Gemeinde
Heßdorf
18°C
Öffnungszeiten heute:
08:00 Uhr

Menü

Startseite > Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ mit integriertem Grünordnungsplan
Veröffentlicht am: 8. Sep. 2025
8. Sep. 2025
| Lesezeit: ca. 2,5 Minuten
Veröffentlicht am: 8. Sep. 2025
8. Sep. 2025
Lesezeit: ca. 2,5 Minuten

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ mit integriertem Grünordnungsplan

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Vorentwurf des Bebauungsplanes für den Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Hesselberg – Im ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans ist rot markiert, welche Ausmaße das Grundstück durch den Erweiterungsneubau die Feuerwehr in Zukunft einnehmen soll.

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ aufzustellen. Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelbar. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.08.2025 ortsüblich bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die städtebauliche Ordnung der bestehenden Verhältnisse sowie die planungsrechtliche Ermöglichung eines Erweiterungsbaus der bestehenden Feuerwache. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 477/2 der Gemarkung Hesselberg und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

In seiner Sitzung am 19.08.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.08.2025 durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.08.2025 steht einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom

15.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025

online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen → Aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung GE-Ost, 3. Änd. – Erweiterung Hotel Aurora“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.  Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Heßdorf, 29.08.2025

Axel Gotthardt
Erster Bürgermeister

Das könnte Sie auch interessieren

Center Center
Umfrage zur Kommunalen Wärmeplanung Heßdorf
Aktuelles
18. Aug. 2026
Hausbesitzer aus Heßdorf können an einer freiwilligen Umfrage teilnehmen, um die Kommunale Wärmeplanung zu unterstützen.
Center Bottom
Bericht aus dem Gemeinderat
Aktuelles | Aus dem Gemeinderat
16. Aug. 2026
In der Gemeinderatssitzung am 11. Juni 2026 in Heßdorf wurde der Flächennutzungsplan für das Gymnasium Hannberg geändert...
Center Center
Achtung vor Schockanrufen
Aktuelles
13. Aug. 2026

Achtung vor Schockanrufen
Achtung vor Schockanrufen

Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Rückrufservice

Sie wünschen einen Rückruf? Bitte tragen Sie Ihre Daten ein. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: