Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hesselberg Baumgartengebiet – 1. Änderung“
1.Änderung des Bebauungsplanes "Hesselberg Baumgartengebiet"
Bekanntmachung
über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2
BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes
„Hesselberg Baumgartengebiet – 1. Änderung“
Der Gemeinderat Heßdorf hat am 09.06.2020 die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Hesselberg-
Baumgartengebiet – 1. Änderung“ beschlossen
(Aufstellungsbeschluss). Anlass zur Aufstellung sind die
anhaltende Nachfrage nach Bauland und die planungs-
rechtliche Anpassung von Bauvorschriften.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke
der Flurnummern 640/10, 640/9, 640/7, 640/6, 640/5, 640/4,
640/3, 640/2, 110/3, 110/4, 109/3, 108, 37/1, 36/1, 33/4, 33/1
33/2, 106/1, 107/3, 107/4, 113/1, 112, 111, 106, 107, 107/2,
113, 112/1, 111/1, 114/2, 114/1, 114, 105/1, 105/2, 102/5,
102/4, 102/3; 19/4, 19/7, 19, 19/2, 19/3, 19/5, 100/3, 100/2,
19/6, 100/6, 100/7, 100/1, 100/4, 117/1, 117 der Gemarkung
Hesselberg, nördlich der bestehenden Bebauung der „Neu-
hauser Straße“ und östlich der „Neuhauser Straße und um-
fasst ca. 5,78 ha. Für die zu erwartenden Beeinträchtigungen
in Natur und Landschaft werden naturschutzfachliche Maßnahmen
auf dem Grundstück mit Flurnummer 268 der Gemarkung
Hesselberg in einer Flächengröße von 1.535 qm zugeordnet.
Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA)
ausgewiesen. Der Planentwurf ist von der Arbeitsgemeinschaft
Stadt & Land, Neustadt/Aisch, ausgearbeitet und vom
Gemeinderat am 27.04.2021 gebilligt worden.
Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom
18.10.2021 bis 19.11.2021 in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Str. 5, 91093
Heßdorf, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Während
dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder
zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abge-
gebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zum Bebauungsplan 1. Änderung Bebauungsplan "Hesselberg Baumgartengebiet" der Gemeinde Heßdorf sind umfassende, umweltbezogene Informationen verfügbar, die im Weiteren kurz angeführt werden und zusammen mit dem Bauleitplanentwurf zur Einsichtnahme ausgelegt werden.
Im Rahmen des verfahrensbegleitenden Umweltberichtes nach § 2a BauGB liegen folgende Informationen vor:
Natur- und umweltbezogene Planungen und Entwicklungsziele
Darstellung der übergeordneten, umweltrechtlichen Rahmenbedingungen im Planungsraum (Naturschutzrecht, Wasserrecht, Landes-/Regionalplanung, Flächennutzungs-/ Landschaftsplanung; Arten- und Biotopschutzprogramm); Einordnung des Plangebietes in den Naturraum.
Schutzgut Boden
Angaben zur Ausgangssituation und Bewertung natürlicher Bodenfunktionen im Planungsraum; Konfliktanalyse, Beurteilung vorhabenbedingter Auswirkungen auf das Umweltmedium.
Schutzgut Wasser
Darstellung und Bewertung der Ausgangssituation im Planungsraum; Beurteilung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf Oberflächengewässer, die Grundwasserneubildungs- und -schutzfunktionen.
Schutzgut Klima und Luft
Darstellung der geländeklimatischen Ausgangssituation im Fortschreibungsbereich; Großklimatische Einordnung des Plangebietes; Beurteilung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf Kaltluftproduktion und -abfluss; Luftregenerationsfunktion.
Schutzgut Arten und Lebensräume
Erläuterung und Bewertung der aktuellen Lebensraumausstattung und Artenvorkommen im Planungsraum; Beurteilung von Auswirkungen Planaufstellung einschl. Ermittlung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfes; Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange; Nachweis naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen.
Schutzgut Landschaftsbild
Ermittlung der landschaftsästhetischen Bestandswerte und Vorbelastungen im Planungsraum; Darstellung vorhabenbedingter Auswirkungen.
Schutzgut Mensch
Beschreibung und Bewertung der aktuellen Wohnumfeldsituation, räumlichen Vorbelastungen und des Erholungswerts der Landschaft; Darstellung der örtlichen Hochwasserproblematik; Beurteilung von Auswirkungen der Planfortschreibung.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Erfassung und Beschreibung betroffener Kultur- und Sachgüter, Bodendenkmale, Baudenkmale und Ensembles im Plangebiet; Darstellung von Auswirkungen der Planaufstellung.
Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung
Parallel zur öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen
auf der Homepage der Gemeinde Heßdorf (www.hessdorf.de -
Wirtschaft und Bauen – aktuelle Bauleitplanungen) zum
Download bereit.
Heßdorf, 10.10.2021
Rehder, 1. Bürgermeister