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Veröffentlicht am: 16. Aug. 2026
16. Aug. 2026
| Lesezeit: ca. 6 Minuten
Veröffentlicht am: 16. Aug. 2026
16. Aug. 2026
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Aus dem Gemeinderat Heßdorf – Sitzung vom 11.08.2026

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

Keine Bekanntgaben


Beschlüsse


TOP 3: Erste Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Landkreisgymnasium Hannberg

Darstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im südlichen Bereich des Ortsteil Hannberg; Plan-gebiet in schwarz umrandet, maßstabslos, Norden (oben)

Weil immer mehr Familien mit Kindern in den Landkreis Erlangen-Höchstadt ziehen und das Gymnasium wieder neun Jahre dauert, wird ein fünftes Gymnasium im westlichen Landkreis gebraucht. Als Standort wählte der Schulausschuss des Landkreises bereits Anfang 2025 den Heßdorfer Ortsteil Hannberg aus. Im April 2026 genehmigte das Bayerische Kultusministerium den Bau endgültig.

Die Gemeinde Heßdorf möchte jetzt zügig mit der Planung vorankommen, damit bald mit dem Bau begonnen werden kann. Der eigentliche Bebauungsplan für das Gymnasium braucht aber noch mehr Zeit, weil dafür noch verschiedene Gutachten und Abstimmungen nötig sind. Deshalb wird der Flächennutzungsplan, der die grundsätzliche Nutzung der Flächen festlegt, ab jetzt getrennt und schneller weiterbearbeitet.

Das Baugebiet liegt am südlichen Rand des Ortsteils Hannberg und ist 4,62 Hektar groß. Es gehört komplett der Gemeinde Heßdorf. Die Änderung des Flächennutzungsplans wird notwendig, da dieser in seiner wirksamen Fassung vom 11.10.2024 für die überplanten Flächen bisher Landwirtschaftsflächen und Gehölzflächen darstellt. Zukünftig dargestellt werden soll im Wesentlichen nun aber eine zusammenhängende Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schulzentrum“. Mit aufgenommen wurde auch die Einmündung Schulstraße/Staatsstraße 2240 als Verkehrsfläche, da diese für das neue Schulzentrum entsprechend umgebaut werden muss.

Die Kreuzigungsgruppe am Radweg unterhalb der Sporthalle Seebachgrund wird wohl im Zuge des Gymnasiumbaus umziehen müssen.

Die Kreuzigungsgruppe, die derzeit zwischen der Einmündung der Straße und dem Parkplatz unterhalb der Sporthalle steht, wird im Zuge des Ausbaus der Einmündung voraussichtlich umziehen müssen. Aufgrund des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens für das Gymnasium wird die Anbindung des Schulgrundstücks verbreitert werden müssen.

Wichtig für viele Bürger: Der freie Blick auf die Wehrkirche soll durch das Gymnasium nicht beeinträchtigt werden; das wird im Bebauungsplan entsprechend geregelt.

Bürgerinnen und Bürger sowie die Behörden konnten sich bereits im Frühsommer 2026 zu den Plänen äußern. Aus der Bevölkerung gab es dabei keine Rückmeldungen. Als nächster Schritt soll der Entwurf des Flächennutzungsplans nun gebilligt werden, bevor eine zweite Beteiligungsrunde für Öffentlichkeit und Behörden folgt.

Beschluss (einstimmig):

  • Der Gemeinderat beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangen Stellungnahmen entsprechend den zusammengestellten Beschlussempfehlungen zur Abwägung in der Anlage. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass sich Abwägung und Beschlussfassung erübrigen.
  • Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung in der Fassung vom 04.08.2026.
  • Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 04.08.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
  • Der Gemeinderat beschließt, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß §§ 4 Abs. 2 und 2 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans i.d.F. vom 04.08.2026 durchzuführen.
  • Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die vorstehenden Verfahrensschritte vorzubereiten und durchzuführen.

TOP 4: Sanierungskonzept für die Sporthalle in Hannberg

Die Sporthalle Seebachgrund in Hannberg wird für Schul- und Vereinssport sowie Veranstaltungen genutzt - und zukünftig auch vom Gymnasium. Ob Sanierungsbedarf bei der rund 30 Jahre alten Halle ansteht, soll nun ein Gutachten klären.

Die rund 30 Jahre alte Sporthalle Seebachgrund in Hannberg ist noch in gutem Zustand. Da die Halle künftig an den Landkreis vermietet werden soll (Schulsport Gymnasium), will die Gemeinde nun genau wissen, wo Sanierungsbedarf besteht. Ein spezialisiertes Ingenieurbüro soll dafür ein umfassendes Konzept dafür erstellen.

Untersucht werden sollen unter anderem der bauliche Zustand, die Photovoltaikanlage, Lüftung und Kühlung, die Heizungs- und Sanitäranlagen, Fenster, Schließanlage, der Hallenboden sowie die Wärmedämmung. Auch der Wärmeenergieverbrauch wird analysiert und die Rohrleitungen werden auf Trinkwasserhygiene und mögliche Legionelle-Problematik geprüft.

Für diese Arbeiten liegt ein Angebot des Ingenieurbüros TGA PlanTeam Erlangen über 24.835,30 € brutto vor. Das Konzept soll der Gemeinde eine verlässliche Grundlage für künftige Sanierungsentscheidungen sowie für die Gespräche mit dem Landkreis zur geplanten Vermietung liefern. Der Gemeinderat begrüßte die Beauftragung einhellig, um die Halle zukunftsfähig zu erhalten.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro TGA PlanTeam Erlangen mit der Erstellung eines umfassenden Sanierungskonzeptes für die Sporthalle entsprechend dem vorliegenden Angebot zu beauftragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen und die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend bereitzustellen bzw. abzurufen.


Wussten Sie...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


TOP 5: Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., dass ...

  • ... er kurzfristig einen Reparaturauftrag für die defekte Heckpumpe des LF 10 der FFW Untermembach zu einem Preis von 11.872,78 € brutto an die Albert Ziegler GmbH erteilt hat. Der Austausch der Pumpe wäre rund 2,5 x so teuer gekommen.
  • ... von der Fa. Pickel Nachträge für das Gewerk Fassadenarbeiten am Kindergarten St. Marien Hannberg vorgelegt wurden. Diese wurden vom Büro Papistella geprüft und für notwendig erachtet. Die Nachträge liegen jeweils innerhalb des Verfügungsrahmens des Ersten Bürgermeisters.
  • ... sich bei der Auftragsbestätigung der Fima Eibe zur Lieferung der Spielgeräte für den Kinderspielplatz am Kindergarten St. Marien in Hannberg offenbar ein Fehler bei der Angebotsermittlung ergeben hatte. Die Spielgeräte kosten 71.004,92 Euro statt 68.603,50 € wie im Beschluss am 21.07.26 genannt.
  • ... die Sperrung an der Autobahnunterführung am Simon-Rabl- leider bis 04.09.26 verlängert werden muss. Grund sind deutlich aufwändigere Abschlussarbeiten (Geländer, Beschädigung an Versorgungsleitungen) als ursprünglich angenommen.

Nächste Sitzungstermine

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag, 22. September 2026 im Rathaus Heßdorf statt.

(Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)Tag vo


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Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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