erster BGM Axel Gotthardt, Oliver Schüßler, Dritter BGM Thomas Külle, Matthias Scholz, Karolin Katona, Peter Falk, Katrin Purucker
TOP 3: Benennung der Fraktionssprecher

§ 5 der Geschäftsordnung sieht vor, dass Fraktionen ab einer Stärke von mindestens 3 Mitgliedern gebildet werden können. Den Freien Wähler (2 Sitze) blieb es dennoch unbenommen, ebenfalls einen Sprecher zu benennen.

CSU: Benedikt Hofmann

BB: Stefan Reif

GiM: Matthias Scholz

FW: Thomas Külle

 

TOP 4: Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister

Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, auch in der aktuellen Wahlperiode 2026-2032 zwei weitere Bürgermeister zu wählen und damit den Status Quo zu erhalten.
 

TOP 5: Wahl der weiteren Bürgermeister

Mit der Durchführung der Wahl der weiteren Bürgermeister gemäß den gesetzlichen Regelungen gemäß Art. 51 Abs. 3 GO wurden der Erste Bürgermeister und Geschäftsleiter Herr Hausam beauftragt. Es waren alle Gemeinderatsmitglieder als Zweiter oder Dritter Bürgermeister wählbar.

Wahl des/der Zweiten Bürgermeisters/Bürgermeisterin

Es gab folgende Wahlvorschläge:
Die Fraktion des Bürgerblocks schlug die bisherige Zweite Bürgermeisterin Anja Willert (BB) vor. Die Fraktion GiM unterbreitete den Wahlvorschlag Matthias Scholz (GiM).

Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl brachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel: 16
davon gültig: 16
ungültig: -

Auf die Kandidaten entfielen folgende Stimmen:

Anja Willert: 12
Matthias Scholz: 4

Anja Willert (BB) war damit zur Zweiten Bürgermeisterin gewählt. Auf Nachfrage nahm sie die Wahl an und dankte für das Vertrauen.
 

Wahl des Dritten Bürgermeisters

Es gab folgende Wahlvorschläge:
Markus Windisch (CSU) schlug Gemeinderat Thomas Külle (FW) zur Wahl zum Dritten Bürgermeister vor. Der Wahlvorschlag der Fraktion GiM lautete Matthias Scholz (GiM). 

Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl brachte folgendes Ergebnis:

abgegebene Stimmzettel: 16
davon gültig: 14
ungültig: 2

Auf die Kandidaten entfielen folgende Stimmen:

Thomas Külle: 11
Matthias Scholz: 3 

Thomas Külle (FW) war damit zum Dritten Bürgermeister gewählt. Auf Nachfrage nahm er die Wahl an und dankte für das Vertrauen.
 

TOP 6: Vereidigung der weiteren Bürgermeister 
Gemeinderat Heßdorf 12.05.26 - Vereidigung Bürgermeister

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt nahm gemäß Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO der in dieser Sitzung erneut in dieses Amt gewählten Zweiten Bürgermeisterin Anja Willert (BB) und dem neu gewählten Dritten Bürgermeister Thomas Külle (FW) den Eid nach Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.

TOP 7: Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Dem Gemeinderat lag der Entwurf der neuen Satzung vor, der nach dem Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages und der bisherigen Satzungsregelung erarbeitet wurde. Der Bürgermeister schlug dazu vor, die bisherigen Ausschüsse beizubehalten und die Ausschussstärke auf 5 Gemeinderatsmitglieder (neben dem Ersten Bürgermeister als Vorsitzenden) festzulegen - mit Ausnahme des Rechnungsprüfungsausschusses. 

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Bildung folgender Ausschüsse:

  • Haushalts- und Finanzausschuss (Vorsitzender (BGM) und 5 Gemeinderäte)
  • Umwelt- und Verkehrsausschuss (Vorsitzender (BGM) und 5 Gemeinderäte)
  • Sozialausschuss (Vorsitzender (BGM) und 5 Gemeinderäte)
  • Rechnungsprüfungsausschuss (Vorsitzender und 4 Gemeinderäte)

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die bisherigen Entschädigungssätze beizubehalten. (Sitzungsgeld 40€ je Sitzung, 10€ Aufwandspauschale monatlich)

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Verfassungsrechts. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).
 

TOP 8: Beschlussfassung über das für die Ausschussbesetzung und die Besetzung der Gemeinschaftsversammlung der VG und der Verbandsversammlungen der Zweckverbände anzuwendende Verfahren

Die Verteilung der Sitze zur Besetzung der Ausschüsse und die Entsendung der Mitglieder in die Gremien der Zweckverbände haben unter Berücksichtigung der Stärkeverhältnisse der im Gemeinderat vertretenen politischen Gruppierungen zu erfolgen. Für diese Sitzverteilung kommt entweder das d’Hondtsche System (Höchstzahlverfahren), das Hare-Niemeyersche Verfahren (Restverteilungsverfahren) oder das Verfahren nach St. Lague/Schepers (ungerades Teilungsverfahren) in Betracht. In der vergangenen Wahlperiode wurde das Hare-Niemeyer Verfahren angewandt. Eine Vergleichsberechnung der Verwaltung zwischen allen genannten Verfahren stellte fest, dass alle Verfahren im Wesentlichen zum gleichen Ergebnis führen. Der Vorschlag der Verwaltung lautet, das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. 

