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Die Gemeinde Heßdorf beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus sechs Mischwasserentlastungsanlagen in den Ortsteilen Heßdorf und Ober- und Untermembach in die Membach, die Seebach und in einen namenlosen Weiher.
Die Einleitung des Mischwassers aus den Mischwasserentlastungsanlagen in die Membach (Gewässer lll. Ordnung), die Seebach (Gewässer lll. Ordnung) und in einen namenlosen Weiher (Gewässer lll. Ordnung) stellt eine Benutzung von oberirdischen Gewässern nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG von der Gemeinde Heßdorf beantragt wurde.
Mit Art. 69 Abs. 2 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) werden in wasserrechtlichen Verfahren, abweichend von den Vorschriften des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen sowie die Auslegung von Dokumenten zur Einsicht allein durch die Verfügungsstellung der erforderlichen Unterlagen auf der Internetseite der zuständigen Wasserrechtsbehörde bewirkt.
Dieser Bekanntmachungstext ist am 27.05.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abrufbar.
Die Antragsunterlagen sind in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 09.07.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt abrufbar.
Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen
Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 28.07.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer 15, und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt an der Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden.
Bitte beachten Sie, dass beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
In wasserrechtlichen Verfahren besteht abweichend von Art. 73 BayVwVfG keine Verpflichtung zur Durchführung eines Erörterungstermins.
Ein Erörterungstermin kann durchgeführt werden.
Höchstadt a. d. Aisch, 20.05.2026
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Sachgebiet 40.1 – Umweltamt
Bauer



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