Gemeinde
Heßdorf
34°C
Öffnungszeiten heute:
08:00 Uhr

Menü

Startseite > Aktuelles > Moderner Wohnraum im „Sonnenring“ Heßdorf-Süd
Veröffentlicht am: 27. Juni 2026
27. Juni 2026
| Autor: Brehme Marc
| Lesezeit: ca. 4 Minuten
Veröffentlicht am: 27. Juni 2026
27. Juni 2026
Lesezeit: ca. 4 Minuten

Moderner Wohnraum im „Sonnenring“ Heßdorf-Süd

Jetzt für geförderte Wohnungen der Stufen II und III bewerben!

Jetzt für geförderte Wohnungen der Stufen II und III bewerben!

Bewerben Sie sich mit einem Wohnberechtigungsschein für die neu gebauten EOF-geförderten Wohnungen in Heßdorf Süd.

Das erfolgreiche Großprojekt im sozialen Wohnungsbau in der Gemeinde Heßdorf ist abgeschlossen: Das moderne Mehrfamilienhaus am Sonnenring im Neubaugebiet Heßdorf-Süd wurde offiziell fertiggestellt und vom Bauherrn an den Vermieter BayernHeim übergeben (Artikel der Schlüsselübergabe mit Bildergalerie der Wohnanlage). Deren Schwesterunternehmen Siedlungswerk Nürnberg betreut den Bewerbungsprozess. Während für die Wohnungen der klassischen Einkommensstufe I bereits sehr viele Bewerbungen vorliegen, gibt es noch freie Kapazitäten bei den Wohnungen der Einkommensstufen II und III.

Attraktiver Wohnraum im Grünen

Das fertiggestellte Bauprojekt im Sonnenring zeichnet sich durch höchste Bauqualität und eine moderne, durchdachte Ausstattung aus. Die hellen Geschosswohnungen bieten zeitgemäßen Wohnkomfort, sind barrierefrei zugänglich und verfügen über großzügige Grundrisse, die sich ideal für Paare, Alleinerziehende sowie Familien eignen. Eingebettet in das familienfreundliche Wohngebiet Heßdorf-Süd profitieren zukünftige Mieter von einer hervorragenden Infrastruktur, kurzen Wegen zu den Einrichtungen des täglichen Bedarfs sowie einer schnellen Anbindung an das Städtedreieck Erlangen-Herzogenaurach.

Viele Bürgerinnen und Bürger wissen gar nicht, dass sie trotz eines geregelten, normalen Einkommens ein Anrecht auf diese geförderten und damit bezahlbaren Wohnungen haben. Daher informieren wir noch einmal über die Bedingungen.

Wichtig: Die Gemeinde ist nicht der Vermieter; wir informieren lediglich die Bürgerschaft, damit möglichst viele unserer eigenen Bürgerinnen und Bürger die Chance auf günstigen Wohnraum wahrnehmen können.


Wer hat Anspruch? Die drei WBS-Stufen im Überblick

Die Vergabe erfolgt über den Wohnberechtigungsschein (WBS), der in drei Einkommensstufen unterteilt ist. Da bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens zahlreiche Pauschalen, Werbungskosten und Kinderfreibeträge vom Bruttogehalt abgezogen werden, liegt die tatsächliche Verdienstgrenze in der Praxis oft überraschend hoch:

Einkommensstufe I (Basis-WBS):
Diese Stufe richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen.
Wichtiger Hinweis der Verwaltung: Für diese Wohnungen verzeichnet der Vermieter bereits eine sehr hohe Nachfrage und es liegen ausreichend Bewerbungen vor. Selbstverständlich steht die Antragstellung für berechtigte Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen, die Vergabe erfolgt jedoch aufgrund des begrenzten Kontingents nach strengen Dringlichkeitskriterien.

Einkommensstufe II (Mittelstandsförderung – HIER SIND NOCH PLÄTZE FREI):
Diese Stufe ist für Alleinerziehende, Paare oder kleinere Familien mit mittlerem Einkommen gedacht. Hier werden noch aktiv Bewerber gesucht.

