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Veröffentlicht am: 8. Sep. 2025
8. Sep. 2025
| Lesezeit: ca. 2,5 Minuten
Veröffentlicht am: 8. Sep. 2025
8. Sep. 2025
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Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ mit integriertem Grünordnungsplan

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Vorentwurf des Bebauungsplanes für den Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Hesselberg – Im ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans ist rot markiert, welche Ausmaße das Grundstück durch den Erweiterungsneubau die Feuerwehr in Zukunft einnehmen soll.

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ aufzustellen. Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelbar. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.08.2025 ortsüblich bekanntgemacht.

Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die städtebauliche Ordnung der bestehenden Verhältnisse sowie die planungsrechtliche Ermöglichung eines Erweiterungsbaus der bestehenden Feuerwache. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 477/2 der Gemarkung Hesselberg und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

In seiner Sitzung am 19.08.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.08.2025 durchzuführen.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.08.2025 steht einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom

15.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025

online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen → Aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung GE-Ost, 3. Änd. – Erweiterung Hotel Aurora“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.  Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Heßdorf, 29.08.2025

Axel Gotthardt
Erster Bürgermeister

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Die gedruckte Version wird ab Mitte dieser Woche über die Briefträger der Deutschen Post an die Haushalte verteilt. Eigentlich sollten alle Bürgerinnen und Bürger im Verwaltungsgebiet das Heft bis spätestens Freitag, 14. August im Briefkasten finden.

Sollten Sie einmal wider Erwarten bis zum Ende dieser Erscheinungswoche keines erhalten haben, halten wir auch eine geringe Anzahl an Heften in unseren Rathäusern zum Abholen in diesem Fall vor.

Das Mitteilungsblatt steht Ihnen in drei Formaten auch als Online-Ausgabe zur Verfügung. Sie können es entweder als sogenanntes ePaper direkt im Browser lesen

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die Ausgabe alternativ als PDF-Dokument herunterladen

oder sich das Mitteilungsblatt auch in der Bürger-App "MeinOrt" (Menüpunkt "Mehr" -> "Mitteilungsblatt") ansehen.

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Interessierte können den Pass ab 01.07.2026 online bestellen sowie ab diesem Tag auch in den Gemeinden (z. B. in der Kasse im Rathaus Heßdorf (Nur Barzahlung!) sowie Rathaus Großenseebach (Nur Barzahlung!) und in den Schulen unseres Landkreises erwerben. Es gibt die Pässe also auch in unserer Grundschule Hannberg und in unserer Grundschule Großenseebach.

Der Ferienpass ist während der Bayerischen Sommerferien gültig und kostet sechs Euro (inkl. MwSt.), für jedes dritte und weitere Kind einer Familie ab sechs Jahren ist er kostenlos.

Im Sommer locken zahlreiche Freibäder ihre Besucher wieder ins kühle Nass. Mit dem Ferienpass des Landkreises ERH wird der Eintritt in teilnehmenden Bädern (und vielen anderen Freizeiteinrichtungen) günstiger.

Die Anmeldung zu den Kursen und Tagesfahrten findet online über die Website www.unser-ferienprogramm.de/erlangen-hoechstadt statt. Das komplette Ferienprogramm steht dort ab Anfang Juni 2026 zur Verfügung. Am 1. Juli 2026 startet dann die Anmeldung für die Angebote mit einer zweiwöchigen Verlosungsphase. Ausgelost wird dann am 16. Juli 2026. Danach können alle Restplätze direkt gebucht werden. Die Verlosung will Wünsche wie die Teilnahme nur mit einem Geschwisterkind, einem Freund oder einer Freundin berücksichtigen und besonders Kindern und Jugendlichen mit Behinderung die Teilnahme an den Angeboten ermöglichen. Hier ist es wichtig, sich bitte möglichst frühzeitig mit der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Erlangen-Höchstadt in Verbindung zu setzten.

Die Verantwortlichen der Kommunalen Jugendarbeit wünschen schon jetzt schöne Sommerferien und viel Freude bei der Teilnahme an den Aktionen. Weitere Auskunft gibt gerne die Kinder- und Jugendarbeit des Landkreises telefonisch unter 09131 803-1525 oder per E-Mail.

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