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Veröffentlicht am: 2. Sep. 2026
2. Sep. 2026
bis
| Autor: Brehme Marc
| Lesezeit: ca. 3,5 Minuten
Veröffentlicht am: 2. Sep. 2026
2. Sep. 2026
Update vom:
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Achtung bei Werbeschreiben zum Smart-Meter-Einbau

Verwaltung rät zur Vorsicht

Diese Postwurfsendungen finden derzeit unsere Bürgerinnen und Bürgerin ihrem Briefkasten. Wir raten zur Vorsicht!

In den vergangen Tagen haben einige Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden eine Postwurfsendung der Firma DMG Deutsche Messwesen GmbH erhalten. Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick wie eine offizielle oder behördliche Mitteilung zum rechtlich vorgeschriebenen Einbau von digitalen Stromzählern (Smart Metern).

Die Verwaltung stellt hierzu klar: Es handelt sich hierbei um ein rein privates Werbeschreiben eines wettbewerblichen Anbieters und nicht um ein amtliches Schreiben der Gemeinde oder Ihres zuständigen Netzbetreibers.

Worauf Bürgerinnen und Bürger achten sollten:

Kein Handlungsbedarf & keine Eile: Das Schreiben setzt Empfänger mit angeblichen Fristen unter Druck. Sie sind nicht verpflichtet, auf dieses Angebot zu reagieren oder Termine zu vereinbaren.

Kostenfalle im Kleingedruckten: Die geförderte Installation wird im Haupttext als „kostenlos“ beworben. Laut dem Kleingedruckten (Fußnote 1) schließt man jedoch einen Vertrag über mindestens 24 Monate mit einer laufenden Gebühr von 99,00 Euro brutto pro Jahr ab. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Preisobergrenzen für den regulären Messstellenbetrieb liegen standardmäßig deutlich darunter.

Meldung durch den Netzbetreiber: Der gesetzlich geregelte Einbau von Smart Metern erfolgt schrittweise und wird Ihnen immer rechtzeitig und direkt von Ihrem grundzuständigen Netzbetreiber (in der Regel die N-ERGIE Netz GmbH bzw. Ihr örtliches Stadtwerk) angekündigt.

Sollten Sie bezüglich solcher Schreiben oder der Installation von Messgeräten unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Stromanbieter oder direkt an Ihren Netzbetreiber, bevor Sie Verträge unterzeichnen oder Termine vereinbaren.


Kein Handlungsbedarf & keine Eile: Das Schreiben setzt Empfänger mit angeblichen Fristen unter Druck. Sie sind nicht verpflichtet, auf dieses Angebot zu reagieren oder Termine zu vereinbaren.

Kostenfalle im Kleingedruckten: Die geförderte Installation wird im Haupttext als „kostenlos“ beworben. Laut dem Kleingedruckten (Fußnote 1) schließt man jedoch einen Vertrag über mindestens 24 Monate mit einer laufenden Gebühr von 99,00 Euro brutto pro Jahr ab. Zum Vergleich: Die gesetzlichen Preisobergrenzen für den regulären Messstellenbetrieb liegen standardmäßig deutlich darunter.

Meldung durch den Netzbetreiber: Der gesetzlich geregelte Einbau von Smart Metern erfolgt schrittweise und wird Ihnen immer rechtzeitig und direkt von Ihrem grundzuständigen Netzbetreiber (in der Regel die N-ERGIE Netz GmbH bzw. Ihr örtliches Stadtwerk) angekündigt.

Sollten Sie bezüglich solcher Schreiben oder der Installation von Messgeräten unsicher sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Stromanbieter oder direkt an Ihren Netzbetreiber, bevor Sie Verträge unterzeichnen oder Termine vereinbaren.


Klarstellung in Verbindung mit dem Mitteilungsblatt

Einige Bürgerinnen und Bürger haben dieses Schreiben auch an dem Tag in Ihrem Briefkasten gefunden, als das Mitteilungsblatt ausgeliefert wurde und dadurch den Eindruck gehabt, es hätte dem Amtsblatt beigelegen. Dazu stellen wir fest:

In unserem Mitteilungsblatt sind keine werblichen Einleger erlaubt.

Weder die Verwaltungsgemeinschaft noch die Gemeinden stehen in irgendeiner Verbindung mit dem Unternehmen und haben diese Schreiben (als Beilage zum Mitteilungsblatt) beauftragt, genehmigt oder abgesegnet.

Nach aktuellem Stand der Recherchen der Verwaltung und dem Verlag Linus Wittich zu diesem Thema wurde die von der werbenden Firma selbst beauftragte und bezahlte Postwurfsendung ihres Stromzähler-Schreibens offenbar zufällig am gleichen Tag von der Deutschen Post in die Briefkästen unser Bürgerinnen und Bürger verteilt wie auch unser Mitteilungsblatt an die Haushalte verteilt wurde. So konnte offenbar dieser (falsche) Eindruck entstehen(, dass es mit dem Mitteilungsblatt ausgeliefert wurde und wir dafür verantwortlich seien).


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