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Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 28.05.2024

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.04.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die nun öffentlich bekannt gegeben werden:

Das Architektenbüro arch b+ wurde mit der Planung der Erweiterung des FWGH in Untermembach beauftragt. Der Gemeinderat genehmigt die Anschaffung von Schulmobiliar für die GS Hannberg gemäß dem Angebot der VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken GmbH & Co. KG.

Haushalt 2024 der Gemeinde Heßdorf

Der Haushaltsplan 2024 und die Finanzplanung der Gemeinde Heßdorf für die Jahre 2023 – 2027 wurden am 30.04.2024 in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vorberaten. Änderungswünsche wurden anschließend eingearbeitet und berücksichtigt. Darauf fasste der Haushalts- und Finanzausschuss einen empfehlenden Beschluss die Genehmigung durch den Gemeinderat zu befürworten. r Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf verabschiedete in der Sitzung am 28. Mai 2024 einstimmig den Haushalt der Gemeinde Heßdorf.

Gesamthaushalt 2024

Der Haushaltsplan 2024 und die Finanzplanung der Gemeinde Heßdorf für die Jahre 2023 – 2027 wurden am 30.04.2024 in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vorberaten. Änderungen wurden anschließend eingearbeitet und berücksichtigt. In der Sitzung des Gemeinderates wurde die Haushaltssatzung erlassen. Diese enthält die Festsetzungen des Haushaltsplans samt seinen Bestandteilen und Anlagen, die beschlossen werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte die Genehmigung durch den Gemeinderat empfohlen.

Das Gesamthaushaltsvolumen 2024 beträgt 13.731.490 €.
Zum Vergleich:
Das Gesamthaushaltsvolumen 2023 betrug 10.247.558 €.

Hiervon entfallen

auf den Verwaltungshaushalt 8.614.490 € (im Jahr 2023 8.127.050 €)

und auf den Vermögenshaushalt 5.117.000 € (im Jahr 2023 2.120.508 €)

Abweichung der geplanten Gesamtvolumen zwischen 2023 und 2024: 3.483.932 €; das entspricht 34,00% (Anhebung)

In den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 ist von folgenden Verwaltungshaushaltsvolumina auszugehen:

2025: 8.486.290 €

2026: 8.486.290 €

2027: 8.486.290 €

Der Verwaltungshaushalt:

Im Verwaltungshaushalt sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben dargestellt. Es ist in diesem Jahr aus dem Verwaltungshaushalt weder eine Zuführung zum Vermögenshaushalt noch eine Entnahme geplant. Das bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt keine Reserven zur Verfügung hat. In Betrachtung der Einnahmen und Ausgabenseite werden die Einnahmen überwiegend im Bereich Allgemeine Finanzwirtschaft erwirtschaftet. Im Allgemeinen sind neben den Personalkosten auch die Materialkosten insgesamt gestiegen. Bei den Personalkosten wird von einem erneuten derart hohen Tarifabschluss wie 2023 nicht ausgegangen.
Weitere Preissteigerungen sind bei den Energiekosten zu verzeichnen. Nach Wegfall der Energiepreisbremse und der Erhöhung der CO²-Abgabe ist weiterhin mit Teuerungen im Bereich Energie (Heizöl, Strom, Pellets) zu rechnen. Bei den Versicherungen sind ebenfalls Teuerungen zu verzeichnen.
Die Preisentwicklung allgemein ist abhängig vom Weltgeschehen, wie dem Krieg in der Ukraine und den Konflikten im Nahen Osten. Zudem wurde die Kreisumlage von rund 2,17 Mio € (2.168.354 €) im Vorjahr auf rund 2,5 Mio € (2.471.991,95 €) angehoben. Das entspricht einer Anhebung von 14%

Der Vermögenshaushalt 2024

Der Vermögenshaushalt 2024 ist dieses Jahr wesentlich geprägt durch einen Grundstücksverkauf. Durch den für das Planjahr 2024 finanziellen Spielraum geschaffen werden konnte. Mit einer eingeplanten Kreditaufnahme für das Planjahr 2025 in Höhe von 2,7 Mio € ist vorerst der Maßnahmenbeginn für den Kindergartengesichert.