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss, für die Sitzverteilung in den Ausschüssen das Hare-Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Das gleiche Verfahren wird hinsichtlich der Entsendung von Gemeinschafts- und Verbandsräten zur VG Heßdorf sowie zu den Zweckverbänden angewendet. Die Zuteilung eines Sitzes, auf den mehrere Fraktionen den gleichen Anspruch haben, erfolgt auf den Wahlvorschlag, der bei der Gemeinderatswahl die höhere Stimmenzahl erhalten hat.
 

TOP 9: Besetzung der Ausschüsse

Die Fraktionen / Gruppen schlugen für die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse folgende Personen vor:

Haushalts- und Finanzausschuss:

CSU:
Benedikt Hofmann (Stellvertreter: Markus Windisch)

BB:
Stefan Reif (Stellvertreterin: Anja Willert)
Dominik Rehder (Stellvertreterin: Alexandra Batz)

GiM:
Peter Falk (Stellvertreter: Matthias Scholz)

FW:
Thomas Külle (Stellvertreter: Erich Biermann)

 

Umwelt- und Verkehrsausschuss:

CSU:
Karolin Katona (Stellvertreterin: Marina Leipold)

BB:
Dominik Rehder (Stellvertreterin Anja Willert), Alexandra Batz (Stellvertreter: Stefan Reif)

GiM:
Matthias Scholz (Stellvertreterin: Katrin Purucker)

FW:
Erich Biermann (Stellvertreter: Thomas Külle)

 

Sozialausschuss:

CSU:
Marina Leipold (Stellvertreterin Karolin Katona)

BB:
Alexandra Batz (Stellvertreter: Dominik Rehder)
Anja Willert (Stellvertreter Thomas Ackermann)

GiM:
Katrin Purucker (Stellvertreter: Peter Falk)

FW:
Erich Biermann (Stellvertreter: Thomas Külle)

 

Rechnungsprüfungsausschuss:

CSU:
Markus Windisch (Stellvertreter: Benedikt Hofmann)

BB:
Anja Willert (Stellvertreter: Dominik Rehder)
Stefan Reif (Stellvertreter: Thomas Ackermann)

GiM:
Matthias Scholz (Stellvertreter: Peter Falk)

FW:
Thomas Külle (Stellvertreter: Erich Biermann)

Für den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses schlug Gemeinderat Benedikt Hofmann (CSU) den Gemeinderat Matthias Scholz (GiM) vor.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Besetzung der Ausschüsse mit den von den Fraktionen / Gruppen genannten Personen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, Matthias Scholz (GiM) den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss zu übertragen. Er nahm die Wahl an und dankte für das Vertrauen.
 

TOP 10: Bestellung der gemeindlichen Vertreter und ihrer Stellvertreter in die Gemeinschaftsversammlung der VG und in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände

Die Fraktionen benennen folgende Vertreter für die Gemeinschaftsversammlung der VG und die Verbandsversammlungen der Zweckverbände:

Gemeinschaftsversammlung:

CSU:
Markus Windisch (Stellvertreter: Oliver Schüßler)

BB:
Anja Willert (Stellvertreter: Stefan Reif)

GiM:
Matthias Scholz (Stellvertreter: Peter Falk)

FW:
Erich Biermann (Stellvertreter: Thomas Külle)

 

Zweckverband Seebachgruppe:

CSU:
Oliver Schüßler (Stellvertreter: Markus Windisch)

BB:
Thomas Ackermann (Stellvertreter: Dominik Rehder)

 

Abwasserverband Seebachgrund:

CSU:
Oliver Schüßler (Stellvertreter: Markus Windisch)

BB:
Thomas Ackermann (Stellvertreter: Dominik Rehder)


Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss, die von den einzelnen Fraktionen vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder in die jeweiligen Verbandsgremien zu entsenden.
 

TOP 11: Geschäftsordnung des Gemeinderates

Die Geschäftsordnung des Gemeinderats, die zu Beginn einer jeden Wahlperiode neu zu erlassen ist, enthält in Ergänzung der grundlegenden Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung wichtige Regeln zu Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung der Gemeinderatssitzungen. In ihr werden die „Spielregeln“ für eine Zusammenarbeit in den nächsten sechs Jahren festgeschrieben. Das aktualisierte Muster des Gemeindetages ist die Grundlage der in der Sitzung vorgelegten Geschäftsordnung für den Gemeinderat Heßdorf. Aus Sicht der Verwaltung kann die bisherige Geschäftsordnung inhaltlich weitestgehend übernommen werden.

Geldbörse Symbolbild

Eine relevante Änderung im Vergleich zur zuletzt geltenden Geschäftsordnung stellt die Anpassung der Wertgrenzen für den Verfügungsrahmen des Ersten  BGM dar (§ 9 Absatz 2). Diese lag bisher bei 10.000 Euro, was angesichts der Preisentwicklung der letzten Jahre und der Empfehlung des Gemeindetages nicht mehr aktuell ist. Die Empfehlung des Gemeindetages orientiert sich an der Bevölkerungsanzahl und ergäben 26.558 €. Die Verwaltung schlägt vor, die Wertgrenze für die Verfügung des Bürgermeisters auf 25.000 € festzusetzen. 

