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Veröffentlicht am: 26. Juni 2026
26. Juni 2026
| Lesezeit: ca. 7 Minuten
Veröffentlicht am: 26. Juni 2026
26. Juni 2026
Lesezeit: ca. 7 Minuten

Aus dem Gemeinderat Heßdorf – öffentliche Sitzung vom 23.06.2026

Beschlüsse und Ergebnisse der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2026

Beschlüsse und Ergebnisse der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2026

Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse

In Vollzug des Beschlusses der nicht-öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2026 wurden in öffentlicher Sitzung am 24.03.2026 folgende nicht-öffentliche Beschlüsse bekannt gemacht.

TOP 09:
Der Gemeinderat beschließt, dem Angebot der Fa. Weeger (Schlüsselfeld) für die Sanierung des Mosaiks an der Kapelle Hesselberg zu einem Preis von 22.312,50 € brutto den Zuschlag zu erteilen.

TOP 10:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Nr. 29.1 - Innentüren – am Kindergarten Hannberg an den Mindestbieter, die Firma Kram aus Burgebrach-Grasmannsdorf, zum Preis von 57.320,75 € brutto zu vergeben.

TOP 11:
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags für Holzbauarbeiten beim Anbau an das FW-Gerätehaus Untermembach an den Mindestbieter, die Fa. Leicht, Große Bauerngasse 54a, 91315 Höchstadt/Aisch zu einem Preis von 51.040,77 € brutto.

TOP 12:
Der Gemeinderat genehmigt die Vergabe des Auftrags für Rohbauarbeiten am Feuerwehr-Gerätehaus Untermembach mit einer Bruttoauftragssumme i.H. 66.391,47 € an die Fa. Schüßler-Dengler (Heßdorf) zu vergeben.


Beschlüsse

TOP 3: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters

Neben seinem Anspruch auf Besoldung hat der hauptamtliche Erste Bürgermeister einen Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung für die durch sein Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung (Art. 46 KWBG). Die Höhe dieser Entschädigung hat der Gemeinderat durch Beschluss ohne Mitwirkung des Bürgermeisters festzusetzen.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters.

Der Erste Bürgermeister nahm an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes wegen persönlicher Beteiligung nicht teil; die Sitzungsleitung übernahm in dieser Zeit die Zweite Bürgermeisterin.


TOP 4: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung der Zweiten Bürgermeisterin

Ehrenamtliche weitere Bürgermeister erhalten über die Sitzungsentschädigung hinaus eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme (Art. 53 Abs. 4 KWBG). Dies kann entweder als Pauschalvergütung oder als sogenannte Spitzabrechnung“ nach den tatsächlichen Vertretungstagen geschehen.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Vergütung der Zweiten Bürgermeisterin Anja Willert pauschal auf 610 Euro monatlich festzulegen. Diese Entschädigung nimmt an der allg. Besoldungsentwicklung teil.

Die Zweite Bürgermeisterin nahm der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.


TOP 5: Festlegung der Dienstaufwandsentschädigung des Dritten Bürgermeisters

Im Jahr 2020 wurde die Entschädigung der ehrenamtlichen dritten Bürgermeisterin wurde mit Wirkung vom 01.05.2020 auf 100,00 € monatlich festgesetzt. Mit dieser Entschädigung galten die gesamte Urlaubsvertretung für den Ersten Bürgermeister, eine evtl. Krankheitsvertretung bis 14 Tage und die Entschädigung für übernommene Sachaufgaben als abgegolten. Evtl. darüber hinaus gehende Vertretungstage wurden mit 1/30 aus der Entschädigung des Ersten Bürgermeisters vergütet. Die Verwaltung schlug vor, an dieser Regelung festzuhalten.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung des Dritten Bürgermeisters Thomas Külle auf pauschal 100 € monatlich festzusetzen. Diese Entschädigung nimmt an der allg. Besoldungsentwicklung teil.

Der Dritte Bürgermeister nahm der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.


TOP 6: Feststellung des Ergebnisses der Einnahme- Überschussrechnung für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) "PV-Anlage" für das Jahr 2024

Die Einnahme- Überschussrechnung (EÜR) des Jahres 2024 für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) „PV-Anlagen Heßdorf“ wurde durch Herrn Martin Riedel (Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) erstellt. Die Erstellung erfolgte nach den steuerrechtlichen Vorschriften der Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und weiter geltenden Vorschriften. Die Einnahme- Überschussrechnung weist einen Jahresgewinn in Höhe von 14.206,21 Euro auf.

Beschluss (einstimmig):
Der Jahresgewinn 2024 wird lt. Einnahmeüberschussrechnung auf 14.206,21 Euro festgestellt.

 

 


Wussten Sie ...?

Die Bekanntmachung der Sitzungen inklusive der vollständigen Tagesordnungen finden Sie als Aushänge in den Amtstafeln und auch immer (ab etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin) unter www.hessdorf.de/bis im Sitzungskalender unseres Bürger-Informations-Systems (BIS). Auch auf unserer Homepage (Aktuelles -> Veranstaltungen) und in der Bürger-App weist die Verwaltung auf die Termine hin.


