Gemeinde
Heßdorf
20°C
Öffnungszeiten heute:
08:00 Uhr

Menü

Startseite > Aktuelles > Bekanntmachung: Bescheid Wasserrecht und Verwaltungsrecht
17. Juni 2026
bis
| Autor: Marc Brehme
| Lesezeit: ca. 1,5 Minuten

Bekanntmachung: Bescheid Wasserrecht und Verwaltungsrecht

Der Gemeinde Heßdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 04.05.2026, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 2“ in den Grünaubach erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Grünaubach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Dieser Bekanntmachungstext wird nach Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 17.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Ausfertigung der Pläne werden in der Zeit vom 26.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 69 Abs. 2 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf bitte einen Termin unter der Telefonnummer 09193 20-1712 vereinbaren.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Der Bescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 04.05 2026, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den oben genannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 12.06.2026

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40 Umweltamt
Bauer

Das könnte Sie auch interessieren

20260520 Restaurierungsarbeiten_kupferplatten_kapelle_hesselberg(1)_so-1067x800
Aktuelles
15. Juni 2026
Nach Abschluss der Restaurierung der Kupferplatten wurden nun auch die Mosaikbilder an der Kapelle in Hesselberg vorüber...
Nach Abschluss der Restaurierung der Kupferplatten wurden nun auch die Mosaikbilder an der Kapelle in Hesselberg vorüber...
20260520 Restaurierungsarbeiten_kupferplatten_kapelle_hesselberg(1)_so-1067x800
15. Juni 2026
Nach Abschluss der Restaurierung der Kupferplatten wurden nun auch die Mosaikbilder an der Kapelle i...
pool-befuellung-wasserzaehler_01
Aktuelles
10. Juni 2026
Wenn die Befüllung eines Pools mit Frischwasser über eine...
Wenn die Befüllung eines Pools mit Frischwasser über eine...
pool-befuellung-wasserzaehler_01
10. Juni 2026
Wenn die Befüllung eines Pools mit Fr...
mitteilungsblatt_vg-hessdorf_neue-ausgabe-erschienen
Aktuelles | Mitteilungsblatt
8. Juni 2026
Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblatts ist erschienen und ab sofort bereits in digitaler Form als ePaper und PDF-Down...
Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblatts ist erschienen und ab sofort bereits in digitaler Form als ePaper und PDF-Down...
mitteilungsblatt_vg-hessdorf_neue-ausgabe-erschienen
8. Juni 2026
Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblatts ist erschienen und ab sofort bereits in digitaler Form als...

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Rückrufservice

Sie wünschen einen Rückruf? Bitte tragen Sie Ihre Daten ein. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.