Einkommensstufe III (Erweiterte Mittelstandsförderung – DRINGEND BEWERBER GESUCHT):
Diese Stufe greift gezielt bei "normalen" Arbeitnehmerhaushalten und Familien. Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Eine Familie mit zwei Kindern und einem Brutto-Jahreseinkommen von rund 95.000 Euro bis zu 100.000 Euro (je nach individuellen Abzügen und Freibeträgen) kann durchaus noch voll anspruchsberechtigt für eine Wohnung der Stufe III sein! Genau in diesem Segment benötigt der Vermieter noch Bewerbungen, um alle Wohnungen zeitnah vergeben zu können.


Jetzt unverbindlich prüfen lassen und bewerben

Haben Sie Interesse an einer modernen, bezahlbaren Wohnung im Sonnenring? Scheuen Sie sich nicht und lassen Sie Ihren Anspruch prüfen! Auch wenn Sie unsicher sind, in welche Stufe Sie fallen: nutzen Sie den Mietrechner unter www.mietrechner.com. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Siedlungswerk Nürnberg als Vermieter unterstützen Sie gerne bei der Berechnung.

(Hinweis: Die Antragstellung auf den notwendigen Wohnberechtigungsschein erfolgt beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, nicht bei der Gemeinde!)

Bewerbung & Kontakt zum Siedlungswerk

Rufen Sie zur Registrierung unter https://swnuernberg.de/vermietungsangebote die Homepage des Siedlungswerkes auf. Filtern Sie dort die Angebote nach „Heßdorf – Quartier Sonnenring“, suchen Sie sich eine Wohnung aus und bewerben Sie sich dafür. Danach werden Sie vom Siedlungswerk kontaktiert und – wenn die Vergabekriterien passen – zu einem Besichtigungstermin eingeladen.

Alle Informationen zum Bewerbungsablauf, den genauen Grundrissen und den Voraussetzungen erhalten Sie vom

Siedlungswerk Nürnberg GmbH
Heroldsberger Weg 8, 90411 Nürnberg

Telefon: 0911 952 12-0
E-Mail: info@swnuernberg.de

Nutzen Sie diese Chance auf erstklassigen und bezahlbaren Wohnraum in unserer Gemeinde!


Das könnte Sie auch interessieren

Center Center
Achtung vor Schockanrufen
Aktuelles
13. Aug. 2026

Achtung vor Schockanrufen
Achtung vor Schockanrufen

Die Betrüger geben sich beispielsweise als Angehörige aus und setzen ihre Opfer mit einer angeblichen schweren Erkrankung oder einem Unfall unter Druck. Dabei kommen offenbar auch KI-generierte Stimmen zum Einsatz, die wie die Stimme eines Familienmitglieds klingen können. Anschließend werden häufig hohe Geldbeträge gefordert.

Bitte sprechen Sie mit Ihren Eltern, Großeltern, Angehörigen, Freunden und Bekannten über diese Betrugsmasche und sensibilisieren Sie insbesondere ältere Menschen.

Unser Tipp für Familien:
Vereinbaren Sie gemeinsam ein persönliches Codewort, das nur innerhalb der Familie bekannt ist. Wenn ein angeblicher Angehöriger am Telefon plötzlich Geld fordert oder eine Notlage schildert, lassen Sie sich das Codewort nennen. Kann die Person es nicht nennen, sollten Sie besonders vorsichtig sein.

Wichtig:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
  • Beenden Sie das Gespräch und rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Telefonnummer selbst zurück.
  • Informieren Sie im Zweifel die Polizei.

Bitte teilen Sie diese Information und sprechen Sie in Ihrer Familie darüber. Ein kurzes Gespräch und ein vereinbartes Codewort können helfen, Betrüger zu entlarven und Menschen vor einem hohen finanziellen Schaden zu schützen.

Center Center
20260812-Sozialprojekt-„AWO-Obdachlosenhilfe-ERH_Besuch-Joachim-Herrmann_15_so-scaled (1) (1)
Aktuelles
13. Aug. 2026

Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

Center Top
20260811 vollsperrung simon-rabl-weg verlängert_hp
Aktuelles | Verkehr
11. Aug. 2026
Die Sperrung der Unterführung musste leider bis voraussichtlich 4. September 2026 verlängert werden.

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Rückrufservice

Sie wünschen einen Rückruf? Bitte tragen Sie Ihre Daten ein. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: