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23. Juni 2025
| Autor: Marc Brehme
| Lesezeit: ca. 4 Minuten

Registrierung für Interessenten an den EOF-geförderten Wohnungen ab sofort möglich

Wohnungen der BayernHeim am Sonnenring in Heßdorf

Im Baugebiet Heßdorf Süd entstehen seit August 2024 insgesamt 92 barrierefreie Wohnungen zwischen 55 und 117 qm. Die neuen Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen verteilen sich auf insgesamt vier Mehrfamilienhäuser mit 7.200 m² Wohnfläche. Rund ein Fünftel der Wohnungen ist für Mieter über 60 Jahre reserviert. Auch eine Tagespflege in einem der Gebäude ist geplant, um dem steigenden Bedarf nach diesen Angeboten gerecht zu werden.

Die 92 geförderte Wohneinheiten am Sonnenring in Heßdorf unterliegen der sogenannten "einkommensorientierten Förderung" (EOF) in den Einkommensgruppen I, II und III - sind also für geringe bis mittlere Einkommen gedacht. Die künftigen Mieter erhalten einen staatlichen Mietzuschuss, dessen Höhe sich am Haushaltseinkommen bemisst. (siehe Kasten unten)

Die Bauarbeiten für die Wohnungen liegen gut im Zeitplan; am 6. Mai 2025 wurde am Sonnenring in Heßdorf Richtfest gefeiert. Durch die einkommensorientierte Förderung (EOF) werden diese zu günstigen Kaltmieten zwischen 5,50€ bis 7,50€/qm an förderberechtigte Interessenten vermietet. Der Erstbezug soll voraussichtlich zum 01. März 2026 erfolgen können.

Wie der zukünftige Vermieter "BayernHeim" der Verwaltung mitgeteilt hat, können sich Interessenten für die neuen Wohnungen am Sonnenring im Baugebiet Heßdorf Süd nun direkt bei der Firma registrieren. Das Unternehmen, das als zukünftiger Vermieter auftritt, hat dazu auf seiner Homepage ein entsprechendes Formular eingerichtet:

Laut BayernHeim werden die Mietinteressenten dann ca. vier Monate vor dem Bezugstermin informiert, dass sie sich auf deren Website auf die Wohnungen bewerben können. Wichtig! Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegen!


Die Einkommensorientierte Förderung (EOF)

Die einkommensorientierte Förderung bei der Anmietung von Wohnungen ist ein Unterstützungsprogramm, das Menschen mit geringem Einkommen hilft, eine bezahlbare Wohnung zu finden und zu mieten. Dabei wird die Höhe der Mietzuschüsse, die man erhalten kann, anhand des individuellen Einkommens berechnet. Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch Bürger mit weniger Einkommen in der Lage sind, in angemessenen und sicheren Wohnverhältnissen zu leben. Die Förderung kann sowohl für neue Mietverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse beantragt werden.

Wichtig: Voraussetzung zum Anmieten einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die bestehenden Einkommensobergrenzen einhalten, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde beantragen - für unser Verwaltungsgebiet beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und den Einkommensgrenzen.


EOF - "Fallen wir da überhaupt drunter...?"

Diese Frage stellen Sie sich jetzt sicherlich als erstes. Grundsätzlich gilt, dass die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz im September 2023 um 25% angehoben worden. D. h., es sind tatsächlich sehr viele bayerische Mieter förderberechtigt - und viele wissen es möglicherweise gar nicht.

Als grobe Orientierung führt der Bauträger, die Schultheiß Projektentwicklung AG, ein Beispiel mit einem „Durchschnitts“-Ehepaar mit 2 Kindern und 102.000 EUR jährlichem Bruttoeinkommen an. Dieses würde nach den aktuellen Richtlinien und Grenzwerten (für die für 4 Personen max. zulässige 90 qm-Wohnung eine Kaltmiete in Höhe von 675 EUR (7,50 €* 90qm) zahlen.  Das ist natürlich nur ein Beispiel; die individuellen Voraussetzungen sind bei jedem Bewerber anders. Wie es genau bei Ihnen aussieht, können Sie allerdings recht unkompliziert und schnell erfahren.

EOF-Mietrechner

Die Firma Schultheiß hat dafür einen Mietrechner für geförderte Wohnungen entwickelt. Sie müssen dort lediglich Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und ihrem Einkommen machen, um zu erfahren, ob grundsätzlich Anspruch auf geförderten Wohnraum besteht. Ist das der Fall, können Sie in einem nächsten Schritt direkt über das Tool den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Den Mietrechner und weitere Informationen dazu finden Sie unter www.mietrechner.com.


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