 

TOP 7: Bauanträge

Beiden in der Sitzung behandelten Bauanträgen (Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenze in Röhrach bzw. Erneuerung des Dachstuhls beim bestehenden Wohnhaus und Einbau von 2 Wohnungen im Dach der bestehenden Scheune in Hannberg) erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig sein gemeindliches Einvernehmen.


TOP 8: Errichtung von Durchlässen östlich und westlich der Autobahnbrücke über den Simon-Rabl-Weg

Im Juni 2026 laufen beim Autobahnausbau der A3 die finalen Bauarbeiten. Danach steht der Rückbau der Baustelleneinrichtungen an. Am Simon-Rabl-Weg zusätzlich noch die Sanierung von zwei gemeindlichen Brücken.

Zwei gemeindliche Brücken am Simon-Rabl-Weg waren bereits vor Beginn des Autobahnausbaus in einem schlechten Zustand. Durch den schweren Baustellenverkehr der A3-Baustelle wurden sie zusätzlich belastet und beschädigt. Eine Sanierung wäre so unwirtschaftlich, dass selbst ein Ersatzneubau günstiger wäre — doch es gibt eine weitere Alternative.

Statt neuer Brücken wird die kostengünstigere Lösung umgesetzt: Zwei Durchlässe aus je zwei Betonrohren (Durchmesser 1,80 m). Das spart nicht nur bei der Herstellung, sondern auch dauerhaft im Unterhalt — aufwendige Brückenhauptprüfungen entfallen künftig. Das Wasserwirtschaftsamt und das Landratsamt haben der Planung bereits zugestimmt.

Die Kosten werden etwa hälftig geteilt: Die Autobahnbaufirma ARGE A3 übernimmt den Maschinen- und Personaleinsatz, die Gemeinde Heßdorf trägt die Materialkosten von rund 66.000 €. Der Gemeinderat hat dieser Kostenaufteilung zugestimmt. Die Arbeiten sollen in den nächsten Wochen beginnen.

Darüber hinaus hat die Gemeinde ein Ingenieurbüro beauftragt, alle weiteren Straßenschäden durch den Autobahnausbau zu erfassen und zu bewerten — gemeinsam mit anderen betroffenen Gemeinden. Mit den gesammelten Daten soll anschließend ein Gespräch mit der Autobahngesellschaft stattfinden, an dem auch Landtagsabgeordneter Nussel teilnehmen wird.

Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte einstimmig der Herstellung der Durchlässe östlich und westlich der Autobahnbrücke über den Simon-Rabl-Weg entsprechend der vorliegenden Planung zu. Die Gemeinde Heßdorf übernimmt die hierfür anfallenden Materialkosten in Höhe von voraussichtlich rund 66.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahme zu veranlassen.


TOP 9: Verschiedenes

Der Erste Bürgermeister Axel Gotthardt informierte u. a., dass ...

  • ... auch mehrere Gespräche mit der Geschäftsleitung des Unternehmens Andritz Schuler erfolglos blieben und sich die Firma entschlossen hat, am Standort Heßdorf die Fertigung zu schließen, so dass lediglich 80 Stellen erhalten bleiben werden. Es laufen bereits Gespräche bzw. die Ideenfindung über die zukünftige Nutzung des Betriebsgeländes. Das Gremium wird auf dem Laufenden gehalten.
  • ... Auftragsvergaben für die Grundschule erfolgt sind. Diese wird im Zuge der weiteren Digitalisierung mit 32 zusätzlichen iPads inkl. Koffern und Softwarelizenzen sowie einer weiteren digitalen Tafel ausgestattet. Wenn die Lieferzeiten es zulassen, sollen die Geräte in den Sommerferien installiert werden und zum Start des neuen Schuljahres zur Verfügung stehen.
  • ... im Baugebiet Heßdorf Süd die ersten Besichtigungen von 30 Mietinteressenten im Geschosswohnungsbau bereits stattgefunden haben und weitere folgen werden. Mit den ersten Vermietungen und Einzügen kann realistisch wohl ab etwa August ausgegangen werden. (Bericht von der Übergabe des Geschosswohnungsbaus am 08.05.2026)

Nächste Sitzungstermine

Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf findet voraussichtlich am Dienstag, 21. Juli 2026 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)


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Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.
Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann in der Unterkunft der AWO-Obdachlosenhilfe ERH in Weisendorf.

Das neue Sozialprojekt „AWO-Obdachlosenhilfe ERH“ nimmt weiter konkrete Formen an. Am Mittwoch, 12. August 2026, informierte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann über den aktuellen Stand des Projekts und besuchte dazu die seit Juni bestehende Unterkunft für wohnungslose Menschen in Weisendorf.

Das Projekt des AWO-Kreisverbands Erlangen-Höchstadt war bereits im März 2025 im Rahmen einer Bürgermeisterdienstbesprechung den Gemeinden im Landkreis vorgestellt worden. Inzwischen haben sich sechs Gemeinden vertraglich zur Zusammenarbeit mit dem AWO-Kreisverband verpflichtet.

