Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ausweisung von Tempo 30 Zonen erfolgt i. d. R. nur in „Nebennetzen“, d. h. nicht auf Vorfahrts- oder Hauptstraßen. Der Grund für die Ausweisung ist immer die Vermeidung der Raserei und damit einhergehend natürlich die Verringerung der Unfallgefahr b
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