Gemeinde
Heßdorf
18°C
Öffnungszeiten heute:
08:00 Uhr

Menü

Startseite > Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Veröffentlicht am: 25. März 2026
25. März 2026
| Lesezeit: ca. 2,5 Minuten
Veröffentlicht am: 25. März 2026
25. März 2026
Lesezeit: ca. 2,5 Minuten

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Bebauungsplan "Feuerwehrhaus Hesselberg" - Bekanntmachung Satzungsbeschluss – Abbildung 1: Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans, maßstabslos, Norden ↑

Die Gemeinde Heßdorf hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 24.03.2026 den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am südöstlichen Rand des Ortsteils Hannberg zwischen Neuhauser Straße und Mohrbach. Er umfasst, wie in der folgenden Abbildung gekennzeichnet, das Grundstück des bestehenden Feuerwehrstützpunkts und einen Abschnitt der Dannberger Straße.

Der Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, sind bei der Gemeinde Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf) während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich einsehbar. Über den Inhalt der Satzung kann Auskunft verlangt werden.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung ist ab KW 15 auf der Website der Gemeinde Heßdorf unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ -> „Bebauungspläne“ abrufbar.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile ein-getreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Heßdorf, 25.03.2026

Axel Gotthardt
Erster Bürgermeister Gemeinde Heßdorf

Das könnte Sie auch interessieren

Center Center
Mitteilungsblatt VG Heßdorf neue Ausgabe erschienen
Aktuelles | Mitteilungsblatt
7. Sep. 2026
Die neueste Ausgabe des Mitteilungsblatts ist erschienen und ab sofort bereits in digitaler Form als ePaper und PDF-Down
Center Center
Vollsperrung Niederlindach Im Maierholz September 2026
Aktuelles | Verkehr
5. Sep. 2026
Wegen Kanalanstich kommt es in Niederlindach in der Straße "Im Maierholz" vom 07.-18.09.26 zu einer Vollsperrung.
Center Center
Bundesweiter Warntag
Aktuelles | Amtliches
5. Sep. 2026
Am Donnerstag, 10. September 2026 findet wieder der bundesweite Warntag statt. Um genau 11.00 Uhr werden dann unterschie

Öffnungszeiten

Zu den folgenden Zeiten hat unsere Verwaltung geöffnet: 

Montag

08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

08:00 - 12:00 Uhr

Rückrufservice

Sie wünschen einen Rückruf? Bitte tragen Sie Ihre Daten ein. Wir werden uns dann baldmöglichst bei Ihnen melden.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: