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Bebauungspläne der Gemeinde Heßdorf
Heßdorf Bebauungsplan Heßdorf-Süd - Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches

Nachfolgend finden Sie gültigen Bebauungspläne und sonstige Satzungen i. S. der Bauleitplanung unserer Gemeinde und eventuelle Änderungen.

Begriffserklärungen

Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält verbindliche Regelungen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Der Flächennutzungsplan umfasst in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, trifft aber als vorbereitender Bauleitplan noch keine verbindlichen Festsetzungen.

Darüber hinaus können die Gemeinden in eigener Verantwortung städtebauliche Satzungen erlassen. Diese werden in einem gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt, in dem sowohl der betroffenen Öffentlichkeit als auch den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

So kann die Gemeinde Satzungen erlassen, die für den Innenbereich maßgeblich sind. Dazu gehört z. B. eine Einbeziehungssatzung. Mit dieser können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf.

ansprechpartner

Jans, Christine

Bauamt, Bauverwaltung

Mail: christine.jans@vg-hessdorf.de

Tel.: 09135 73739-23