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In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2026 wurden in öffentlicher Sitzung am 24.03.2026 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht.
TOP 09:
Der Gemeinderat beschließt, dem Angebot der Fa. Weeger (Schlüsselfeld) für die Sanierung des Mosaiks an der Kapelle Hesselberg zu einem Preis von 22.312,50 € brutto den Zuschlag zu erteilen.
TOP 10:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 29.1 - Innentüren – am Kindergarten Hannberg an den Mindestbieter, die Firma Kram aus Burgebrach-Grasmannsdorf, zum Preis von 57.320,75 € brutto zu vergeben.
TOP 11:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags für Holzbauarbeiten beim Anbau an das FW-Gerätehaus Untermembach an den Mindestbieter, die Fa. Leicht, Große Bauerngasse 54a, 91315 Höchstadt/Aisch zu einem Preis von 51.040,77 € brutto.
TOP 12:
Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe des Auftrags für Rohbauarbeiten am Feuerwehr-Gerätehaus Untermembach mit einer Bruttoauftragssumme i.H. 66.391,47 € an die Fa. Schüßler-Dengler (Heßdorf) zu vergeben.
TOP 3: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters
Neben seinem Anspruch auf Besoldung hat der hauptamtliche erste Bürgermeister einen Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung für die durch sein Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung (Art. 46 KWBG). Die Höhe dieser Entschädigung hat der Gemeinderat durch Beschluss ohne Mitwirkung des Bürgermeisters festzusetzen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters.
Der Erste Bürgermeister nahm an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes wegen persönlicher Beteiligung nicht teil; die Sitzungsleitung übernahm in dieser Zeit die Zweite Bürgermeisterin.
TOP 4: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung der Zweiten Bürgermeisterin
Ehrenamtliche weitere Bürgermeister erhalten über die Sitzungsentschädigung hinaus eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme (Art. 53 Abs. 4 KWBG). Dies kann entweder als Pauschalvergütung oder als sogenannte Spitzabrechnung“ nach den tatsächlichen Vertretungstagen geschehen.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vergütung der Zweiten Bürgermeisterin Anja Willert pauschal auf 610 Euro monatlich festzulegen. Diese Entschädigung nimmt an der allg. Besoldungsentwicklung teil.
Die Zweite Bürgermeisterin nahm der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.
TOP 5: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung des Dritten Bürgermeisters
Im Jahr 2020 wurde die Entschädigung der ehrenamtlichen dritten Bürgermeisterin wurde mit Wirkung vom 01.05.2020 auf 100,00 € monatlich festgesetzt. Mit dieser Entschädigung galten die gesamte Urlaubsvertretung für den Ersten Bürgermeister, eine evtl. Krankheitsvertretung bis 14 Tage und die Entschädigung für übernommene Sachaufgaben als abgegolten. Evtl. darüber hinaus gehende Vertretungstage wurden mit 1/30 aus der Entschädigung des Ersten Bürgermeisters vergütet. Die Verwaltung schlug vor, an dieser Regelung festzuhalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung des Dritten Bürgermeisters Thomas Külle auf pauschal 100 € monatlich festzusetzen. Diese Entschädigung nimmt an der allg. Besoldungsentwicklung teil.
Der Dritte Bürgermeister nahm der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.
TOP 6: Feststellung des Ergebnisses der Einnahme- Überschussrechnung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) "PV-Anlage" für das Jahr 2024
Die Einnahme- Überschussrechnung (EÜR) des Jahres 2024 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „PV-Anlagen Heßdorf“ wurde durch Herrn Martin Riedel (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) erstellt. Die Erstellung erfolgte nach den steuerrechtlichen Vorschriften der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und weiter geltenden Vorschriften. Die Einnahme- Überschussrechnung weist einen Jahresgewinn in Höhe von 14.206,21 Euro auf.
Beschluss (einstimmig):
Der Jahresgewinn 2024 wird lt. Einnahmeüberschussrechnung auf 14.206,21 Euro festgestellt.
Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.
TOP 7: Bauanträge
Beiden in der Sitzung behandelten Bauanträgen (Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze in Röhrach bzw. Erneuerung des Dachstuhls beim bestehenden Wohnhaus und Einbau von 2 Wohnungen im Dach der bestehenden Scheune in Hannberg) erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.
TOP 8: Errichtung von Durchlässen östlich und westlich der Autobahnbrücke über den Simon-Rabl-Weg

Zwei gemeindliche Brücken am Simon-Rabl-Weg waren bereits vor Beginn des Autobahnausbaus in einem schlechten Zustand. Durch den schweren Baustellenverkehr der A3-Baustelle wurden sie zusätzlich belastet und beschädigt. Eine Sanierung wäre so unwirtschaftlich, dass selbst ein Ersatzneubau günstiger wäre — doch es gibt eine weitere Alternative.
Statt neuer Brücken wird die kostengünstigere Lösung umgesetzt: Zwei Durchlässe aus je zwei Betonrohren (Durchmesser 1,80 m). Das spart nicht nur bei der Herstellung, sondern auch dauerhaft im Unterhalt — aufwendige Brückenhauptprüfungen entfallen künftig. Das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt haben der Planung bereits zugestimmt.
Die Kosten werden etwa hälftig geteilt: Die Autobahnbaufirma ARGE A3 übernimmt den Maschinen- und Personaleinsatz, die Gemeinde Heßdorf trägt die Materialkosten von rund 66.000 €. Der Gemeinderat hat dieser Kostenaufteilung zugestimmt. Die Arbeiten sollen in den nächsten Wochen beginnen.
Darüber hinaus hat die Gemeinde ein Ingenieurbüro beauftragt, alle weiteren Straßenschäden durch den Autobahnausbau zu erfassen und zu bewerten — gemeinsam mit anderen betroffenen Gemeinden. Mit den gesammelten Daten soll anschließend ein Gespräch mit der Autobahngesellschaft stattfinden, an dem auch Landtagsabgeordneter Nussel teilnehmen wird.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte einstimmig der Herstellung der Durchlässe östlich und westlich der Autobahnbrücke über den Simon-Rabl-Weg entsprechend der vorliegenden Planung zu. Die Gemeinde Heßdorf übernimmt die hierfür anfallenden Materialkosten in Höhe von voraussichtlich rund 66.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen.
Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., dass ...
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag, 21. Juli 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)
[Links folgen]
NN+ (Bezahlschranke) vom 26.06.26)



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