Für die Finanzplanjahre 2026 und 2027 ist der Bau und die Sanierung des Kindergartens ein herrschendes Thema. Eine gesicherte Finanzplanung für die Maßnahme Kindergarten kann derzeitig nicht erfolgen, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung keine Kosten, mögliche Höhe der Förderung und Bauzeit vorliegt.

Ebenso birgt der Bereich Abwassermögliche Sanierungskosten. Die Investitionsmaßnahmen sind abhängig vom Ergebnis der Kanalbefahrung. Um zeitnah handeln zu können, wurde ein Angebot der Kommunalberatung Bitterwolf eingeholt zur Vorbereitung und Kalkulation von Verbesserungs- und Erneuerungsbeiträgen. Auch ist für die Folgejahre unklar, wie sanierungsbedürftig der Verbandssammler des Abwasserverbandes ist. Hier könnten nochmal geschätzt 2 bis 2,5 Mio an Verbandsumlagen an den Abwasserverband Seebachgrund auf die Gemeinde Heßdorf bzw. Die Bevölkerung zukommen. Daher sind die Finanzplanjahre 2026 und 2027 nur mit den notwendigsten Haushaltsmitteln beplant. Wären die Maßnahmen Kindergarten, Abwasser und Umlage an den Abwasserverband eingeplant, könnte Stand heute keine ausgeglichene Finanzplanung vorgelegt werden.

Der Vermögenshaushalt 2024 schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.117.000 € ab. Der Vermögenshaushalt 2023 hatte in Einnahmen und Ausgaben ein Volumen von 2.120.508 € (Planwert).

Die Schulden

Insgesamt hat die Gemeinde Heßdorf seit 2019 Kreditaufnahmen in Höhe von 9.130.000.- Euro getätigt. Der Schuldenstand beträgt zu Beginn des Haushaltsjahres 7.320.392.- Euro. Die geplante vorgesehene Tilgung beträgt 700.572,17 Euro.

Damit baut die Gemeinde Heßdorf weiterhin wie in den letzten Jahren auf einem hohen Niveau Schulden ab und wird zum Ende des Jahres noch einen Schuldenstand von 6.619.820,54 Euro haben.

Die größte Herausforderung in naher Zukunft wird die Finanzierung der Baumaßnahme Kindergarten. Da in den nächsten Jahren mit einem Rückgang der Einnahmen zu rechnen ist müssen wir weiterhin kreativ nach neuen Einkommensquellen suchen und weiterhin Haushaltsdisziplin wahren.

Bauanträge

Genehmigt wurden, ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 559/2 der Gemarkung Heßdorf, der Antrag auf Vorbescheid eines Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 694/1 der Gemarkung Hannberg wurde ebenso genehmigt wie der Neubau einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 394/12 der Gemarkung Hannberg. Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 12.10.2020 Umbau eines Einfamilien- in ein Zweifamilienwohnhaus mit Erweiterung der Erdgeschosswohnung auf auf dem Grundstück Fl.Nr. 812/2 der Gemarkung Heßdorf wurde ebenso stattgegeben, wie die Nutzungsänderung eines Beherbergungsbetriebs in Wohnungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 21 der Gemarkung Heßdorf. Der Nutzungsänderung einer bestehenden Maschinenhalle zur zusätzlichen Nutzung für die Behandlung von Abfällen und für die zeitweilige Lagerung von Abfällen und Baustoffen wurde zugestimmt.

Verschiedenes

Der Verwaltung des Kindergartens St. Marien ist es gelungen zwei neue Mitarbeiterinnen zu gewinnen, so dass zumindest 10 zusätzliche Kindergartenplätze belegt werden konnte. Trotzdem ist die Mitarbeitersituation nach wie vor angespannt. Es werden weitere Mitarbeiter gesucht. Nach einer Begehung der Kindergartenaufsicht des Landratsamtes wurden in beiden Gebäuden des Kindergartens, dem Bestandsbau und der Containeranlage geringfügige Mängel festgestellt, die allesamt durch Bauhofmitarbeiter und Hausmeister abgearbeitet wurden. Unser Bauhof hat mittlerweile Fundament und Erschließungsmaßnahmen für die zweite Containeranlage errichtet.

Nächste Sitzungstermine

Die nächsten Sitzungen des Gemeinderates Heßdorf finden voraussichtlich am Dienstag, 18. Juni 2024 und Dienstag, 23. Juli 2024 um 19 Uhr im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)


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Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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