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Veröffentlicht am: 17. Juni 2026
17. Juni 2026
| Autor: Brehme Marc
| Lesezeit: ca. 1,5 Minuten
Veröffentlicht am: 17. Juni 2026
17. Juni 2026
Lesezeit: ca. 1,5 Minuten

Bekanntmachung: Bescheid Wasserrecht und Verwaltungsrecht

Abwasseranlagen der Gemeinde Heßdorf: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 2“ in den Grünaubach

Abwasseranlagen der Gemeinde Heßdorf: Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 2“ in den Grünaubach

Der Gemeinde Heßdorf wurde mit Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 04.05.2026, Az. 40 6410 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet „Heßdorf Nord 2“ in den Grünaubach erteilt. Die Einleitung des Niederschlagswassers in den Grünaubach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar.

Dieser Bekanntmachungstext wird nach Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 17.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Der Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Ausfertigung der Pläne werden in der Zeit vom 26.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 gemäß Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 69 Abs. 2 Bayerischen Wassergesetz (BayWG) auf der Internetseite des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt veröffentlicht.

Auf Verlangen eines Beteiligten kann ihm eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf bitte einen Termin unter der Telefonnummer 09193 20-1712 vereinbaren.

Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/

Der Bescheid mit den Antragsunterlagen wird eingestellt unter:
https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen/

Der Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 04.05 2026, Az. 40 6410, wurde dem Träger des Vorhabens zugestellt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 69 BayWG i.V.m. Art. 74 Abs. 4 BayVwVfG).

Gegen den oben genannten Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diesbezüglich wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung verwiesen.

Höchstadt a. d. Aisch, den 12.06.2026

Landratsamt Erlangen-Höchstadt
SG 40 Umweltamt
Bauer


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