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat genehmigt die von der Verwaltung erarbeitete Geschäftsordnung in der Fassung vom 12.05.2026 mit dem Zusatz, dass der Bürgermeister bei erfolgten Verfügungen zwischen 15.000 und 25.000 Euro in der nächsten Sitzung den Gemeinderat über die Ausgabe informiert.
 

Top12: Bauanträge

Allen drei in der Sitzung behandelten Bauanträgen (Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in Hannberg, Erweiterung eines Einfamilienhauses um einen Anbau in Hannberg, Errichtung zweier Doppelhaushälfte in Hannberg) erteilte der Gemeinderat einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.

Wussten Sie Eigentlich...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.

TOP 13: Bebauungsplan „Landkreisgymnasium Hannberg“ und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren

Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Schule Gymnasium (Symbolbild)

Der Landkreis Erlangen-Höchstadt plant ein fünftes Gymnasium im westlichen Landkreis. Der Grund: Immer mehr Familien ziehen in die Region, und durch die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium stoßen die bestehenden Schulen an ihre Kapazitätsgrenzen. Prognosen bestätigen diesen Trend bis 2045. Als Standort wurde Hannberg, ein Ortsteil der Gemeinde Heßdorf, gewählt. Das Bayerische Kultusministerium hat den Antrag des Landkreises im April 2026 genehmigt. Die Gemeinde Heßdorf möchte nun zügig mit der Bauleitplanung beginnen. Angestrebt wird ein Baubeginn im Jahr 2027, sodass die ersten Schülerinnen und Schüler voraussichtlich im Schuljahr 2030/31 das neue Gymnasium besuchen können.

Das Baugebiet liegt am südlichen Rand von Hannberg und umfasst rund 5 Hektar. Da es sich um Außenbereich handelt, ist ein Bebauungsplan erforderlich, der das Gelände als Schulfläche ausweist. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst. 

Bebauungsplan Landkreisgymnasium Hannberg - Geltungsbereich
Abb. 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Landkreisgymnasium Hannberg“, maßstabslos, ↑ Norden

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst derzeit als Hauptfläche das Flurstück Nr. 318 der Gemarkung Heßdorf mit einer Fläche von rund 3,91 ha, auf dem der Baukörper des Gymnasiums entstehen soll. Darüber hinaus werden die Parkplatzflächen und Verkehrswege des bestehenden Schulzentrums, der angrenzende Spielplatz sowie ein Abschnitt der Staatsstraße 2240 und des parallel zu ihr verlaufenden Fuß- und Radwegs mit einer Fläche von zusammen weiteren 1,14 ha überplant.

Ein erster Planentwurf liegt bereits vor. Als nächster Schritt werden die zuständigen Behörden sowie die Öffentlichkeit frühzeitig in das Verfahren eingebunden — dazu habt die Bürgschaft die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise einzubringen.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Landkreisgymnasium Hannberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB einzuleiten.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zu den Vorentwürfen des Planungsbüro Markert zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt auf dieser Basis, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Durchführung dieser Beteiligungsschritte Ergänzungen und Konkretisierungen an den Vorentwürfen vorzunehmen. Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorstehenden Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.

TOP 14: Stellungnahme zu Bauleitplänen der Nachbargemeinden

Stellungnahme zum Bebauungsplan Feuerwehrhaus Großenseebach, sowie 3. Änderung des Flächennutzungplans

Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Großenseebach" - Bekanntmachung frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitTB Markert
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Feuerwehrhaus Großenseebach“, maßstabslos, Norden ↑

Der Gemeinderat der Gemeinde Großenseebach hat am 26. März 2026 beschlossen, den Bau eines neuen Feuerwehrhauses am östlichen Ortseingang, südlich der Staatsstraße 2259, planungsrechtlich vorzubereiten. Das bisherige Gebäude im Ortskern erfüllt die heutigen räumlichen und technischen Anforderungen nicht mehr.

Um auf dem rund 0,8 Hektar großen Grundstück am östlichen Ortseingang  von Großenseebach — das bislang zum Außenbereich zählt — Baurecht zu schaffen, werden ein Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Behörden, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit werden nun frühzeitig in das Verfahren eingebunden. 

Beschluss (einstimmig):
Die Gemeinde Heßdorf erhebt gegen die o. g. Bauleitplanung der Gemeinde Großenseebach keine Einwendungen bzw. Bedenken.

Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., dass ...

Axel Gotthardt


 

Gemeinderätin Alexandra Batz (BB) lud alle Gremienmitglieder sowie alle Bürgerinnen und Bürger ein, am 4. Juni 206 am Gottesdienst in Hannberg und der anschließenden Fronleichnamsprozession teilzunehmen.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates Heßdorf finden voraussichtlich am Dienstag, 23. Juni 2026 und am Dienstag, 21. Juli 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)

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