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Veröffentlicht am: 24. Juli 2026
24. Juli 2026
| Lesezeit: ca. 7 Minuten
Veröffentlicht am: 24. Juli 2026
24. Juli 2026
Lesezeit: ca. 7 Minuten

Aus dem Gemeinderat Heßdorf – Öffentliche Sitzung vom 21.07.2026

Beschlüsse und Ergebnisse der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2026

Beschlüsse und Ergebnisse der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2026

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 23.06.2026 wurden in öffentlicher Sitzung am 21.07.2026 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht.

Kiga Hannberg - Auftragsvergabe Gewerk 26 Bodenbelagsarbeiten
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 26 Bodenlegerarbeiten an den Mindestbieter, die Firma Renner aus Nürnberg, zum Preis von 44.972,97 Euro brutto zu vergeben.

Kiga Hannberg - Auftragsvergabe Gewerk 28 Malerarbeiten
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 28 - Malerarbeiten - an den Mindestbieter, die Firma Elbert GmbH aus Erlangen, zum Preis von 26.993,37 Euro brutto zu vergeben.


Beschlüsse

TOP 3: Vorhabenbezogene 4. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ zur Erweiterung des Hotels Aurora // Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Satzungsbeschluss

Das Hotel "Aurora" in Heßdorf soll saniert werden. Weil dabei ein zusätzliches Geschoss geplant ist, wird die Gemeinde den Bebauungsplan ändern.

Das Hotel Aurora in Heßdorf dient zurzeit übergangsweise als Unterkunft für Flüchtlinge. Am Dach und an der Fassade des Hotels gibt es größere Schäden: An manchen Stellen regnet es in die Zimmer hinein, und an der Westseite bröckelt der Putz von der Wand. Damit die Bewohner sicher und gesund wohnen können und das Gebäude keinen dauerhaften Schaden nimmt, soll es nun saniert werden.

Der Eigentümer möchte bei dieser Gelegenheit auch ein zusätzliches Stockwerk aufbauen. Das Hotel hätte dann ein Erdgeschoss und drei weitere Stockwerke statt bisher zwei. Nach dem bisherigen Bebauungsplan ist das aber nicht erlaubt, denn dort sind höchstens drei Vollgeschosse insgesamt zulässig. Deshalb muss der Bebauungsplan für dieses Grundstück geändert werden. Die Änderung trägt den Namen „4. Änderung Gewerbegebiet Ost – Erweiterung Hotel Aurora". Der Gemeinderat hatte diesem Verfahren bereits im Februar 2025 zugestimmt. Ein Planungsbüro aus Nürnberg wurde mit der Ausarbeitung beauftragt.

Bürgerinnen und Bürger sowie die zuständigen Behörden konnten sich bereits zweimal zu den Plänen äußern – zuerst im Frühjahr 2025 und dann noch einmal im Frühjahr 2026. Aus der Bevölkerung gab es dabei keine Rückmeldungen. Von den Behörden kamen einige fachliche Hinweise, etwa zum Schutz von Fledermäusen, die im Gebäude leben könnten, sowie zum Lärmschutz für die künftigen Bewohner. Diese Hinweise wurden in die Planung eingearbeitet. Außerdem wurde mehr Platz für Grünflächen auf dem Grundstück vorgesehen, damit Regenwasser besser versickern kann.

Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Pläne in seiner Sitzung im Februar 2026 gebilligt. Nach der kürzlich erfolgten zweiten Beteiligungsrunde gab es nur noch kleinere Anpassungen bei den Pflanzflächen..

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss zu den im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen entsprechend den zusammengestellten Beschlussempfehlungen in der Anlage. Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gingen keine Stellungnahmen ein, eine Abwägung erübrigt sich damit.

Der Gemeinderat beschloss, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost, 4. Änderung – Erweiterung Hotel Aurora“ einschließlich der Begründung in der Fassung vom 14.07.2026 als Satzung. Die Endfassung der Planunterlagen erhält als Fassungsdatum den Tag der heutigen Sitzung, 21.07.2026.


TOP 4: Bauanträge

Allen in der Sitzung behandelten Bauanträgen (Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, An- und Umbau eines bestehenden Vereinshäuschens, Bau eines Carports) erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung gemäß §36a BauGB.

Beim dritten Bauantrag (Vereinshäuschen) hat Bürgermeister Gotthardt wegen persönlicher Beteiligung weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.


TOP 5: Spielgeräte Kita Hannberg

Zu einer Kita gehören natürlich Spielgeräte. Damit der Bauhof sie noch rechtzeitig vor dem Winter auf die Freiflächen der Kita Hannberg aufstellen kann, gab der Gemeinderat in seiner Sitzung grünes Licht für die Bestellung.