Auch die Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gehören zu den Kommunen, die sich für eine Zusammenarbeit mit der AWO entschieden haben. Die Gemeinderäte beider Gemeinden hatten in ihren Sitzungen im Januar 2026 (Großenseebach) und im März 2026 (Heßdorf) beschlossen, die gesetzliche Pflichtaufgabe der sicherheits- und ordnungspolitischen Unterbringung obdachloser Menschen an den AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt zu übertragen. Die Bürgermeister und Verwaltung wurden beauftragt, die entsprechenden Verträge zu schließen.

Für die Gemeinden bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere eine Entlastung bei der Organisation geeigneter Unterkünfte. Heßdorf und Großenseebach verfügen selbst nicht über eigene Räumlichkeiten, die kurzfristig für die Unterbringung wohnungsloser Menschen genutzt werden könnten. Ohne eine entsprechende Kooperation müsste im Bedarfsfall beispielsweise eine Unterbringung in einem Hotel organisiert werden.

„Auch wenn wir in Großenseebach derzeit keinen konkreten Bedarf an einer Unterbringung haben, war für uns klar, dass wir dieses Projekt unterstützen möchten. Wohnungslosigkeit kann jede Kommune vor Herausforderungen stellen – und dann ist es wichtig, dass es im Landkreis ein professionelles und verlässliches Angebot gibt. Unsere Unterstützung verstehen wir daher auch als Ausdruck kommunaler Solidarität“, erklärt Jürgen Jäkel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Großenseebach.

Für die Gemeinde Heßdorf ist der Nutzen der Zusammenarbeit bereits unmittelbar sichtbar geworden. Eine Familie aus Heßdorf konnte in der Unterkunft aufgenommen und durch die Mitarbeitenden der AWO begleitet und unterstützt werden.

„Dass eine Familie aus Heßdorf bereits aufgenommen werden konnte und dort schnell Unterstützung erhalten hat, zeigt, wie wichtig dieses Angebot ist. Es geht eben nicht nur darum, kurzfristig ein Dach über dem Kopf zu schaffen. Die Menschen bekommen Unterstützung, um ihre persönliche Situation zu stabilisieren und neue Perspektiven zu entwickeln. Genau diesen ganzheitlichen Ansatz halten wir für besonders wertvoll“, betont Axel Gotthardt, Erster Bürgermeister der Gemeinde Heßdorf.

Die beiden Bürgermeister sehen in der Zusammenarbeit zugleich einen wichtigen Beitrag für eine verlässliche kommunale Daseinsvorsorge. Durch die gemeinsame Lösung können auch kleinere Gemeinden auf ein professionelles Unterstützungsangebot zurückgreifen, ohne selbst entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten und Betreuungsstrukturen vorhalten zu müssen.

Das AWO-Modell geht dabei über die reine Unterbringung hinaus. Neben einem geeigneten Wohnraum erhalten die betroffenen Menschen eine intensive fachliche Betreuung. Ziel ist es, gemeinsam die Ursachen der Wohnungslosigkeit zu bearbeiten und den Menschen Perspektiven für ein selbstständiges Leben und die dauerhafte Überwindung der Wohnungslosigkeit zu eröffnen.

Seit dem 1. Juni 2026 ist die erste Unterkunft des Projekts im Landkreis geöffnet. Aktuell leben dort acht Menschen, die von zwei Mitarbeitenden betreut werden. Die beteiligten Gemeinden erhalten dadurch Unterstützung bei der Versorgung wohnungsloser Menschen und werden gleichzeitig von den damit verbundenen organisatorischen und verwaltungsbezogenen Aufgaben entlastet.

Bei einem ersten Treffen Ende Juli konnten sich bereits beteiligte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter vor Ort ein Bild von der Arbeit machen. Besonders eindrücklich waren dabei die persönlichen Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern der Unterkunft, die schilderten, wie sie aufgenommen und bei ihren nächsten Schritten unterstützt werden.

Auch der Besuch von Staatsminister Joachim Herrmann unterstreicht die Bedeutung des Projekts. Im Mittelpunkt standen der bisherige Aufbau der AWO-Obdachlosenhilfe, die Erfahrungen aus den ersten Wochen des laufenden Betriebs sowie die weitere Entwicklung des Angebots im Landkreis.

Mit der AWO-Obdachlosenhilfe ERH verfolgen der AWO-Kreisverband und die beteiligten Gemeinden einen gemeinsamen Ansatz: Wohnungslosen Menschen soll nicht nur kurzfristig ein sicherer Platz zum Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Durch die Verbindung von Unterbringung und sozialer Betreuung sollen vielmehr konkrete Wege aus der Wohnungslosigkeit eröffnet werden.

Für die beteiligten Kommunen schafft das Modell zugleich Planungssicherheit und eine verlässliche fachliche Unterstützung bei einer Aufgabe, die sie im Bedarfsfall kurzfristig und häufig unter schwierigen Rahmenbedingungen erfüllen müssen.

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