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Startseite > Aktuelles > Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt
14. Feb. 2025
bis
| Autor: Cross Post
| Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Heßdorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt

am Sonntag, 04. Mai 2025

1.  Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, 24. März 2025 (41. Tag vor dem Wahltag), 12.00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2.   Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Eintragungsraum Nr. 1:

Rathaus Heßdorf, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf, Zimmer Nr. 8, barrierefrei

Eintragungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, von 14.00 bis 18.00 Uhr

Eintragungsraum Nr. 2:

Bürgerbüro im Rathaus Heßdorf, Hannberger Straße 5, 91093 Heßdorf, Zimmer Nr. BB 03 (Standesamt), barrierefrei

Eintragungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, von 14.00 bis 18.00 Uhr

Weitere Eintragungszeiten sind:

Donnerstag, 20. März 2025 von 18.00 bis 20.00 Uhr und
Samstag, 22. März 2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr

3.   Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4.   Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5.   Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

 

Heßdorf, 31.01.2025

Hausam, Wahlleiter

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