Der Kindergarten St. Marien zieht 2027 aus der Containeranlage in das neue bzw. sanierte Gebäude um. Die Außenanlagen sollen aber schon 2026 weitgehend fertig sein, damit der Übergang reibungslos klappt. Da der Bauhof im kommenden Jahr durch den Umzug und die Außenanlagen stark ausgelastet sein wird, sollen die Arbeiten am Kinderspielplatz bereits dieses Jahr erfolgen und vor dem Winter fertig werden.

Die Firma Eibe hat dazu Kostenschätzungen erstellt. Geplant ist, die vorhandenen Spielgeräte nachzurüsten und um weitere Geräte zu ergänzen, die derzeit an der Containeranlage genutzt werden. Diese Geräte sollen später dauerhaft auf dem neuen Spielplatz bleiben. Gemeinsam mit der Kindergartenleitung wurde eine bedarfsgerechte, wirtschaftliche Lösung erarbeitet.

Es gab Angebote in Edelstahl und in Holz. Da der Bauhof den Spielplatz künftig selbst pflegt und mit Holzgeräten bereits gute Erfahrungen gemacht hat, wird die günstigere Holzvariante empfohlen.

Wegen langer Lieferzeiten sollte die Beauftragung zeitnah erfolgen, damit die Montage noch vor dem Winter abgeschlossen werden kann. Die geschätzten Kosten liegen bei 68.603,50 Euro brutto, wobei sich im Zuge der Bauarbeiten noch kleinere Änderungen ergeben können. Die Verwaltung empfahl, die Firma Eibe mit der Beschaffung zu beauftragen, da man in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit ihr gemacht hat.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Lieferung der Spielgeräte für den Kinderspielplatz am Kindergarten St. Marien in Hannberg an die Firma Eibe Produktion + Vertrieb GmbH & Co. KG zum Angebotspreis gemäß Kostenschätzung in Höhe von 68.603,50 Euro brutto zu erteilen.

 


Wussten Sie ...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


 

TOP 6: Pumpwerk Hannberg // Beauftragung einer Firma zur Mängelbeseitigung

Die Stadt Erlangen hat an die Gemeinde Heßdorf eine Mängelliste bezüglich des Abwasser-Pumpwerkes Hannberg übermittelt. Der Bürgermeister informierte, dass die Fa. Kober Pumpen- und Anlagetechnik (Zirndorf) für 22.737,03 Euro beauftragt wurde, diese Mängel zu beseitigen.


TOP 7: Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., dass ...

  • ... es einen Beratungstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Sachen Glasfaserausbau in der Gemeinde gegeben hat. Die Chancen der Gemeinde Heßdorf, hier von einer Förderung zu profitieren, sind wegen der geringen Punktzahl, die die Gemeinde erreicht, eher gering. Und selbst bei einer 80%igen Förderung läge der Eigenanteil der Gemeinde immer noch bei rund 1,8 Millionen Euro. Im Hinblick auf die Finanzsituation der Gemeinde sei das illusorisch. Außerdem gab es beim Termin die Information, dass eine „Abschaltung“ der vorhandenen Kupferkabel erst erfolgen soll, wenn 90% der Haushalte ans Glasfasernetz angeschlossen sind.
  • ... beim Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd (Sonnenring) aktuell 30 Mietverträge abgeschlossen sind. Unter den neuen Bewohnern sind drei Kinder in den „kritischen“ Jahrgängen 2017-2020, bei denen eventuell Klassenteilungen in der Grundschule notwendig werden könnten. Aktuell sind jeweils 25 Kinder in den vorgesehenen Klassen; ab 28 Schülern müssten die Klassen geteilt werden. Da die größeren Wohnungen noch nicht vermietet sind, kann sich die Situation noch ändern und muss daher genau beobachtet werden.
    (Bericht von der Übergabe des Geschosswohnungsbaus am 08.05.2026)

Nächste Sitzungstermine

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag, 11. August 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Die sonst übliche Sitzungs-Sommerpause im August entfällt, weil in dieser Sitzung fristgerecht Entscheidungen bezüglich des Bebauungsplans für das Gymnasium Hannberg getroffen werden müssen.)

(Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)


Presseartikel zum Thema

Ärger um Sperrung in Heßdorf: Bürgermeister drückt in Gemeinderatssitzung Bedauern aus
NN+ (Bezahlschranke) vom 23.07.26

Verlinkter Presseartikel1
Fränkischer Tag vom xx.07.


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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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