Neue Infektionsschutzmaßnahmen für Gemeinderats- und VG-Ratssitzungen (3G plus)
Mit Schreiben vom 29.11.2021 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration die rechtlichen Möglichkeiten zur Anwendung von Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen im Rahmen des Rechts zur Sitzungsordnung bzw. des Hausrechts präzisiert.
Für die kommenden Sitzungen aller Gremien (Gemeinderat, VG-Rat, Ausschüsse) gilt daher nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 GO:
Für Gremienmitglieder gilt 3G plus. Während der Sitzung gilt dauerhaft eine FFP2-Maskenpflicht.
Für Besucher gilt 3G plus. Während der Sitzung gilt auch für diese dauerhaft (auch am Platz!) eine FFP2-Maskenpflicht.
Zutritt haben Personen, die geimpft oder genesen sind unter Vorlage des entsprechenden Nachweises. Ungeimpfte Personen müssen für die Teilnahme an der Sitzung einen max. 24 Stunden alten PCR-Test mit negativem Ergebnis vorlegen. Der Identitätsnachweis ist mittels Personalausweis oder Reisepass zu erbringen. Besucher werden mittels Kontaktnachverfolgungsformularen registriert.